Belege für Doppelte Haushaltsführung wirklich erforderlich? Bzw. überhaupt möglich?

  • Hallo,


    bei mir ist der Sachverhalt etwas komplexer. Ich habe Anfang des Jahres 2008 für 3 Monate möbliert an einem Beschäftigungsort (der Einfach halt halber nenne ich den mal A) gewohnt, welcher 260 km vom Hauptwohnsitz entfernt ist.


    Dann habe ich den Arbeitgeber gewechselt und bin zu Ort B gezogen. Für beide Beschäftigungsverhältnisse möchte ich die doppelte Haushaltsführung geltend machen. Jetzt kommen die Probleme:


    a) Bei A bin ich in den 3 Monaten nur 2x nach Hause gefahren. Ist damit der Tatbestand der doppelten Haushaltsführung hinfällig?


    b) Bei A habe ich keinerlei Belege über die Fahrtkosten (Besichtigungstermin, Umzugstag). Sind da Belege zwingend erforderlich?


    c) Bei B habe ich alles an Belegen aufbewahrt. Jede Woche nach Hause gefahren, sind immer 2 Tickets mit der Bahn. Muss ich da alles kopieren und dem Finanzamt mitliefern. Das wird extrem viel Papier.


    Würde mich freuen, wenn da jemand nähers zu wüßte. Den ich überlege, ob ich die Doppelte Haushaltsführung bei A erst gar nicht angeben sollte (weil es eben sachlich nicht geht, da nur 2x nach Hause, und keine Belege). Macht aber ein paar hundert € Steuererstattung aus.

  • Für die doppelte Haushaltsführung ist es nicht entscheidend, ob oder wie oft du nach Hause gefahren bist. Lies dir am besten noch mal in der steuerrechtlichen Hilfe des Programms die Texte zu diesem Thema durch.


    Zu den Belegen:


    Ich würde auch die Kosten ansetzen, die ich nicht belegen kann. Der Beleg ist nicht zwingend erforderlich. Es reicht in der Regel aus, wenn die Kosten dem Sachbearbeiter glaubhaft gemacht werden können. Deshalb lieste alle Kosten sauber auf, wenn sie plausibel und nachvollziehbar sind, dann wird es schon passen.


    Mit dem Einsenden der Belege ist das eine Geschmackssache. :) Die einen belegen alles, schicken eine "Ordner" mit, die anderen belegen nur die wichtigsten Ausgaben (Steuerbescheinigungen, Spenden, außergewöhnlich hohe Aufwendungen). Ich selber schicke meine Steuererklärung per Elster. Das hat laut Finanzverwaltung den Vorteil, das man auf die Zusendung von Belegen verzichten kann. Allerdings könnten dann schon mal Belege nachgefordert werden, wenn dem Sachbearbeiter etwas komisch vorkommt - war bei mir allerdings noch nie der Fall.


    Viele Grüße
    Der Steuerzahler

  • Moin,


    für meine Erklärung von 2007 wollte das FA von mir auch lediglich die Mietverträge für die doppelte Haushaltsführung sehen. Alles andere wurde ausnahmslos anerkannt. Für 2008 warte ich noch auf Antwort vom Amt.


    Cheers