Pfand, Auto und Privatentnahme buchen

  • Hallo, wir haben ein Bistro und verkaufen Getränke in Flaschen. Wie buche ich den Pfand? Der Pfand wird immer extra berechnet. Es ist also egal, ob die Flasche zurück kommt, oder nicht. Damit ist ja Einnahme und Ausgabe gleich! Muss ich das da überhaupt buchen?


    Wir fahren geschäftlich mit dem Auto meines Vaters. Wie buche ich das Benzin oder km?


    Auf manchen Bons sind private Sachen mit drauf. Buche ich die mit ein und entnehme sie dann als Sonstige Privatentnahmen? Oder lass ich das gleich weg?


    Vielen Dank.

  • Wie buche ich den Pfand? Der Pfand wird immer extra berechnet. Es ist also egal, ob die Flasche zurück kommt, oder nicht. Damit ist ja Einnahme und Ausgabe gleich! Muss ich das da überhaupt buchen


    Es heisst nicht umsonst *gesetzliches Flaschenpfand*, es gibt also gesetzliche Vorgaben zu beachten.


    Weiterhin empfehle ich eine Erstberatung beim Steuerberater, der Ordnung in das Durcheinander bringt.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Wie buchst Du denn das Pfand, das Du verausgabst im Rahmen des Einkaufs. Da weisst Du ja auch nicht, ob Du die Flasche zurückgeben kannst. Das muss also ensprechend ablaufen bzw. gebucht werden.

  • Ich dachte dieses Forum gibt es, um solche Fragen auch ohne Steuerberater zu klären. In meiner Buchhaltung ist kein Durcheinander!


    Bist du beratungsresistent ??? ....als kleines Beispiel für Flaschenpfand und dessen Handhabung.


    Zitat------------------------------------------------------------------------------------


    2.2 Handhabung in der Finanzbuchhaltung
    Die Handhabung des Flaschenpfandes in der Finanzbuchhaltung läuft nach den zwei folgenden Grundsätzen ab.




    Zitat


    - Auszahlungen/Verbindlichkeiten die aus der Rücknahme von Pfandflaschen entstehen, werden als Betriebsausgaben verbucht.
    - Einzahlungen/Forderungen die aus der Abgabe von Pfandflaschen entstehen werden als Betriebseinnahmen verbucht.



    Es ist nicht möglich die vereinnahmten/verausgabten Pfandgelder auf einem Konto zu verbuchen, und nur das Saldo dieses Kontos im Jahresabschluss zu berücksichtigen.2 Hiermit würden die Belange des Jahresabschlusses nicht hinreichend berücksichtigt. Es ist notwendig die laufenden Ein- und Auszahlungen in bezug auf ihren Charakter als Forderung oder Verbindlichkeit im Jahresabschluss zu verbuchen.
    Aus Sicht eines Getränkehändlers stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:




    Zitat


    - Vom Hersteller erhaltenes Leergut ist eine Betriebsausgabe und wird auf dem Konto ,,Aufwand Leergut" bzw. nur ,,Leergut" im Soll verbucht.
    - An den Hersteller zurückgegeben Leergut ist eine Betriebseinnahme die auf dem gleichen Konto ,,Aufwand Leergut" im Haben verbucht wird.
    - An Kunden ausgegebenes Leergut ist eine Betriebseinnahme und wird auf dem Konto ,,Erlöse Leergut" im Haben Verbucht.
    - Von Kunden zurückgegebenes Leergut ist eine Betriebsausgabe und wird auf dem Konto ,,Erlöse Leergut" im Soll Verbucht.



    Die Handhabung für den Produzenten bzw. den Kunden ist analog, mit dem Unterschied, dass diese in der Regel nur Erlöse- bzw. nur Aufwand Leergut zu berücksichtigen haben.




    2.3 Handhabung der Mehrwertssteuer
    Bei der Berechnung der Umsatzsteuer gilt der folgende Grundsatz:
    "Die Hingabe der Warenumschließung teilt als unselbstständige Nebenleistung zur Warenlieferung deren umsatzsteuerrechtliches Schicksal. (§10 Abs. 1 UStG 1967)"3




    Dies bedeutet, dass das Flaschenpfand mit dem gleichen Umsatzsteuersatz beaufschlagt wird wie der Inhalt. Wenn z.B. in den Flaschen Bier verkauft wird sind dies derzeit 16%. Bei Milch hingegen wären es nur 7%, aufgrund des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Lebensmittel. Theoretisch könnte es also zu der Problematik kommen, dass bei der Rückgabe der Flasche nicht mehr eindeutig feststellbar ist, mit welchem Umsatzsteuersatz die Flasche bei ihrem Verkauf beaufschlagt wurde. In der Praxis tritt dieses Problem jedoch derzeit nicht auf, da die Flaschengestaltung den Flascheninhalt und somit auch den dafür beaufschlagten MwSt. Satz eindeutig festlegt. Somit können die Flaschen bei der Rückgabe auch eindeutig identifiziert werden.


    --------------------------------------------------------------------------------------


    Ferner: Was hat das Auto deines Vaters mit deinem Betrieb zu tun ??? Nichts, und da gibt es auch nichts abzusetzen ??? Rein theoretisch darf dein Vater das überhaupt nicht, da er kein Gewerbe angemeldet hat. Hast du auch schon mal an die versicherungsrechtlichen Folgen bei einem Unfall nachgedacht?


    MfG Günter

  • Bis jetzt buche ich den Pfand so, wie er ist. Also als Ausgabe unter Pfand (E-Ü-Rechnung). Und, wenn ich ihn abgebe, unter Einnahme Pfand. Die Leute, die die Flasche mitnehmen, müssen auf den Verkauspreis noch den Pfand zahlen. Somit ist der Pfand immer Plus-Minus Null, oder? Der Pfand ist immer 19 %. Hatte einfach gedacht, dass ich das vereinfachen könnte.


    Unser Steuerberater, den wir für 2007 hatten, meinte, wir sollen anhand eines Fahrtenbuches die Fahrten mit dem Pkw aufschreiben. Dann x 0,30 Euro an meinen Vater zahlen und diese Summe als Ausgabe auflisten. Warum sollte das nicht gehen?


    Mit den privaten Sachen auf den Bons (was ich meist zu vermeiden versuche, eben wegen dem Durcheinander) hab ich bis jetzt immer auf dem Bon durchgestrichen und so nur das geschäfliche in die E-Ü-Rechnung geschrieben. Bin eben nur nicht sicher, ob ich es als Privatentnahme irgendwie kenntlich machen müsste. Theoretisch bei einer E/Ü doch nicht!


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Bis jetzt buche ich den Pfand so, wie er ist. Also als Ausgabe unter Pfand (E-Ü-Rechnung). Und, wenn ich ihn abgebe, unter Einnahme Pfand. Die Leute, die die Flasche mitnehmen, müssen auf den Verkauspreis noch den Pfand zahlen. Somit ist der Pfand immer Plus-Minus Null, oder? Der Pfand ist immer 19 %. Hatte einfach gedacht, dass ich das vereinfachen könnte.





    Sorry, aber hast du verstanden, was ich geschrieben habe ??? Du musst eigene Konten für das gesetzliche Pfand in deiner Buchhaltung anlegen mit Umsatzsteuerschlüssel und Zuordnung zur EUR.


    Somit ist der Pfand immer Plus-Minus Null, oder? Nein, was ist wenn du 5 Kisten kaufst, aber nur 4 Kisten Leergut hast ?


    Unser Steuerberater, den wir für 2007 hatten, meinte, wir sollen anhand eines Fahrtenbuches die Fahrten mit dem Pkw aufschreiben. Dann x 0,30 Euro an meinen Vater zahlen und diese Summe als Ausgabe auflisten. Warum sollte das nicht gehen?


    Steuerlich mit Vorbehalt, ja, aber was ist versicherungsrechtlich ? Das Auto wird zu gewerblichen Zwecken gebraucht, und dafür besteht kein Versicherungsschutz. (versicherungsschutz erweitern)


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Das Auto wird zu gewerblichen Zwecken gebraucht, und dafür besteht kein Versicherungsschutz. (versicherungsschutz erweitern)

    Die Aussage kann ich so nur unterstreichen. Schau mal ganz schnell in denVersicherungsvertrag Deines Vaters.

    Unser Steuerberater, den wir für 2007 hatten, meinte, wir sollen anhand eines Fahrtenbuches die Fahrten mit dem Pkw aufschreiben. Dann x 0,30 Euro an meinen Vater zahlen und diese Summe als Ausgabe auflisten. Warum sollte das nicht gehen?

    Wenn der Vater Dir den Pkw für pauschal 0,30 €/gef.km zur Verfügung stellt, gat das nichts mehr mit Kostenersatz zu tun, sondern stellt eine gewerbliche Autovermietung dar. Im Grunde müsste er sogar ein Gewerbe anmelden bzw. selber eine Einnahme-Überschuss-Rechnung beim FA einreichen.

  • Wenn ich die 5 Kisten kauf und nur 4 zurück habe, so habe ich doch das Pfandgeld sozusagen dennoch bekommen, da die Kunden den dann extra bezahlen müssen, wenn sie die Flaschen mitnehmen. Habe Pfand als Extrakonto.


    Wenn das also mit den 30 Cent so nicht richtig ist, wie dann? Werde mich wegen der Versicherung kümmern.


    MfG Anja

  • Habe Pfand als Extrakonto.


    Mit den richtigen Zuordnungen zur EÜR und zur Umsatzsteuer ???




    Zitat


    Wenn das also mit den 30 Cent so nicht richtig ist, wie dann?


    Nur mit Quittung des KFZ-Besitzers, aber dann muss dieser evtl. diese Einnahme versteuern.