Besteuerung der Altersrente / Anpassungsbetrag 2008

  • bei der Ausarbeitung der Einkommensteuererklärung für 2008 ist mir in der Anlage 1 zur Anlage R bei der Berechnung der Altersrente folgendes aufgefallen:


    Die Laufzeit der Leibrente aus gesetzlicher Rentenversicherung begann am 01.07.2006; der Besteuerungsanteil der Rente beträgt daher 52 %.
    Bei der Ermittlung des Besteuerungsanteils der Rente für 2008 wird der Anpassungsbetrag / Rentenerhöhung von 2008 voll dem persönlichen Steuersatz unterworfen.
    Warum wird der Anteil nicht auch gem. § 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchstabe aa EStG - im vorliegenden Fall - mit 52 % gewichtet?

    • Offizieller Beitrag

    Und auch wirklich alle Rentenerhöhungen seit 01.01.2005 in die besondere Kennziffer eintragen ( und nicht nur die aus 2008 ). Sonst gibt es nämlich eine böse Überraschung, wenn der Bescheid kommt (oder auch später, wenn das FA dann das Kontrollmaterial der rentenzahlenden Stelle auswertet).

  • Zitat

    alle Rentenerhöhungen seit 01.01.2005

    nur die seit

    Zitat

    gesetzlicher Rentenversicherung begann am 01.07.2006

    also regelmäßig die zum 01.07. 2007 und 2008 "angefallenen" Erhöhungen.