Investitionsabzugsbeitrag
- Elvistheking
- Erledigt
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Zitat
Anlage EÜR 2008
Süss der kleine, dann erklär doch mal, was das mit einem IVA zu tun hat!?
Aber im weiteren würde ich hierzu natürlich einen Fachmann befragen. (Also nicht dieses Forum)
Da in 6c:
1. Soweit nach § 6b Abs. 3 eine Rücklage gebildet werden kann....
und § 6b Abs. 3
2. der Steuerpflichtige den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 ermittelt
Außerdem war es ein Zitat von einem FACHMANN!!!! -
Demnach entscheidet das Kaufdatum darüber ob ich noch eine AnsparRL bilden darf oder schon einen IAB bilden darf??? Jetzt im Nachhinein auf meine Nachfrage schreibst du, dass es darauf ankommt, wann das WJ endet - was auch ja auch die einzig richtige Antwort ist.
Warum aber wird dann nach so etwas unwichtigem wie dem Kaufdatum gefragt, wenn das für die rechtliche Prüfung keine Relevanz hat und nur noch mehr Fragezeichen hervorruft - schliesslich hat der StB des Fragestellers dies schon einmal geprüft.
Außerdem zeigen Sie mir mal einen Freiberufler, der ein abweichendes WJ hat.
ZitatIch werde jetzt echt langsam feucht in der Hose.
Dagegen hilft der rechtzeitige Gang zur Toilette oder ne ordentliche Pampers.
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Süss der kleine, dann erklär doch mal, was das mit einem IVA zu tun hat!?
Man sieht, Du willst nur Luft ablassen. Machst Dir noch nicht einmal die Mühe, etwas nachzublättern. Oder hörst Du nach der ersten Seite auf, weil es Dich langweilt?
Deinen Steuerberater würde ich mal gerne kennen lernen. Schreibt der zu hohe Rechnungen? Weigert er sich, künftig billiger zu werden? Vielleicht will er Dich ja los werden, wenn Du Ihn genau so beleidigst.
Wenn die anderen Foren besser sind, warum postest Du dann hier? Oder haben die Dich schon gesperrt?
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- schliesslich hat der StB des Fragestellers dies schon einmal geprüft.
ich kann dazu nur sagen, auch teure Steuerberater machen enorm viele Fehler, warum möchte ich denn meine Steuerproblem selber in die Hand nehmen?!
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Zitat
Demnach entscheidet das Kaufdatum darüber ob ich noch eine AnsparRL bilden darf oder schon einen IAB bilden darf???
Nein, aber darüber, ob ich die zweite Frage nach dem Wirtschaftsjahr stelle.Zitatschliesslich hat der StB des Fragestellers dies schon einmal geprüft.
Bitte mal richtig lesen!
Dies hat der Fragesteller geschrieben:Zitatdiese 3 dinge hat mein steuerberater auf dem formularbogen EÜR bei "Investitionsabzugsbeiträge" mit 40% der nettosumme verbucht.
um diese situation nachzustellen, würde ich diese bildung einer Ansparabschreibung nach §7 abs. 3,6,7 ESTG auch bei Wiso sparbuch eingeben.
Somit sind wir wieder bei dem Punkt: Ich will einfach nur Recht haben....ZitatAußerdem zeigen Sie mir mal einen Freiberufler, der ein abweichendes WJ hat.
ICH z.B., da ich mein Gewerbe neben einer zusätzlichen Landwirtschaft betreibe. -
ich kann dazu nur sagen, auch teure Steuerberater machen enorm viele Fehler, warum möchte ich denn meine Steuerproblem selber in die Hand nehmen?!
Deshalb ist der Steuerberater ja auch versichert. Wenn er Fehler macht, steht er -meistens- auch dazu und zahlt selber oder seine Versicherung zahlt. Aber, ob man deswegen sagen kann, ohne diesen Steuerberater hätte man weniger Fehler in der Steuererklärung, halte ich für sehr bedenklich.Sicherlich ist nicht jeder Steuerberater gleich gut. Kommt bestimmt auch auf seine Schwerpunkte an. Und wer kann sich von sich behaupten, keine Fehler zu machen? Außer diesem/r Aidan wohl niemand.
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ICH z.B., da ich mein Gewerbe neben einer zusätzlichen Landwirtschaft betreibe.
...ein Freiberufler betreibt aber kein Gewerbe.
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ICH z.B., da ich mein Gewerbe neben einer zusätzlichen Landwirtschaft betreibe.
Tolles Praxisbeispiel. Hilft bestimmt vielen.Wie Trennst Du eigentlich die Einkunftsarten für die Einkommensteuererklärung?
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ICH z.B., da ich mein Gewerbe neben einer zusätzlichen Landwirtschaft betreibe.
Da schüttelts mich...was hat das Gewerbe mit der LuF zu tun?
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Zitat
Da schüttelts mich...was hat das Gewerbe mit der LuF zu tun?
Ups lieber Kollege, dass ist jetzt ziemlich peinlich für dich! Weil:
Ist man gleichzeitig Buch führender Land- und Forstwirt, so kann man mit Zustimmung des Finanzamts den 1. Juli bis zum 30. Juni. als Wirtschaftsjahr für den Gewerbebetrieb bestimmen.Zitat...ein Freiberufler betreibt aber kein Gewerbe.
Richtig, habe überlesen, dass Fragesteller Freiberufler ist. Ändert aber nichts.
Wobei ich vom FA auch dort nach § 4a EStG prüfen lassen würde.ZitatWie Trennst Du eigentlich die Einkunftsarten für die Einkommensteuererklärung?
Sind wir jetzt im Kindergarten? -
Bitte einmal tief durchatmen.
Ich denke das Für und Wieder ist nun mehr als reichlich ausgetauscht, so dass wir dieses Thema schließen können. -
Zitat
Ich denke das Für und Wieder ist nun mehr als reichlich ausgetauscht, so dass wir dieses Thema schließen können.
Sehe ich genauso!
Und vllt. in Zukunft einfach nutzbare Antworten geben oder -
Und vllt. in Zukunft einfach nutzbare Antworten geben oder
Was hast Du denn für "hilfreiche" Antworten gegeben? Hast doch nur wirklich jeden angegriffen.Habe fertig.
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Man kann aus unterschiedlichen Gründen ein abw WJ bestimmen, dazu muss man nicht LuF sein.
Und der LuF verursacht nicht zwingend das abw WJ beim GewerbebetriebUnd nochmals, das "Kollege" ist in zweierlei Hinsicht unpassend.
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Habe fertig.
Habe auch fertig ...und viel gelacht über unseren Land- und Forstwirt.
Schlussbemerkung: Hier wurde über die Anfertigung einer EÜR gestritten. Dieses offizielle Formular wurde geschaffen, um alles für den Laien einfacher zu machen, und was ist daraus geworden ??? Die ganze EÜR ist mittlerweile komplizierter wie eine einfache FIBU mit Bilanz und GuV. Dort kann man wenigstens alle Buchungsvorgänge einfach und logisch nachvollziehbar buchen, sogar Rückstellungen in allen Varianten
MfG Günter
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Zitat
Die ganze EÜR ist mittlerweile komplizierter wie eine einfache FIBU mit Bilanz und GuV. Dort kann man wenigstens alle Buchungsvorgänge einfach und logisch nachvollziehbar buchen, sogar Rückstellungen in allen Varianten
Naja, etwas relativieren muss ich da schon.Es wird keiner gehindert, eine Bilanz zu erstellen, wenn er es denn einfacher findet.
Und Rückstellungen gibt es bei einem 4-3-Rechner nunmal nicht, egal ob mit EÜR oder ohne.
Und eines kann ich versprechen:
Ab 2011 werden auch Bilanzen verkennziffert und es wird die Verpflichtung bestehen, diese elektronisch ans FA zu übermitteln.
Wenn da Unstimmigkeiten vorkommen, werden die Programme und auch die Ersteller genau so fluchen wie jetzt bei der EÜR. -
Und eines kann ich versprechen:
Ab 2011 werden auch Bilanzen verkennziffert und es wird die Verpflichtung bestehen, diese elektronisch ans FA zu übermitteln.
Wenn da Unstimmigkeiten vorkommen, werden die Programme und auch die Ersteller genau so fluchen wie jetzt bei der EÜR.Viel Vergnügen, aber bis dahin ist ELSTER ja wieder abgeschafft.
MfG Günter
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Zitat
Und der LuF verursacht nicht zwingend das abw WJ beim Gewerbebetrieb
Zitatso kann man mit Zustimmung des Finanzamts den 1. Juli bis zum 30. Juni. als Wirtschaftsjahr für den Gewerbebetrieb bestimmen.
Ich nehme den Kollegen zurück, da einfach nur
Vllt. einfach mal -
Und Rückstellungen gibt es bei einem 4-3-Rechner nunmal nicht, egal ob mit EÜR oder ohne.
Ist mir auch klar. Ich sage es salopp aber leider immer so. Andere gesetzliche Voraussetzungen, andere Folgerungen bei Auflösung bzw. Nichtanschaffung, etc., etc., etc.; Tatsache ist aber doch, dass in allen Fällen eine Rücklage gebildet wird.
Die Dinger erhalten doch regelmäßig neue Namen, nur um zu verdeutlichen, dass sich irgend etwas geändert hat (nicht wieder falsch verstehen: natürlich die klassischen Rückstellungen des 4/1ers nicht).