Hallo liebe Steuerfreaks,
es geht um die Absetzbarkeit der Grunderwerbssteuer bei einer vermieteten ETW (Ferienwohnung).
Das die Grunderwerbssteuer bei vermieteten ETW abgesetzt werden kann habe ich dem Forum schon entnommen.
Habe im Forum zwei verschiedene Möglichkeiten entdeckt:
1. Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und kann demnach gleich komplett geltend gemacht werden
2. Grunderwerbsteuer und (bestinmmte) Notarkosten werden für die AfA-Berechnung zum Kaufpreis hinzugerechnet und demnach über 50 Jahre abgeschrieben
Meine Fragen:
Was ist denn nun richtig?
Welche bestimmten Notarkosten sind denn gemeint?
Vielen Dank im voraus.