Reine Verständnisfrage zur Kirchensteuer-Verrechnung

  • Hallo,


    wenn ich durch die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung mein zu versteuerndes Einkommen reduziere, werden mir vom Finanzamt und vom Kirchensteueramt die jeweils zu viel entrichteten Steuern zurückerstattet. Soweit so gut.


    Wenn ich dann die Steuererklärung des folgenden Steuerjahres bearbeite, wird die im Vorjahr vom Kirchensteueramt erhaltene Rückerstattung mit den im folgenden Steuerjahr entrichteten Kirchensteuern verrechnet. Im Ergebnis wird meine als Sonderausgabe berücksichtigte Kirchensteuer um diese Differenz reduziert.


    Ich kapier einfach nicht, warum das so ist. Wo ist der Sinn? Es wäre nett, wenn mir das einer erklären könnte, ich hab inzwischen das halbe Internet umgegraben, aber ich versteh einfach nicht, was das soll.


    Vielen Dank und Gruß,
    Toby

    • Offizieller Beitrag

    Ganz einfach:


    Man kann nur das als Sonderausgabe abziehen, mit dem man tatsächlich belastet ist in dem Kalenderjahr.


    Wenn man 500 € gezahlt hat und man hat 200 € erstattet bekommen, ist man tatsächlich nur mit 300 € Kirchensteuer belastet.

  • Besten Dank für Deine Antwort. Entschuldigung, meine Beschreibung oben war wohl etwas zu unklar fomuliert: Ich verstehe nicht, warum sich die Kirchensteuerrückerstattung aus 2007 mindernd auf die Kirchensteuer als Sonderausgabe im Steuerjahr 2008 auswirkt.



    Danke und Gruß,


    Toby

  • Okay danke, dann hatte ich das falsch verstanden. Ich kapier bloß nicht, warum eine Rückerstattung für 2007 zu viel gezahlte Kirchensteuer in 2008 meine tatsächliche kirchensteuerliche Belastung in 2008 verändert - durch die in 2007 erhaltene Rückerstattung wird ja nur im Zeitraum von 1.1.07 - 31.12.07 zu viel bezahlte Steuer zurückerstattet. Meine mit der Einkommenssteuererklärung 2008 erklärte Kirchensteuer als Sonderausgabe habe ich aber im Zeitraum 1.108 - 31.12.08 bezahlt.


    Was ich meine ist: Ich hab 2007 zu viel Kirchensteuer bezahlt, weshalb ich eine Rückerstattung erhalte. Warum wird diese Rückerstattung die sich auf die Kirchensteuer von 2007 bezieht, von der tatsächlich bezahlten Kirchensteuer in 2008 abgezogen? Das ergibt für mich einfach keinen Sinn ...


    Aber gut, damit muss ich dann halt leben. Vielen Dank jedenfalls für Deine Antworten!


    Viele Grüße,
    Toby

  • Wenn die Einkommensteuer in 2007 erneut mit dem verminderten Sonderausgaben berechnet würde, ergäbe sich dadurch wieder eine Steuernachzahlung usw. usw. Deshalb ist das Jahr 2007 abgeschlossen und die Erstattung wird in 2008 berücksichtigt.

    • Offizieller Beitrag

    Mit einfacheren Worten als es der Petz gemacht hat, kann man es wirklich nicht erklären.


    Hättest Du die Erstattung für 2007 in 2009 erhalten, würde sie mit Zahlungen 2009 verrechnet. Bei Erstattung in 2010 eben mit 2010. Das kann man immer weiter spinnen. Gibt da bei größeren Steuerfällen mit mehrfachen Berichtigungsveranlagungen im Laufe der Jahre schon reichlich umfangreiche Berechnungen. Deshalb machen es die Rechner der FinVerw ja auch programmgesteuert (also unabhängig von dem, was Du in die betreffenden Felder einträgst).


    Du kannst das Ganze noch weiter spinnen. Wirken sich Erstattungen in späteren Jahren nicht aus, dann wird tatsächlich wieder das Jahr 2007 nach § 175 AO berichtigt. D.h., die sich in Folgejahren nicht auswirkenden Erstattungen für 2007 kürzen wieder den Sonderausgabenabzug für 2007.

  • Hallo zusammen,


    besten Dank für Eure Antworten. Inzwischen hat mich noch eine Antwort erreicht, mit der ich das Problem und den Vorgang nun wirklich verstehe. Vielleicht steht ja in Zukunft mal ein Leser vor einer ähnlichen Frage, ich poste die Info deshalb mal hier.



    Damit isses jetzt für mich klar und ich hab endlich meinen Seelenfrieden gefunden :)


    Viele Grüße,
    Toby