Benötige Hilfe bei der Eingabe von Daten zur Berechnung

  • Hallo und einen schönen Guten Abend,


    ich benötige eine kleine Unterstützung bei der Eingabe von Daten in Wiso Sparbuch 2009, bin kurz vor der Fertigstellung meiner Steuererklärung doch es gibt hier 2 Punkte bei denen ich in einem unsicher und in dem anderen Momentan ratlos bin.


    Und hier meine beiden Punkte:


    Wenn ich nun eine Sammelrechnung von 3 Geräten habe, 2 davon sind verkauft und eines dieser Geräte ist im Eigengebrauch, müssen hier alle 3 Geräte
    bei der Eingabe der Eingangsrechnung berücksichtigt werden oder nur 2? Das 3. wäre ja dann im Eingabebereich der Abschreibung einzutragen - oder?



    Des weiteren hab ich ein Problem mit der Eingabe der Kosten für das Arbeitszimmer, welches sich in einem 2005 neugebauten Haus befindet welches im
    Oktober 2007 bezogen wurde. Bisher wurden hier Werte wie Grundstücksanteil häusl. Arbeitszimmer, Gebäudeteil häusl. Arbeitszimmer, Büroeinrichtung,
    Anteile der Bausparkasse angegeben. Doch wo trage ich diese Werte in Ihrer Software ein? Die Zahlen liegen mir alle vor.


    Bisher (in den vergangenen Jahren) hat dies ein Steuerberater gemacht, doch die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis mehr.


    Vielen Dank für eine Hilfestellung!


    Grüsse an Alle hier.

    • Offizieller Beitrag

    Das 3. wäre ja dann im Eingabebereich der Abschreibung einzutragen - oder?

    Wenn Eigengebrauch betriebliche Nutzung bedeuten soll > ja ; ansonsten ganz schön verwirrend geschrieben


    Arbeitszimmer geht nur noch, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Möchte ich hier bezweifeln.


    Vielleicht wäre der Steuerberater doch die bessere Lösung.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank schon mal für die Antwort.


    Das Arbeitszimmer stellt im Zusammenhang des geführten Gewerbes den Mittelpunkt der Tätigkeit dar.
    Leider finde ich aber im Wiso Sparbuch 2009 keine Eingabefelder für die Werte welche mir vorliegen, diese müssen doch auch in der Berechnung berücksichtigt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Das Arbeitszimmer stellt im Zusammenhang des geführten Gewerbes den Mittelpunkt der Tätigkeit dar.

    Das reicht nicht mehr. Es muss den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen. Und das ist z.B. beim Gewerbe im Nebenberuf in keinem Fall mehr gegeben. Deine einzige Einnahmequelle scheint das Gewerbe nach Deiner Formulierung ja nicht zu sein.

  • ... das ist richtig, das Gewerbe wird Nebenberuflich durchgeführt.


    Bisher wurde allerdings von meinem Steuerberater das ganze in Konten aufgeschlüsselt usw.
    In meinen Augen war das schon immer etwas Übertrieben gemacht worden, da es ja im Prinzip nur eine "einfache" EÜ Abrechnung ist.
    Ich habe nur bedenken das hier das Finanzamt etwas auszusetzen hat wenn nun auf einmal diese Daten nicht mehr angegeben werden - oder?

    • Offizieller Beitrag

    Die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers sind nun mal nicht mehr abziehbar. Das weiss das FA auch. Buchungstechnisch habe ich das bisher noch nicht abwickeln müssen. Im Zweifel PE ?


    Wurde für die Herstellungskosten der betrieblich genutzten Gebäudeteile in 2005, und danach für die laufenden Kosten des Gebäudes, der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen?


    Auch über eine etwaige Umsatzsteuerpflicht (unentgeltliche Wertabgabe) bei Zuordnung des Arbeitszimmers zum Unternehmen und eine etwaige Auswirkung hinsichtlich § 15a UStG habe ich mir bisher keine Gedanken gemacht. ESt und USt sind ja zwei paar Schuh. Und hinsichtlich der Zuordnung und Nutzung im Rahmen des Unternehmens hat sich ja nichts geändert.


    Wird das Arbeitszimmer tatsächlich nur und ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt? Oder evtl. auch für außerunternehmerische Zwecke (Hauptberuf, Regelung privater Angelegenheiten)?


    Ich würde vielleicht doch noch ein Jahr beim Steuerberater dranhängen. Zumindest die betrieblich veranlassten Steuerberatungskosten stellen ja auch Betriebsausgaben dar und treffen Dich nicht ganz so heftig.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    auch ich schließe mich der Meinug von miwe4 betreffs des Arbeitszimmers an. Hier der Weg zu den Eingabemasken:


    Nach Öffnung des Programms links auf "Einkommensteuer 2008" klicken; und dort dann auf "Betriebe, Praxen..."


    In der Mitte nun auf "Gewerbebetrieb" klicken und mittels Button "Laufende Einkünfte des 1. Betriebes" öffnen.


    Dort den Button "Ermittlung der laufenden Einkünfte" betätigen. Danach auf den Button zu "Betriebsausgaben" klicken.


    In der nun geöffneten Maske können z.B. auch die "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer" eingegeben werden; vorher aber mittels Button zu öffnen.