Abzugsfähigkeit der Grunderwerbsteuer bei vermieteter Ferienwohnung - aber wie ?

  • Hallo liebe Steuerfreaks,


    es geht um die Absetzbarkeit der Grunderwerbssteuer bei einer vermieteten ETW (Ferienwohnung).
    Das die Grunderwerbssteuer bei vermieteten ETW abgesetzt werden kann habe ich dem Forum schon entnommen.
    Habe im Forum zwei verschiedene Möglichkeiten entdeckt:
    1. Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und kann demnach gleich komplett geltend gemacht werden
    2. Grunderwerbsteuer und (bestinmmte) Notarkosten werden für die AfA-Berechnung zum Kaufpreis hinzugerechnet und demnach über 50 Jahre abgeschrieben


    Meine Fragen:
    Was ist denn nun richtig?
    Welche bestimmten Notarkosten sind denn gemeint?


    Vielen Dank im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    So gesehen stimmt eher die Nummer 2.


    Grunderwerbsteuer, Notarkosten für den Kaufvertrag, Grundbuchkosten Eigentumsumschreibung gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und sind, soweit sie auf den Gebäudeteil entfallen, auf die Nutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben (grundsätzlich 50 Jahre = 2 %). Mann muss also die Anschaffungsnebenkosten anteilig den Anschaffungskosten des Gebäudes und den Anschaffungskosten des Grund und Bodens (nicht abzuschreiben) zuordnen. Das erfolgt entsprechend den jeweiligen Kaufpreisanteilen.


    Die Nebenkosten der Finanzierung wie Notarkosten für die Eintragung der Grundschuld, die Grundbuchkosten für die Eintragung der Finanzierung etc. stellen sofort abziehbare Werbungskosten dar.


    Ich würde Dir dringendst zum Besuch eines Steuerberaters raten. Insbesondere dann, wenn auch eine teilweise Eigennutzung der Ferienwohnung oder deren unentgeltliche/verbilligte Überlassung an nahestehende Personen geplant ist.