Fondgebunde Lebensversicherung - Geschäftsplanmäßige Abzüge 54%

  • ?( Wer kann mir helfen?


    Habe in eine Fondgebundene Lebensversicherung in 20 Jahren 7626,71€ einbezahlt. Das Versicherungsunternehmen hat in dieser Zeit 4104,54€ "Geschäftsplanmäßige Abzüge" einbehalten. Das sind 53,82% meiner Einzahlungen. Ich kann nicht glauben, dass dies in Ordnung ist. Wie kann ich das schlüssig überprüfen? Ist das ein Thema für die BAFIN? Die LV läuft noch 20 Jahre und soll zur Alterssicherung meiner Kinder dienen.







  • Wer kann mir helfen?




    Keiner.


    Da bist du ganz schön über den Tisch gezogen worden, weil das bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen so ist. In den Vertragsbedingungen steht drin, dass alle Zahhlungen zuerst für die Kosten für Verwaltung und Provisionen gebucht werden. Ferner kannst du bei dieser Anlageform im ungünstigsten Fall dein gesamtes Kapital verlieren. Man sollte immer das *Kleingedruckte* genau studieren und keinem Versicherungsvertreter vertrauen.


    Fondsgebundene Lebensversicherungen unterscheiden sich insofern von den herkömmlichen Lebensversicherungen, als das Kapitalanlagerisiko vom Versicherer auf den Versicherungsnehmer übergeht.


    MfG Günter

  • Hallo g.horn,
    danke für Deine Antwort. Die Absolutheit Deiner Antwort, die einer gewissen Häme nicht entbehrt, gefällt mir nicht und hilft tatsächlich nicht.
    Ich möchte gesetzliche Regelungen finden. Ich möchte Anwälte für mein Anliegen finden. Gibt es noch mehr Leute die auf diesem Feld kämpfen?
    Zudem wurden diese Formen der Langzeitanlage in den frühen Neunzigern auch von der Politik als sichere Anlagemöglichkeit probagiert.
    MfG Marion

  • Hallo g.horn,
    danke für Deine Antwort. Die Absolutheit Deiner Antwort, die einer gewissen Häme nicht entbehrt, gefällt mir nicht und hilft tatsächlich nicht.


    Tut mir leid, aber hier gibt es keine Wunschantworten. Du hast einen gültigen Vertrag unterschrieben und bist hoffentlich über das Risiko dieser Anlageform unterrichtet worden. Du müsstest der Versicherung bzw. dem Vertreter schon Betrug nachweisen, was aber sehr schwer sein dürfte.


    Ein Rat von mir, schnellstens kündigen und den Rückkaufswert kassieren. Ein großer Verlust ist immer noch besser, wie ein Totalverlust. Andererseits kannst du auch weiter einzahlen, in der Hoffnung auf den großen Gewinn. Das Risiko liegt allein bei dir.


    Tut mir leid, aber das ist die Wahrheit. MfG Günter

  • Hallo Günter,
    irgendwie hast Du meine Frage nicht wirklich verstanden. Mir ist auch klar, dass es einen Unterschied macht, ob bei Ablauf der Versicherung der Kurs in der Mitte oder drunter oder drüber liegt. Dieses Risiko bin ich eingegangen. Es geht hier um die Kosten von 4105€. Ich habe gelesen, dass die Versicherungsunternehmen Ihren Kunden diese Entnahmen transparent darstellen müssen. Dies tun sie jedoch nicht. Ich möchte wissen ob so hohe Entnahmen des Versicherers zulässig sind. Wer beaufsichtigt das? Wo sind Regelungen hierzu niedergeschrieben? Das interessiert mich.
    Weißt Du was dazu?
    MfG Marion

  • marionpax
    Hast Du es einmal bei der Verbraucherzentrale versucht?
    Das ist eine gute Adresse für die Fragen die du hast. Die können anhand der Versicherungsunterlagen auch eine erste Einschätzung darüber abgeben ob das so i.O. ist und Dir Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

  • Wer beaufsichtigt das? Wo sind Regelungen hierzu niedergeschrieben? Das interessiert mich.
    Weißt Du was dazu?


    Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen BAV, dort müssen diese Bedingungen genehmigt worden sein.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Marion,
    das sind (auch mir nicht unbekannte) Augenblicke im Leben an denen ich

    • erst mal tief durchatme
    • eine Nacht drüber schlafe und
    • mir einen Plan mache, wie ich hier weiterkomme (z.B. unter Einbeziehung des Tipp´s von khmcologne) und
    • letztendlich wohl einen Anwalt hinzuziehen würde.

    Die Thematik ist gerade (auch wegen der ggw. Diskussion zum Thema Finanzen und Wirtschaftskrise) dermaßen unübersichtlich und eigentlich für einen "Normalo" nicht durchschaubar/kalkulierbar, so dass Du hier im Forum sicherlich keine rechtlich sichere Lösung finden wirst.

    Mein Tipp zum persönlichen Erfolgserlebnis: Nicht kirre machen lassen - komplizierte Probleme haben zumeist eine einfache Lösung ;) .
    Gruß
    Burki

  • Werde mich an den Verbraucherschutz wenden und dann berichten.




    Das sagt der Verbraucherschutz zu diesem Thema:


    Wie bei manchen Anlageformen profitieren auch bei den FLV zuerst die Versicherungen, bzw. die Vertreter von den Abschlüssen, indem ein großer Betrag in deren Provision fließt. Das macht sich im Falle einer Kündigung der Lebensversicherung bemerkbar. Bei frühzeitiger Kündigung ist diese Versicherungsform häufig ein Verlustgeschäft. Einen weiteren Nachteil hat die Stiftung Warentest errechnet. Da die Verwaltungsgebühren der Versicherer auch noch zu Buche schlagen, fällt die Rendite im Schnitt um 1,5 bis 2,5 Prozentpunkte niedriger aus als bei einer direkten Investition in den entsprechenden Fonds.


    Zitat Andre Kostolany.........alles über 4 % Rendite ist unseriös !

  • Ich würde in einem solchen Fall auch den zuständigen Verbraucherschutz kontaktieren und nachfragen, ob sich schon andere Versicherungsnehmer über diesen Anbieter beschwert haben. Als Einzelperson kann man in diesem Fall kaum etwas ausrichten, nur gemeinsam mit dem Verbraucherschutz im Rücken ist man stark. Ist aber schwer einzuschätzen, ob in diesem Fall wirklich etwas unsauberes oder gar betrügerisches passiert ist.