Kleinunternehmer braucht Rat bzgl Rechnung B2B

  • Hallo,
    ich bin seit April Kleinunternehmer nach §19 und habe nun einem Unternehmer als Kunden (Sachverst. Büro). Jetzt habe ich ihm eine Rechnung erstellt (Dienstleistung und ein wenig Hardware) natürlich ohne MwSt. Diese Rechnung möchte er so nicht akzeptieren, weil er so keine Umsatzsteuer vom Finanzamt für die Hardware zurückbekommen kann.
    Konkret habe ich z.B. einen Drucker für 77€ (inkl. MwSt) gekauft und für 89€ auf die Rechnung geschrieben. Ich will ja auch was dran verdienen.
    Der Unternehmer will aber unbedingt die MwSt. für die Hardware fom FA zurück haben. Da er aber "keine" bezahlt hat kann er ja auch keine zurückbekommen. Wie mache ich ihm das klar ? Ich habe ja schließlich MwSt. für die Hardware bezahlt und kann ihm schlecht klarmachen, das ich die nicht an ihn weiterberechne, auch wenn sie dann nicht separat auf der Rechnung erscheint.


    Wie gehe ich also am besten künftig vor wenn ich Ware kaufe und einen Verkaufspreis kalkuliere? Da ich die Ware ja inkl. Mwst. kaufe, muss ich dann die 19% rausrechnen und auf dem Netto-EK einen Netto-VK berechnen? Bisher bin ich von meinem (Brutto-)EK ausgegangen habe meinen Gewinn aufgeschlagen und auf die Rechnung geschrieben.
    Da ich ja auch nicht auf den 19% sitzenbleiben will kommt mir das alles ein bisschen komisch vor.
    So langsam kommt es mir vor als wenn mir die Kleinunternehmerregelung nur Nachteile bringt.


    Wie komme ich aus dieser Misere raus? Wie gehen andere Kleinunternehmer mit dieser Problematik um ? Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.


    Gruß
    Sergio

  • Zitat

    Wie komme ich aus dieser Misere raus?


    Imho gar nicht ... das ist eines der Mankos des Kleinunternehmertums. Du bist nicht berechtigt, Umsatzsteuer auszuweisen. Deshalb wird Dein Kundenstamm in der Regel nur im Privatbereich zu suchen sein und ein Nettorechner mit Dir keine Geschäfte machen wollen. Und Du bist gut beraten, potentielle Kunden im Vorfeld darauf hinzuweisen.


    Andererseits hatte ich (als Privatmensch) mal einen Klempner beschäftigt, der als Kleingewerbler arbeitete. Da war das so, daß auf der Rechnung Materialkosten und Montage getrennt war. Die Montage war netto=brutto. Und das Material lief als netto plus Umsatzsteuer ... auf der Rechnung gelistet. War mir egal, weil es, wie gesagt, eh privat bezahlt werden mußte. Heißt aber: Vielleicht gibt es doch irgendeine Nische für solche Sachen ... das solltest Du aber mit Profis bzw. mitDeinem FA klären.

  • hmmm...das sehe ich ganz anders....wer Waren ein- und wieder verkauft, ist m.E. immer Umsatzsteuerpflichtig, egal wie klein sein Betrieb ist.
    Von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind nur reine Dienstleistungen mancher Branchen, z.B. Gesundheitswesen.


    Sergio, die MWSt. welche du beim Einkauf bezahlst, kannst du als Vorsteuer bei deinem Finanzamt geltend machen, die musst du nicht bezahlen. Im Gegenzug musst du die vereinnahmte MWSt. aber ans Finanzamt abführen, dabei kannst du die verausgabte Steuer ja gegenrechnen.
    Im Ende bezahlst du dann tatsächlich nur den Steuerbetrag der auf deinen Gewinn entfällt.


    alles klar?

    kaum macht man´s richtig, schon funktionierts…

  • Also wenn ich jetzt keinen Denkfehler mache ist es doch so:


    Meine Rechnung berechtigt den "gewerbliche" Kunden nicht zum
    Vorsteuerabzug ! Er bekommt die MwSt nicht zurück, da er ja auch keine bezahlt hat.


    Dafür ist doch aber der Gesamtbetrag der Rechnung als Betriebsausgabe verbuchbar/absetzbar und nicht wie sonst nur der Nettobetrag bei dem ja schon die Steuer zurückbezahlt wurde.


    Also was verliert der gew. Kunde im Endeffekt ? Nichts, oder?


    Oder habe ich was falsch verstanden ?
    Gruß
    Sergio

  • Hi heavybyte,
    Nein es ist eben so das Kleinunternehmer weder Ust. kassieren dürfen noch zurückerstattet bekommen. §19 UStG Kleinunternehmerregelung !
    Ob ich kaufe oder verkaufe ist egal. Ich bezahle den Bruttopreis und gebe ihn so weiter.

  • Zitat von "sergio"

    Hi heavybyte,
    Nein es ist eben so das Kleinunternehmer weder Ust. kassieren dürfen noch zurückerstattet bekommen. §19 UStG Kleinunternehmerregelung !
    Ob ich kaufe oder verkaufe ist egal. Ich bezahle den Bruttopreis und gebe ihn so weiter.


    hmmm...sorry, sergio, dann liege ich wohl falsch, habe auch überlesen, dass du ja B2B geschrieben hast, sorry nochmal.

    kaum macht man´s richtig, schon funktionierts…

  • Zitat

    Also was verliert der gew. Kunde im Endeffekt ? Nichts, oder?

    Na ja, in der Regel verliert er doppelt ... die Ware selbst kostet ihn effektiv mehr Geld und es fehlt ihm die Möglichkeit, seine vereinnahmte Umsatzsteuer mit von ihm gezahlter Vorsteuer (auf die Rechnungen anderer Unternehmer) gegenzurechnen.


    @ heavybyte:
    Wie Sergio schon richtig sagt: Die Kleinunternehmerregelung hat schlichtweg nichts mit dem Inhalt der Tätigkeit zu tun. Ob Du verkaufst oder reparierst oder berätst ist dafür vollkommen ohne Belang.

  • Wieso verliert er doppelt? Das verstehe ich nicht so ganz...
    Klar kann er im Moment nicht gleich die MwSt. gegenrechnen, aber wenn er die Rechnung als Betriebsausgaben absetzt bleibt das Ergebnis doch im Endeffekt gleich oder? Wie schon geschrieben setzt er ja dann den Gesamtbetrag der Rechnung ab und nicht nur den Nettobetrag bei einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt )

  • Zitat

    setzt er ja dann den Gesamtbetrag der Rechnung ab und nicht nur den Nettobetrag bei einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt


    Du vergißt dabei, daß es letztlich um verschiedene Steuerarten geht. Auf den ersten Blick hast Du natürlich recht. Aber praktisch ist es so, daß ein Gerät, was er bei Dir kauft, ihn erstmal mehr kostet, Geld bindet. Macht bei 100 EUR nichts aus, bei 100.000 schon. Dann muß/darf er das via Abschreibung nochmal strecken.
    Wenn er halbwegs normalen Umsatz macht, wird er mehr UmsSt. einnehmen als er ausgibt. D.h., auch bei der Zahlung ans FA wird erstmal mehr Geld gebunden, als wenn er woanders gekauft hätte.


    Ob sich das letztlich irgendwann mal ausgleicht ... mag im Einzelfall sein.


    Aber wie gesagt, ich würde mich mal mit einem Profi zusammensetzen und dann klären, was die Zielrichtung sein soll. Vielleicht führt Dich das ja dann auch dazu, langfristig von der Kleinunternehmerregelung weg zu gehen ...

  • Zitat von "sergio"

    Wieso verliert er doppelt? Das verstehe ich nicht so ganz...


    hmmm... Dein Bruttopreis ist für ihn dann wie ein Nettopreis, er kann ja keine MWSt. gegenrechnen.


    Das heisst in Zahlen als Beispiel ausgedrückt, ein Gerät welches Du zu 100.- Euronen verkaufst, wäre für ihn vergleichbar mit einem Preis von 119.- bei einem anderen Händler. Er bezahlt de facto 119.-€ für deine Gerät.


    Andersherum, alle vergleichen ja Preise.
    Dein Preis liegt bei 119.- , der der Konkurrenz ebenfalls.


    Bei der Konkurrenz kann er 19.- Eulen vom Finanzamt zurückholen, das Ding kostet ihn effektiv 100.-€. Bei dir bekommt er vom FA nichts zurück.


    Also bist DU bei vergleichbaren Preisen um den MWSt.-Betrag teuerer.


    rwi, jupp, sorry auch zu dir, hab´s kapiert, das scheint noch nicht alt zu sein, gabs zu meiner Firmengründung noch nicht :( Ich löhne munter Umsatzsteuer von Anfang an (1982).


    viele Grüße

    kaum macht man´s richtig, schon funktionierts…

  • Im Prinzip hast du ja recht, aber er bezahlt eben doch nur 100 €, weil auch nur 100 € auf der Rechnung stehen.
    Nur kann er halt von diesen 100 € nicht noch 19% abziehen, weil ja auf meiner Rechnung keine USt. enthalten ist. Die Problematik ist aber auch nicht, das ich etwas teurer bin als andere sondern das der gewerbliche Kunde denkt er macht einen riesen Verlust und verschenkt Steuern weil er die Rechnung nicht absetzen kann. Kann er aber doch: Nähmlich bei der Steuererklärung. Nur das begreifen die meistens nicht.

  • Zitat von "sergio"

    Im Prinzip hast du ja recht, aber er bezahlt eben doch nur 100 €, weil auch nur 100 € auf der Rechnung stehen.
    Nur kann er halt von diesen 100 € nicht noch 19% abziehen, weil ja auf meiner Rechnung keine USt. enthalten ist. Die Problematik ist aber auch nicht, das ich etwas teurer bin als andere sondern das der gewerbliche Kunde denkt er macht einen riesen Verlust und verschenkt Steuern weil er die Rechnung nicht absetzen kann. Kann er aber doch: Nähmlich bei der Steuererklärung. Nur das begreifen die meistens nicht.


    Sergio, das ist schon klar, man muss das dann halt als Netto-Preis sehen.


    Das Problem liegt oft darin, dass der Einkäufer meist von Buchhaltung nichts versteht und deshalb von solchen Konstellationen die er nicht kennt, die Finger lässt.
    Bei ganz kleinen Firmen ist es oft so, dass einfach nur alle Rechnungen zum Steuerberater gebracht werden und der dann die Buchführung macht.
    In diesem Fall weiss der Firmeninhaber oft nicht was er mit so einer Rechnung machen kann.
    Bei grösseren Firmen ist meist extra ein Buchhalter angestellt, da weiss dann der Einkäufer nicht, ob selbiger rummotzt wenn er so ne Rechnung auf den Tisch bekommt.


    Da steckst du wirklich in einem Dilemma. :oops:


    Bei mir sieht es gottseidank so aus, dass ichselbst Firmeninhaber, Buchhalter, Einkäufer, Verkäufer, Lagerarbeiter, Monteur und Putzfrau bin :wink:


    Aber das hilft dir jetzt auch nicht weiter, sorry.


    viele Grüsse

    kaum macht man´s richtig, schon funktionierts…

  • Hallo Sergio,


    aaalso, falls noch keine Lösung da:


    a) Du machst so weiter, darfst aber keinerlei Umsatzsteuer ausweisen. Solltest Du das machen, kann das Finanzamt unangenehm werden


    b) Du machst mehr Umsatz ;) Dann kommst Du automatisch über die Grenze von Kleinunternehmern und mußt dann die Umsatztsteuer abführen, kannst allerdings auch die vom Einkauf gegen rechnen.


    Ich selbst hatte anfangs auch Kleinunternehmerregelung. Für 3 Monate..... Geändert und auf einmal kauften auch die Leute mehr, da viele Private selbst bei dem Hinweis schon komisch werden und lieber woanders kaufen, da der Begriff und dessen Definition nicht wirklich verbreitet sein.


    Fazit:
    Entweder so weiter machen und nix ausweisen oder ändern......


    Nachteile: Jein, Du hast weniger Aufwand mit der Steuer. Je nach Umsatz könnte es sich aber rechnen........


    Vielleicht helfen Dir die folgenden Links, um abzuschätzen, was Du machen willst:
    http://www.traum-projekt.com/f…faq-kleinunternehmer.html
    http://www.abakus-internet-mar…pic/t-12160/start-15.html
    http://www.internetrecht-rosto…inunternehmerregelung.htm