Anrechnung von Kapitalertragssteuern

  • Das FA hat den Steuerbescheid mit dem Vermerk geschickt : Jahresbescheinigungen der Banken (hier Postbank) reichen zur Anrechnung von Kapitalertragsssteuern etc. nicht aus. Meine Frage: Was will das Finanzamt? Eine Erträgnisaufstellung von der Postbank? Die gibt es doch nur, wenn man ein Depot hat, oder? Es handelte sich hier aber nur um Zinseinnahmen aus Kapital-Briefen, die die Postbank in der Jahresbescheinigung aufgelistet hat. Bevor ich bei der Postbank nachfrage - vielleicht weiß hier ein netter Mensch weiter. Freundliche Grüsse Werner1932

  • Hallo Petz, vielen Dank für die Antwort. Nun frage ich mich, warum macht das FA jetzt plötzlich so umständlich. Ich habe ja nur diese eine Jahresbescheinigung der Postbank bekommen, muß jetzt also noch extra eine Originalbescheinigung der Postbank anfordern, warum senden die nicht gleich so eine, warum werden die Bescheinigungen der anderen Banken anerkannt und warum wurden sie bisher anerkannt. Habe alles durchgeforstet, ob sich irgendwo ein Hinweis findet, dass man das extra anfordern muß, aber habe nichts gefunden. Dabei soll doch alles immer einfacher werden. Mit Gruß Werner1932

    • Offizieller Beitrag

    Nun frage ich mich, warum macht das FA jetzt plötzlich so umständlich.

    Die Original-Steuerbescheinigung ist genau so eine Urkunde wie die Lohnsteuerkarte/-bescheinigung auch.


    Die Original-Steuerbescheinigung musste schon immer zur Anrechnung der einbehaltenen Steuerabzusgbeträge eingereicht werden. Bis einschließlich Kalenderjahr 2008 muss die Bank eine Steuerbescheinigung ausstellen. Ab 01.01.2009 wird das etwas schwieriger, weil die obligatorische Verpflichtung mit Einführung der Abgeltungssteuer wohl eigentlich weggefallen ist.