Splitting?

  • Hallo,



    ich sitzt nun schon seit mehreren Stunden über meinem Problemchen. Also folgendes. Ich habe jetzt den Bescheid für 2007 abgerufen und verglichen. In dem Bescheid 2007 wurde vom FA ein anderer Betrag festgesetzt, welcher auch im Netz in der splittingtabelle zufinden ist. Bei mir im Wiso komm ich aber auf ein ganz anderen Betrag. Kann es sein, dass der Splittingbetrag nicht richtig eingestellt ist? Ausserdem hab ich mal noch ne Frage zur Behinderung "G" wo gebe ich die Privatfahrten für Behinderung an. Bin selbst "G" behindert! Möchte jetzt für 2008 die Erklärung machen, aber ich habe schon wieder einen anderen Festsetzungsbetrag, als in Netz in der Splittingtabelle steht. es ist ca. eine Diff. von 300€ wie kann das entstehen. soviel Progression kann ich gar nicht verdienen. Das Programm hat gerade mal 962 € gerechnet was der Progression unterliegt. Kann mir jemand helfen - Danke.



    resl

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    zur ESt-Erklärung 2007:


    Laut Deinen Angaben kann hier niemand eine Aussage machen, weil dazu halt die entsprechenden Zahlen fehlen. Am besten mal den Papierbescheid des FA abwarten und diesen mit der Berechnung des eigenen Programms vergleichen. Dabei stellt man schnell fest, wo denn nun die Abweichungen liegen. Notfalls dann Rücksprache mit dem FA nehmen.


    Zur Behinderung:


    Die Eingabemaske findet man z.B. so: Seite 4 des Mantelbogens anzeigen lassen. Nun in die weißen Felder der Zeile 91 (Ehemann) oder in die Zeile 93 (Ehefrau) klicken. In der nun geöffneten Maske kann man alle erforderlichen Eintragungen vornehmen. Bei Angaben zu Privatfahrten klickt man dort ganz unten auf den blauen Button hinter dem Text: "Privatfahrten bei Behinderung".


    Auf jeden Fall aber beachten, ob der Behinderten-Pauschbetrag nicht doch vorteilhafter ist; das Programm zeigt diesen an.

    • Offizieller Beitrag

    Ohne Angaben zu Einkünfte und/oder Bezügen etc., insbesondere auch Eintragungen Körperbehinderung/außergewöhnliche Belastung, kann meine keine hilfreiche Äußerung machen.


    Bescheid und Antrag abgleichen, dann erneut posten.

  • Danke erstmal. Das mit der Behinderung hat sich erledigt. Nachdem ich den Punkt nochmal angesprochen habe, hat es das Programm auch in den Fahrtkosten aktualisiert. danke trotzdem. Bei der Abweichung zur Splittingtabelle ist folgender Sachverhalt:


    ich habe den Bescheid 2007 verglichen und das selbe wie vorher festgestellt: die Differenz liegt nur in der Festgesetzten Steuer , alles andere ist identisch. Also bei mir hat das Programm bei einem zvE 15.875€ lt. Wiso 451 € EST lt. Amt und Splittingtabelle im Netz : 82€ ESt. Genauso für dieses Jahr 2008 : wiso errechnet bei 17.255€ 926€ Est und Splittingtabelle im netz sagt 338€ was ist da los? Kann es wirklich an den Progressionsvorbehalt liegen, dass da das Programm mit schwierigkeiten hat. Kann es sein, dass das Programm das gesamte zvE der Progrssion unterwirft? Wonach soll ich gehen. Das Programm schreibt: zu versteuern nach §32b EStG Progressionsvorbehalt mit 5,3698 % ( splittingtabelle) 17.255 = 926


    Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtig i.H.v. 4.645€


    Danke für noch mehr infos



    Achso gilt das auch bei Behinderung "G"

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm hat keine Probleme mit dem Progressionsvorbehalt. Die Probleme liegen bei Dir. Du verstehst die Systematik des Progressionsvorbehalts nicht.


    Beim Progressionsvorbehalt kannst Du nicht einfach die Steuer aus der Tabelle ablesen. Du musst auf Dein zu versteuerndes Einkommen die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Bezüge hinzurechnen. Mit dem errechneten Betrag gehst Du in die Tabelle. Aus der da abzulesenden Steuer und dem maßgeblichen Betrag (einschließlich dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte) ermittelst Du Deinen persönlichen Steuersatz. Diesen wendest Du dann wiederum auf Dein tatsächlich zu versteuerndes Einkommen an. Und siehe da, die Steuer müsste mit der Berechnung laut Programm übereinstimmen.



    Einfacher: Prüfe die steuerpflichtigen Einkünfte und Abzüge sowie die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte.
    Hast Du die alle richtig eingegeben: Glaube einfach dem Programm.
    Zur Probe bekommst Du ja einen Steuerbescheid vom FA, der dann mit der Steuerberechnung des Programms übereinstimmen sollte.

  • hallo, das hab ich schon verstanden und bin halt am Zweifeln, da ja das FA den Betrag 82 € aus der Tabelle angesetzt habt. Also hat das Finanzamt einen Fehler gemacht. Mir geht es nur darum, dass wenn ich jetzt für 2008 die Steuer abgebe, muß ich 300 Nachzahlen oder bekomme ich 250 raus. Nehmen diese wieder den falschen Betrag aus der splittingtabelle, oder merken die es und nehmen den Wert mit Progressionsvorbehalt.



    Trotzdem danke für die Antwort