Werbungskosten des Ehepartners ohne eigene Einkünfte

  • Ich habe zu dem Thema zwar hier schon einiges gefunden, es aber irgendwie noch nicht vollständig verstanden: Auf der einen Seite kann - auch bei Zusammenveranlagung
    - der Ehepartner seine Werbungskosten nur gegen eigene Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit rechnen aber an anderer Stelle habe ich auch
    die Information gefunden, dass die "negativen Einkünfte" (Werbungskosten) des Ehepartners auch gegen Einkünfte des anderen gerechnet werden können. Was stimmt denn nun? Gilt dies nicht für Werbungskosten bei Löhnen und Gehältern sondern nur Zinseinnahmen? Dürfen die Werbungskosten nicht in einem direkten Verhältnis zu Einkünften stehen?


    Konkret geht es um Ausgaben für eine Fortbildung (quasi Zweitstudium, also keine Ausbildung), diese könnte man wohl auch als vorweggenommene Werbungskosten betrachten, allerdings habe ich noch nicht rausgefunden, wie man das in der Steuersoftware eingibt - vermutlich einfach erst in dem Jahr, wo man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat.


    Vorab schon mal vielen Dank für jedwede Hinweise!

  • Also, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden für jeden Ehepartner getrennt ermitteln, jeweils durch Berechnung der Einnahmen minus der entsprechenden Werbungskosten.


    Die vorweggenommenen Werbungskosten sind in dem Jahr zu erfassen, in dem sie gezahlt wurden. In der Software musst du dazu den Bereich Nichtselbständige Arbeit für den entsprechenden Ehepartner aufrufen und dort die Werbungskosten erfassen. Wenn keine Einnahmen vorliegen, sollten dann negative Einkünfte für die Einkunftsart und diesen Ehepartner in der Steuerberechnung erscheinen.

  • Erst einmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

    Die vorweggenommenen Werbungskosten sind in dem Jahr zu erfassen, in dem sie gezahlt wurden. In der Software musst du dazu den Bereich Nichtselbständige Arbeit für den entsprechenden Ehepartner aufrufen und dort die Werbungskosten erfassen. Wenn keine Einnahmen vorliegen, sollten dann negative Einkünfte für die Einkunftsart und diesen Ehepartner in der Steuerberechnung erscheinen.

    Ich verwende das WISO Sparbuch und tatsächlich tauchen dort die "negativen Einkünfte" auf. Das hatten wir allerdings schon letztes Jahr gemacht und im Steuerbescheid war an dieser Stelle einfach nichts - die Werbungskosten wurden also "ignoriert". Muss ich irgendwo noch (im Folgejahr) mitteilen, dass ich die Werbungskosten aus dem Vorjahr anrechnen will?


    Zumindest scheint es keine Möglichkeit geben, die Werbungskosten des Ehepartners bei sich selbst anzusetzen, soweit habe ich das wohl verstanden.

  • Schau noch mal in die Berechnung. Du findest dann dort eine Summe für die Einkünfte des Ehemannes und ein für die der Ehefrau.


    Dann werden diese zusammengerechnet, inklusive der negativen Einkünfte aus der Arbeitnehmer-Tätigkeit.


    Somit wirken sich die vorweggenommenen Werbungskosten direkt bei dieser Steuererklärung aus.


    Viele Grüße
    Der Steuerzahler

  • und im Steuerbescheid war an dieser Stelle einfach nichts - die Werbungskosten wurden also "ignoriert".


    Dann hat das FA die Anerkennung der Kosten als vorweggenommene WK abgelehnt.
    Das wird es dieses Jahr auch wieder tun, wenn man nicht besser begründet, WARUM diese Kosten als vorweggenommene WK ansetzbar sind.


    Evtl hat das FA die Kosten auch als SoA anerkannt?

  • Dann werden diese zusammengerechnet, inklusive der negativen Einkünfte aus der Arbeitnehmer-Tätigkeit.


    Somit wirken sich die vorweggenommenen Werbungskosten direkt bei dieser Steuererklärung aus.

    Leider nein. Die Einkunftsspalte bei meiner Frau ist einfach "leer" (bis auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit und das Kapitalvermögensgeraffel). Ich werde wohl tatsächlich beim FA noch mal nachhaken, ob die die Ausgaben explizit nicht als vorweggenommene Werbungskosten akzeptiert haben. In den Bemerkungen dazu habe ich jedenfalls nichts gefunden.


    Nochmals vielen Dank für die Antworten! Vielleicht sollte ich doch mal einen Steuerberater hinzuziehen...

  • Das Thema ist zwar als erledigt markiert aber dennoch eine kleine Rückfrage:


    Ich habe nun beim FA angefragt und tatsächlich war der Bzug zu zukünftiger Tätigkeit nicht erkennbar. Daher meine Frage: Wie kann man in der Steuererklärung darlegen, dass man die Werbungskosten als "vorweggenommene Werbungskosten" für eine zukünftige Beschäftigt sieht? Einfach ein Schreiben beilegen oder wie geht das normalerweise?