Nicht gedeckter Fehlbetrag

  • Hallo, wünsche Allen frohe Ostertage verbracht zu haben.


    nun zu meinem Problem.
    Ich bin mit dem Jahresabschluss 2008 beschäftigt. Dazu gehe ich exakt nach der Vorlage von Franjo vor. Das hat für 2007 einwandfrei geklappt.
    Aber dies Jahr ist ein ,, nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ´´ entstanden. Dadurch steht in Zeile - Summe A Eigenkapital - 0,00 €


    Dadurch scheidet diese Vorgabe :


    Periode 1 neues Wirtschaftsjahr
    1. Eroeffnungsbuchung fuer Konto 0800 mit Betrag aus Zeile >Summe A. Eigenkapital< aus Bilanz vorangegangenes
    Geschaeftsjahr ueber Buchung 9000S an 0800H fuer Gewinn, 0800S an 9000H fuer Verlust, manuell vornehmen.
    Hierzu den automatisch erstellten EB Betrag von Konto 0800, der noch den Betrag gemaess >A. Eigenkapital, Summe I.
    Gezeichnetes Kapital< des VJ enthaelt, durch den Betrag aus Zeile >Summe A. Eigenkapital< aus Bilanz des
    vorangegangenes Geschaeftsjahres in der EB Erfassung ersetzen. (nicht fuer EÜR)


    leider aus, weil eine Buchung mit der Summe Null nicht möglich ist.


    Leider habe ich hier im Forum unter -nicht gedeckter Fehlbetrag- nichts gefunden. Außerdem habe ich gestern mit dem Support telefoniert. Da konnte man mir auch keine Auskunft geben.


    vielen Dank im Vorraus

  • Da konnte man mir auch keine Auskunft geben.




    Ein Rat von mir......geh zu einem Fachmann und lass den deinen Jahresabschluss erstellen, dann gehst du sicher, dass auch alles richtig ist. Aus der Ferne ohne genaue Zahlenkenntniss kann dir keiner helfen.


    Ein Tipp: Frag mal Franjo direkt.


    MfG Günter

  • Hallo Guenter,


    Franjo = Franco nicht mit Familie P. verwandt :)


    Hallo etfrh,
    jetzt zu Dir.
    ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" entsteht z.B. wenn Deine Privatentnahmen zu hoch (anstatt z.B. 100,00EUR 10000,00EUR gebucht) gewesen sind oder Du Privateinlagen vergessen hast zu buchen. Einfluss haben auch die darunterstehenden I., II. etc .
    Da Eigenkapital nur positiv sein kann, wird dann behelfsweise "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen.
    Das bedeutet buchtechnisch, dass Deine Firma mehr Schulden als Vermoegen hat


    Wenn Du also von
    "Summe I. Gezeichnetes Kapital" den "V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" abziehst und es bleibt kein positives Eigenkapital uebrig, erhaelst Du den "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag".


    Pruefe auch Dein Konto Kasse. Der Saldo muss positiv sein (keine Minusbestand)


    lies hierzu auch
    http://www.wirtschaftslexikon2…-gedeckter-fehlbetrag.htm

  • Franjo = Franco nicht mit Familie P. verwandt




    :) auah, ich hoffe, du kannst mir verzeihen.


    MfG Günter


    NB:


    Ich hätte den Gang mit schwarzem Zylinder zum Amtsgericht vorgeschlagen, aber das traute ich mich nicht, zu schreiben.

  • Hallo Guenter, alles ok :)


    zu etfrh,
    das, was Guenter sagt, kann aber muss nicht. Sicherheitshalber folge doch dem Tipp von Guenter mit dem Stb.


    Unabahengig davon, die Verantwortung liegt bei Dir ganz alleine mit und ohne StB und mit und ohne Forum.

  • Hallo Franco und Günther,


    vielen Dank für die Antworten.


    Was es mit dem - nicht gedeckten Fehlbetrag- auf sich hat und was es bedeutet, das ist mir Durchaus bewusst. Es soll aber tatsächlich passieren, daß mal ein Jahr nicht so gut gelaufen ist.


    Die Buchungen stimmen. Es ist in der G u. V ein Gewinn ausgewiesen. Die Privatentnahmen waren insgesamt aber höher wie die Privateinlagen und der Gewinn.


    Es bleibt die Tatsache, das die Zeile - Summe Eigenkapital - 0,00€ ausweisst.
    Laut Vorlage muss ich aber die Summe aus der autmatischen Buchung 0800 an 9000 durch die Summe 0,00 manuell ersetzen. Mein Steuerberater weis auch keine Lösung weil er das Programm nicht kennt.


    mfg

  • Hallo etfrh,


    laut Vorlage musst Du gar nichts.
    Es ist eine Anleitung von mir, die Dir Dein Steuerberater sicherlich noch besser geben koennte.


    Aber Dein Steuerberater sollte , unabhaengig vom Programm wissen, wie die EB fuer nicht gedeckter Fehlbetrag auszusehen hat. Ist schon sehr verwunderlich.
    Ueberigens, hier wird keine Steuerberatung gemacht, die ist ausschliesslich dem dem o.g. Berufsstand gestattet.


    Da Du zwar alles kennst was es mit dem "nicht durch Eigenkapital..." auf sich hat, hast Du leider die entscheidenden Information zur Rechtsform nicht gegeben.


    Als Einzelunternehmen (nur dort), was es, wie ich vermute, ja wohl ist, nimmst du den Betrag als negatives Eigenkapital fuer die EB.

  • Franco


    Wie sieht es denn aus, wenn es eine Kapitalgesellschaft ist, die einen solchen nicht gedeckten Fehlbetrag hat?


    Wie wird der dann in den EB-Werten gebucht?


    Ein solcher Tatbestand bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass eine Kapitalgesellschaft pleite ist oder Konkurs anmelden muss:


    Zitat

    Ist das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft durch im abgelaufenen Geschäftsjahr oder in vorangegangen Jahren angesammelte Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuß der Passiva über die Aktiva der Bilanz, so ist gem. § 268 Abs. 3 HGB als letzte Position auf der Aktivseite der Fehlbetrag unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen. Dadurch wird verhindert, daß auf der Aktivseite ein negatives Eigenkapital ausgewiesen werden muß. Der Ausweis eines solchen Fehlbetrages läßt keine Rückschlüsse zu, ob das Unternehmen tatsächlich überschuldet ist. Der Tatbestand der materiellen Überschuldung würde die Geschäftsführung zwingen, einen Konkurs- oder Vergleichsantrag zu stellen. Wenn das Unternehmen einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist, ist es zumindest formell (buchmäßig) überschuldet.


    Gruß


    Bernd

    Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt! ;)

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  • Ein solcher Tatbestand bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass eine Kapitalgesellschaft pleite ist oder Konkurs anmelden muss:


    "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" (§ 268 HGB) erscheint auf der Aktivseite der Bilanz von Kapitalgesellschaften gesondert als der Betrag, der sich bei den auf der Passivseite ausgewiesenen Beträgen unter "Eigenkapital" als Fehlbetrag oder Überschuldung (Negativkapital) ergeben kann. Er zeigt an, dass das Eigenkapital durch den Ausgleich von Verlusten bereits verzehrt worden ist.


    Eine Überschuldung ist für eine GmbH ein Konkursgrund (§ 63 GmbHG). Konkurs /Insolvenz können jedoch abgewendet werden, wenn die GmbH noch stille Reserven flüssig machen und so eine tatsächliche Überschuldung vermieden wird. In diesem Fall besteht für die Geschäftsführung noch keine "Konkursantragspflicht", falls nicht parallel dazu eine (drohende) Insolvenz vorliegt.