Investitionsabzugsbeitrag

  • hallo,
    ich habe vor meine steuer als freiberufler komplett selber in die hand zu nehmen.


    Um meine fähigkeiten und die meines steuerberater zu kontrollieren, bin ich gerade dabei die steuer von 2007 kompellt mit wiso sparbuch durchzuführen.
    da ich ja dafür auch eine gute vorlage von meinem steuerberater habe und weiss, was hinten raus kommen muss.


    alles hat bisher meinen super funktioniert bei meinen monatlichen buchungen mit der umsatzsteuer.
    am jahresende ich bin auf eine differenz gestossen:
    in 2008 (diese erklärung ist für 2007!) habe ich dann einen monitor, eine kamera und einen laptop erworben.
    diese 3 dinge hat mein steuerberater auf dem formularbogen EÜR bei "Investitionsabzugsbeiträge" mit 40% der nettosumme verbucht.


    um diese situation nachzustellen, würde ich diese bildung einer Ansparabschreibung nach §7 abs. 3,6,7 ESTG auch bei Wiso sparbuch eingeben.
    wie und wo mache ich dass für 2007 und was passiert damit im folgenden jahr?
    wann und wie wird die buchung in 2008 vorgenommen und wie funktioniert dass mit der umsatzsteuer?
    diese 3 dinge habe ich natürlich in 2008 auch gekauft!


    ich bin sehr dankbar für eine detaillierte ausführung.
    danke elvis

  • diese 3 dinge hat mein steuerberater auf dem formularbogen EÜR bei "Investitionsabzugsbeiträge" mit 40% der nettosumme verbucht.


    um diese situation nachzustellen, würde ich diese bildung einer Ansparabschreibung nach §7 abs. 3,6,7 ESTG auch bei Wiso sparbuch eingeben.
    wie und wo mache ich dass für 2007 und was passiert damit im folgenden jahr?
    wann und wie wird die buchung in 2008 vorgenommen und wie funktioniert dass mit der umsatzsteuer?
    diese 3 dinge habe ich natürlich in 2008 auch gekauft!


    .......und das soll dir hier jemand beantworten? Verstehst du das selber, was du da schreibst? Wenn du so etwas nicht buchen kannst, so solltest du wirklich einen Fachmann damit beauftragen, der haftet dafür.


    Viel Glück ?( Günter

  • Zitat

    ...die der StB sicher gerne gibt.


    ????
    Sind solche Antworten üblich?
    Dann würde ich doch dem Kollegen Clematis raten ein anderes Forum zu nutzen bzw. von
    solchen Beiträgen abzusehen!

    Zitat

    wie und wo mache ich dass für 2007 und was passiert damit im folgenden jahr?


    Wann wurde in 2007 gekauft? Vor 18.08.07 ist es noch die Ansparabschreibung.
    In 2007 war es mit WISO noch nicht möglich eine automatische Einstellung in die EKSt vorzunehmen.
    Du kannst somit für Deine eigenen Unterlagen eine Verbuchung vornehmen oder trägst den
    Investitionsabzugsbetrag in das Formular EÜR Zeile 65 ein.
    Für alle anderen Fragen mal hier schauen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
    Ansonsten noch mal fragen.

  • Zitat

    .......und das soll dir hier jemand beantworten? Verstehst du das selber, was du da schreibst? Wenn du so etwas nicht buchen kannst, so solltest du wirklich einen Fachmann damit beauftragen, der haftet dafür.


    Oh, sorry scheinen hier ja alle so drauf zu sein!?
    Habe ich ja noch nie erlebt. Was ist das hier für ein Forum?
    Dürfen hier nur welche schreiben, die Ahnung haben? :thumbdown:

  • KOMENTAR an Clematis und g.horn:
    Solche unqualifizierten Komentare könnt Ihr Euch einfach verkneifen.
    Es soll hier um Steuerprobleme gehen und um WISO Programmprobleme.
    Also entweder Ihr möchtet gerne eine konstruktive Antwort hinzufügen oder Ihr lasst es bleiben!!!


    DANKE AIDAN für deine Antwort und dass das mal jemand ausspricht!


    zurück zum Problem:
    d.h. im WISO Sprbuch 2008 für die Steuer 2007 kann ich nur direkt auf dem Formular einen Investitionabzugbeitrag eintragen.
    => d.h. für das folgende Jahr mit der Version für 2009 um die Steuer 2008 zu berechnen kann ich dann diese Beträge dann richtig buchen?

  • Aidan:


    1. "Clematis" = weiblich
    2. verbitte ich mir die Anrede mit "Kollege".


    Elvistheking:


    Manchmal spart man am falschen Ende, siehe Beitrag von g.horn.

  • Solche unqualifizierten Komentare könnt Ihr Euch einfach verkneifen.
    Es soll hier um Steuerprobleme gehen und um WISO Programmprobleme.


    Richtig.


    Aber was du willst, ist eine kostenlose Steuerberatung. Hier hat der Gesetzgeber aber wohlweislich einen Riegel vorgeschoben und so etwas verboten. Durch die unqualifiziérten und fachlich falschen Antworten zahlst du unter Umständen mehr wie du einsparst. Übrigens bin ich weder Steuerberater noch bei Buhl angestellt, sondern antworte aus der Erfahrung von 40 Jahren als Unternehmer, und da stehen mir eben manchmal die Haare zu Berge ?(


    MfG Günter

  • Ich wiederhole mich sehr ungern und da leider keine Benutzer aus meinem Betrag entfernen kann, hilft leider nur:


    KOMENTAR an Clematis:
    Solche unqualifizierten Komentare haben hier wohl wiklich nicht zu suchen.
    Es soll hier um Steuerprobleme gehen und um WISO Programmprobleme.
    Also entweder ich erhalte eine konstruktive Antwort oder GAR keine!
    Auch wenn ich nocht nicht so lange in diesem Forum bin...werde ich passende Konsequenzen einleiten, da solche Komentare einfach unnötig sind.


    KOMENTAR an g.horn:


    Ich denke ich habe ausführlich erklärt, warum ich das Programm benutze:
    "Um meine Fähigkeiten und die meines Steuerberater zu kontrollieren, bin ich gerade dabei die steuer von 2007 komplett mit wiso sparbuch durchzuführen."
    Ich weiss nicht, warum ich dass nicht mal selber ausprobieren sollte.
    Wenn ich keinerlei Erfahrungen mit der Steuer habe wär ich gar nicht so weit gekommen!


    Abschließend möchte ich noch bemerken:
    Dass dies ein Forum zum Austauschen sein soll und nicht die Steuerberaterkosten zu sparen. Aber Tipp und Tricks sind wohl immer zulässig.

  • Ich wiederhole mich sehr ungern und da leider keine Benutzer aus meinem Betrag entfernen kann,


    Das ist ein Forum, hier kann antworten wer will, und innerhalb der Forenregeln das, was jeder will.



    Zitat

    KOMMENTAR an Clematis:
    ....
    Also entweder ich erhalte eine konstruktive Antwort oder GAR keine!


    Wunschantworten gibts nicht.



    Zitat

    Auch wenn ich nocht nicht so lange in diesem Forum bin...werde ich passende Konsequenzen einleiten, da solche Komentare einfach unnötig sind.


    "passende Konsequenzen"? Und die wären? Soll ich mich schon mal fürchten?



    Zitat

    KOMENTAR an g.horn:


    Ich denke ich habe ausführlich erklärt, warum ich das Programm benutze:
    "Um meine Fähigkeiten und die meines Steuerberater zu kontrollieren, bin ich gerade dabei die steuer von 2007 komplett mit wiso sparbuch durchzuführen."


    und aus dem ersten Post:

    Zitat


    ich habe vor meine steuer als freiberufler komplett selber in die hand zu nehmen.


    Und genau das halte ich für eine schlechte Idee, wenn schon der IAB Probleme bereitet.

    • Offizieller Beitrag

    Aber Tipp und Tricks sind wohl immer zulässig.

    Und genau das ist es eben nicht. Es gibt da ein Steuerberatungsgesetz, das genau sagt, was jemand darf und was nicht. Und vor allem, was es kosten kann, wenn man es trotzdem macht. Im Übrigen ist das hier kein Stammtisch. Auf einzelne konkrete Fragen wirst Du sicherlich auch eine (möglichst) konkrete Antwort erhalten. Aber Steuerberatung ist nicht zulässig.


    Ansonsten musst Du Deine Rückstellung eben im Jahr der Anschaffung der WG gewinnerhöhend auflösen und die AfA nach den geltenden Vorschriften ermitteln.

  • Also
    1. Kollege Clematis hat weiter nichts konstruktives beizutragen
    2. Lieber Günter geht es hier nicht um Steuerberatung. Die Frage geht wohl
    eher in die Richtung wie buche ich und wie dokumentiere ich.
    3. Nach durchsicht des Forums ist mir jetzt schon klar, dass hier einige Steuerberater
    unterwegs sind, die sehr wahrscheinlich versuchen mit der Plattform WISO für
    ihren Berufszweig zu werben. Hier nur ein kleiner Tipp lest euch einfach mal die
    Forenregeln durch!
    Zum wesentlichen:

    Zitat

    d.h. im WISO Sprbuch 2008 für die Steuer 2007 kann ich nur direkt auf dem Formular einen Investitionabzugbeitrag eintragen.
    => d.h. für das folgende Jahr mit der Version für 2009 um die Steuer 2008 zu berechnen kann ich dann diese Beträge dann richtig buchen?


    Du kannst in beiden Versionen buchen! Aber nur ab vs. 09 kannst du Investitionsabzugsbeträge dann auch durch die Buchung
    so anstoßen, dass sie in der EÜR erscheinen. Wie gesagt, die Buchung ist rein für Deine Unterlagen grdszl. brauchst du nicht
    zu buchen. Der Investitionsabzugsbetrag wird dem FA mit EÜR angegeben. Bei Auflösung ohne Investition musst Du dies
    dem FA mitteilen und Deine Steuer wird in dem Jahr wo sie gebildet wurde korrigiert.
    Bei Nutzung WISO würde ich aber grdszl. die Investitionsabzugsbeträge buchen, da ansonsten die Gewinnermittlung die
    in die EÜR übertragen wird nicht stimmt.
    In vs. 09 kannst Du unter Einnahmen/Ausgaben / Betriebsvermögen / Investitionsabzugsbetrag hervorragend die Buchung
    durchführen und auch die Buchungen bei Auflösung erzeugen.

  • Zitat

    Ansonsten musst Du Deine Rückstellung eben im Jahr der Anschaffung der WG gewinnerhöhend auflösen und die AfA nach den geltenden Vorschriften ermitteln.


    Ui, der Fachmann kann sogar Rückstellungen bei EÜR bilden. :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Willst Du dich hier mit jedem anlegen. Dann kannst Du ja auch ein anderes Forum besuchen.


    Was ist eine Ansparabschreibung denn anderes als eine Rückstellung? Ich kann Dir gerne auch noch andere Begriffe und Gesetzeszitate um die Ohren hauen. Aber was nützt das einem steuerlichen Laien.


    Wenn Du so schlau bist, warum fragst Du dann hier? Willst Du uns belehren?

  • Willst Du dich hier mit jedem anlegen. Dann kannst Du ja auch ein anderes Forum besuchen.


    Soll er ruhig.
    Gibt ja genug Steuerforen.
    Da haben wir dann bestimmt noch vieeeel Spass!

  • Zitat

    Willst Du dich hier mit jedem anlegen. Dann kannst Du ja auch ein anderes Forum besuchen.


    Was ist eine Ansparabschreibung denn anderes als eine Rückstellung? Ich kann Dir gerne auch noch andere Begriffe und Gesetzeszitate um die Ohren hauen. Aber was nützt das einem steuerlichen Laien.


    Wenn Du so schlau bist, warum fragst Du dann hier? Willst Du uns belehren?


    Wenn ich mir die Chronologie hier so anschaue dann verwundern mich solche unqualifizierten Dinge nicht mehr!
    Da redet der, der Rückstellungen bei einer EÜR bilden will im Plural, weil er meint, die anderen kommen unterstützend zur Seite.
    Lächerlich!
    Ich bin seit langer Zeit Unternehmer und als Unternehmer sollte man kein Laie in steuerlichen Dingen sein.
    Und da ich kein Laie bin, weiss ich auch, das Rückstellungen nur beim bilanzieren gebildet werden!
    Und ich kenne nicht nur die Gesetzteszitat sondern kann sie auch lesen und verstehen. Dies scheint
    bei Dir erst nach Deiner Ausbildung möglich zu sein!

  • Wann wurde in 2007 gekauft? Vor 18.08.07 ist es noch die Ansparabschreibung.


    Was hat bitte der Kauf vor oder nach dem 18.08.2007 mit dem IAB zu tun?


    Gehe direkt auf Los und drücke nochmal die Schulbank!!!


    Elvistheking


    Antworten, wie die von Aidan sind der Grund, warum die von Euch beiden (mittlerweile drei) angefeindeten so antworten, wie sie Antworten. Hinsichtlich der Verbuchung des IAB´s in 2007 wird dir die Progranmmeigene Hilfe sicher besser helfen können.

  • Zitat

    Was hat bitte der Kauf vor oder nach dem 18.08.2007 mit dem IAB zu tun?


    Mit der evtl. Berücksichtigung wann das Wirtschaftsjahr endet! Bist du auch ein Fachmann, der keine Ahnung hat?
    Die bisherige „Ansparabschreibung“ wird für Wirtschaftsjahre, die nach dem 17.08.2007 enden, durch einen sog. Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Demnach ersetzt der Investitionsabzugsbetrag z. B. in Fällen, in denen das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, bereits im Veranlagungszeitraum 2007 die bisherige Ansparabschreibung.
    Und deshalb zuerst die Frage wann gekauft und dann wann endet das Wirtschaftsjahr.
    Ihr konzentriert Euch lediglich auf die Unwissenheit von Usern und wollt lediglich Selbstdarsellung betreiben.
    Und so passiert es auch, dass Ihr inhaltlich überhaupt nicht versteht worum es geht. Der User wäre besser beraten
    seine Fragen zu gogglen als Eure Antworten zu lesen.
    Allein schon die Frage warum fragst du hier ist eine absolute Frechheit!

    • Offizieller Beitrag

    Aidan
    Also Du bist so ein richtiger Kl.......... .


    Was ist denn ein Investitionsabzugsbetrag oder eine Ansparabschreibung anderes als eine Rücklage oder eine Rückstellung?