Wo erfasse ich Zugfahrten ??

  • Hallo,


    ich benutze Wiso Sparbuch 2009 und finde mich erstmal überhaupt nicht zurecht.


    Ich fahre i.d.R. sonntags von meinem Heimatort mit dem Zug 400 KM zu meiner Arbeitsstätte. Freitags geht es dann zurück.
    Wo erfasse ich nun die Zugfahrten?
    Ich finde nur das Formular, um Autofahrten zu erfassen.


    P.S. ich mache keine doppelte Haushaltsführung; es muss nicht immer ein Sonntag od. Freitag sein, falls dies wichtig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du nicht direkt von zu Hause Deinen Dienst antrittst und nicht nach Dienstende direkt nach Hause fährst, kannst Du m.E. gar nichts abziehen. Du hast dann begrifflich keine Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Es liegen m.E. klassische Familienheimfahrten vor, die außerhalb einer doppelten Haushaltsführung steuerlich nicht berücksichtigt werden können.

  • doch...
    Hatte ich letztes Jahr auch schon.


    Allerdings hatte das Finanzamt dann folgende Berechnung durchgeführt:


    Anzahl Fahrten Heimatort -> Beschäftigungsort x Kilometer x 0,3


    Sprich, als wäre ich mit dem Auto gefahren.
    Aber ich möchte jetzt einmal meine Zugfahrten dort eintragen.
    Über google kommt man an:


    Zitat


    Wenn Sie nicht mit dem Auto, sondern via Bus und Bahn fahren, können Sie nur noch den Höchstbetrag von 4.500 Euro als Werbungskosten absetzen. Die Belege, wie Rechnungen für das Monats- oder Jahresticket der Bahn, müssen Sie in der Regel nicht mit ihrer Steuererklärung abgeben. Als Nachweis sollten Sie aber die entsprechenden Unterlagen zuhause zu ihren Steuerunterlagen abheften.


    Aber wo trage ich die Zugfahrten ein?
    Selbst das Wiso-Buch bringt mich kein Stück weiter.

    • Offizieller Beitrag

    Du trägst trotzdem ganz normal die Anzahl der Tage und die einfache Entfernung ein. Es heisst ja schließklich auch Entfernungspauschale. Ansonsten gar nichts eintragen. es steht im Sparbuch doch: "Die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden ganz oder teilweise zurückgelegt mit privatem Pkw oder Firmenwagen (Alternativ)." Trägst Du nichts ein, sagt das, dass ein anderes Verkehrsmittel benutzt wurde und es wird auf 4.500 € begrenzt.


    Aber bei Anerkennung der Kosten ist das FA m.E. sehr großzügig bei der Gesetzesauslegung.In dem neuen (alten) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG heisst es einleitend "Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. ...........". Wenn Du von Wohnort zu Wohnort fährst, ist das eigentlich nicht gegeben. Nur Wohnung-ASt. Also wirklich großzügig gehandhabt. Muss aber nicht heissen, dass es immer so durchgeht (Abschnittsbesteuerung, d.h. jedes KJ wird für sich beurteilt).

  • Ok.
    Frage: Wenn ich dann jetzt den Pauschalbetrag von 4500 angeben möchte, wo kann ich dies tun?
    Mit Zugfahrten (hin und Zurück) komme ich locker auf 4500€.


    Wenn sie die Belege sehen möchten, dann werden sie eben alles auf die Hinfahrten wegnehmen. Aber versuchen kann man es.
    lso gibt es im Sparbuch 2009 irgendwo ein Haken (Pauschalbetrag 4500€ ansetzen) und fertig ist die Geschichte mit Eingaben im System?


    Arbeite das erste mal mit dem Tool