Höherer Solidaritätszuschlag durch Sonderzahlungen

  • Hallo zusammen,


    ich habe bei der Erstellung der Steuererklärung für meine Lebensgefährtin folgendes Problem. Nach Eintragen der Daten der Lohnsteuerbescheinigung sagt mir das Programm, dass eine Nachzahlung von 26 € fällig ist, da zu wenig Solidaritätszuschlag gezahlt wurde.
    Ich habe bis jetzt herausgefunden, dass Soli erst ab 81 € Lohnsteuer gezahlt wird. Da liegt sie normalerweise monatlich drunter, außer in den beiden Monaten, in denen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gezahlt wurden. Für diese beiden Zahlungen wurde auch jeweils der extra fällige Abschlag abgerechnet.


    Meiner Meinung nach ist es nicht richtig, dass sie nachzahlen muss, oder? Wenn ja, wie bringe ich das dann dem Sparbuch bei?


    Vielen Dank für die Hilfe, freundliche Grüße

  • Sollte es sich um eine Antragsveranlagung handeln, so kann Einspruch eingelegt werden und der Antrag auf Festsetzung der Einkommensteuer (+Soli) zurückgenommen werden. Ob es eine Antragsveranlagung ist , kann hier nicht erkannt werden (zu wenig Sachverhalt). Sollten das ganze Jahr nur EInnahmen als Arbeitnehmer zugeflossen sein (kein Lohnersatzleistungen, keine anderen Einkünfte (V+V, Kapital ü. 801 € usw.)) dann geht die oben geschriebene Zurücknahme.