Hallo - mal eine Frag zur Anwendung des Steuerabzuges für Modernisierungs- und Instandsetzungskosten für selbstgenutztes Eigentum im Sanierungsgebiet. Für wen gilt § 7 h (Werbungskosten?) und für welche Fälle wäre § 11 f (Sonderausgaben) ESTG anzuwenden?
Zusatz - können die Kosten außerdem als Handwerkerleistungen abgesetzt werden?
Danke im voraus.
§ 7 h, 10 f ESTG Moderniesierung / Instandsetzung im Sanierungsgebiet nach Sanierungsvertrag
- leuchtturm35
- Erledigt