Lohnabrechnung ohne Berufsgenossenschaft

  • Hallo an alle,




    bin mal wieder an die grenzen des Kaufmanns gestoßen und habe hoffnung, daß mir jemand weiterhelfen kann.




    In einem neuen betrieb ist eine mitarbeiterin angestellt worden. Die
    möchte natürlich auch ihre lohnabrechnung. Da die zuständige
    Berufsgenossenschaft nicht in die gänge kommt, habe ich keine daten,
    habe ich keine daten über zuständigkeit, gefahrentarif und alles, was
    da noch dazugehört. Und schwupps - verweigert das programm die arbeit. :cursing: :thumbdown:




    Nun kann der arbeitnehmerin natürlich nicht zugemutet werden, auf ihre
    lohnabrechnungen zu warten, bis die BG in die gänge kommt. Das wäre
    auch arbeitsrechtlich überhaupt nicht zulässig. Mal davon abgesehn, daß
    auch die zuständige krankenkasse kaum auf die beiträge warten wird und
    sich säumiszuschläge anhäufen.




    Wenn jemand ne idee hat ... dringenst. Danke. :)




    Veggie

  • Hallo Veggie,


    es geht nicht ohne die Daten der Berufsgenossenschaft, das ist Pflicht.


    Diese nochmals anschreiben oder anrufen (mit Aktenotiz fuer Dich) und darauf hinweisen, dass Du Dich aufgrund deren fehlernder Angaben in Verzug befindest und die Dir hieraus entstehende Kosten etc Deiner BG weiterbelastet werden.


    In diesem Zuge auch ggf die Krankenkasse darauf hinweisen.