Provision mit und ohne Umsatzsteuer richtig buchen

  • Hallo,


    leider habe ich zu meiner Frage über die Suchfunktion nicht wirklich etwas gefunden.


    Ich zahle Provisionen, sowohl an Firmen als auch an Privatleute. Für Firmen berechne ich die Provision mit Umsatzsteuer, für Privatpersonen in der Regel umsatzsteuerfrei.
    Ich bin mir jedoch nicht ganz sicher, wie diese Zahlungen richtig zu buchen sind. Für die Provisionszahlung mit Umsatzsteuer würde ich das Konto 8509, Provisionserlöse 19% Ust. und für die steuerfreien Zahlungen die Konten 8504, Provisionserlöse, steuerfrei (§ 4 Nr. 8 ff UstG) oder 8505, Provisionserlöse, steuerfrei (§ 4 Nr. 5 UstG) als Negativwerte verwenden. Da ich den Gesetzestext des § 4 UstG nicht wirklich verstehe, hier meine Frage, ob ich auf der richtigen Spur bin oder von einem völlig falschen Denkansatz ausgehe.


    Bin für jeden Tipp dankbar.


    Viele Grüße
    Uwe

  • . Für die Provisionszahlung mit Umsatzsteuer würde ich das Konto 8509, Provisionserlöse 19% Ust. und für die steuerfreien Zahlungen die Konten 8504, Provisionserlöse, steuerfrei (§ 4 Nr. 8 ff UstG) oder 8505, Provisionserlöse, steuerfrei (§ 4 Nr. 5 UstG) als Negativwerte verwenden.


    Das sind doch für dich keine *Erlöse* sondern *Kosten* ??? Oder ??? Diese Kosten beinhalten entweder Vorsteuer oder keine Vorsteuer ???


    MfG Günter

  • In der Steuervariante3 würde ich hierfür das Konto 4760 Verkaufsprovisionen verwenden. Dieses Konto ist im Kontenplan auf unsichtbar gestellt und muss zunächst umgestellt werden. Beim Buchen dann einfach den Steuerschlüssel Umsatzsteuerfrei (Einkauf) oder Vorsteuer 19% auswählen. Fertig.
    In der Steuervariante2 würde ich die Buchungskategorie Sonstige Betriebsausgaben nebst dem entsprechenden Steuerschlüssel verwenden.


    Wie G.Horn bereits ausgeführt hat, sind von Dir gezahlte Provisionen keine Einnahmen sondern Ausgaben. Was Einnahmen und Ausgaben sind, darüber solltest Du dir schnell Gewissheit verschaffen, ansonsten erleidest Du mit deiner Buchhaltung ganz schnell Schiffbruch.

  • Wie G.Horn bereits ausgeführt hat, sind von Dir gezahlte Provisionen keine Einnahmen sondern Ausgaben. Was Einnahmen und Ausgaben sind, darüber solltest Du dir schnell Gewissheit verschaffen, ansonsten erleidest Du mit deiner Buchhaltung ganz schnell Schiffbruch.


    KHMCologne


    Schreib nicht immer so etwas *Böses'* :) .....ich trau mich nicht mehr :) .....deshalb meine Zurückhaltung.


    MfG Günter

  • Das sind doch für dich keine *Erlöse* sondern *Kosten* ??? Oder ??? Diese Kosten beinhalten entweder Vorsteuer oder keine Vorsteuer ???

    Hallo Günter, hallo khmcologne,


    das Kosten und Erlöse zu unterscheiden sind, ist klar. Allerdings möchte ich die Provisionen in meine Kundenrechnungen einfließen lassen. Dazu muss ich die Provisionen als Artikel speichern. Leider habe ich bisher noch keine Möglichkeit gefunden, Artikel als Kostenfaktor zu speichern. Einzig möglich ist, den Einkaufswert zur Rohgewinnermittlung anzugeben. Das hat aber wohl keine Auswirkungen auf die steuerliche Erfassung.
    Beispiel:
    Dem Kunden A wird monatlich die Leistung X und Y mit 20,00 € berechnet. Für die Vermittlung eines neuen Vertrages bekommt er monatlich eine Provision von 5,00 €. D.h. er hat 15,00 € zu zahlen.
    Soweit sogut. Nun ist dieser Kunde aber eine Privatperson. Die Leistung wird inkl. MwSt. berechnet. Die Provision muss ich aber ohne Ust. berechnen, da der Kunde als Privatperson keine Ust. für seine Kosten abführen kann.
    Zunächst hatte ich die Provisionen als Artikel angelegt und die MwSt. einfach auf 0% gesetzt. Da erscheinen diese Posten in der EÜR aber als Negativwert unter Erlöse als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 Abs. 1 UStG. Da ich kein Kleinunternehmer bin, kann das nicht richtig sein.


    Die Alternative wäre mit einem anderen Programm die Provisionsabrechnungen separat zu erstellen und diese wie normale Kostenrechnungen zu verbuchen. Das wäre jedoch nicht wirklich komfortabel.


    Ich bin gespannt auf Eure Ideen.


    Viele Grüße
    Uwe

  • Dem Kunden A wird monatlich die Leistung X und Y mit 20,00 € berechnet. Für die Vermittlung eines neuen Vertrages bekommt er monatlich eine Provision von 5,00 €. D.h. er hat 15,00 € zu zahlen.


    Das sind zwei Paar Schuhe, d. h. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


    Die Rechnung wird über 20,00 Euro netto, zzgl. Mwst, geschrieben und so auch als Erlös verbucht, hier kannst du keine Kostenart abziehen.


    Die Provision musst du entweder als Gutschrift oder als Provisionsabrechnung (zzgl. oder ohne Vorsteuer) manuell oder im Programm erstellen und als Gegenkonto 4760 auswählen. Das müsste über *Freie Buchung* möglich sein. Eine andere Möglichkeit sehe ich da nicht. Ist natürlich ziemlich viel Aufwand bei den kleinen Beträgen.


    MfG Günter

  • Wie Günter schon sagt, das sind zwei Paar Schuhe und lassen sich nicht in einer Rechnung lösen.
    Denn einmal tritt der Kunde als Kunde auf und im zweiten Fall ist er ein "Lieferant".
    Für die (Abrechnungs-)Gutschrift an Deine Kunden ist dieser Beitrag vielleicht ein Lösungsweg für Dich. Hinsichtlich der Verbuchung lies Dir diesen Beitrag einmal durch.