Hallo,
im WiSO Sparbuch kann man ja seine EÜR erstellen. dafür gibt es ja den Kontenrahmen "EKR03", der sich auch nicht verändern läßt, z.B. in SKR03 (oder doch?).
Wer kann eine Anleitung geben, wie ich in dem Programmteil Benzingutscheine buchen muß, oderkann Hinweise geben, wo ich die Anleitung finde?
Benzingutscheine buchen
- goldbäckchen
- Erledigt
-
-
Wer kann eine Anleitung geben, wie ich in dem Programmteil Benzingutscheine buchen muß, oderkann Hinweise geben, wo ich die Anleitung finde?
Achtung! Die gesetzlichen Auflagen sind enorm, bitte alle beachten !!!
Was für eine Anleitung ??? Buch doch da, wo sie hingehören ..........4175 Fahrtkostenerstattung - Wohnung-Arbeitsstätte
Ohne Vorsteuerabzug buchen !!!Zur Info.......
Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, kann man den Gutschein als lohnsteuerfreien Sachbezug behandeln. Das gilt unabhängig davon, ob
- die Beschäftigten den Gutschein zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt erhalten oder
- ob man die Benzingutscheine durch Entgeltumwandlung finanziert, also einen Teil des Entgelts in den Sachbezug „Benzingutschein“ umwandelt.
-
Sorry, aber die Antwort verstehe ich noch nicht.
Als Unternehmer bekomme ich doch den Gutschein von der Tankstelle in Rechnung gestellt, d.h. ich habe die Umsatzsteuer zu bezahlen. Das heißt der Betrag ist als Ausgabe vom Geldkonto "1200" zu buchen und welchen Sachkonto (mit Vorsteuer) zuzuordnen ?
Andere Frage: Wie muß ich ein gewährtes Skonto buchen? Oder ist das mit EÜR (Kontenplan EKR03) im WISO Sparbuch 2009 gar nicht möglich?
-
Von wem und wofür (Gegenleistung?) bekommst Du denn die Benzingutscheine überhaupt?
-
Sorry, aber die Antwort verstehe ich noch nicht.
Dann nochmals lesen. Du meinst doch Benzingutscheine, die du an deine Mitarbeiter weitergibst ?
4175 Fahrtkostenerstattung - Wohnung-Arbeitsstätte / Gegenkonto 1200 Bank
Ohne Vorsteuerabzug buchen !!! (Weil das Gesetz es so will !!! )Zur Info.......
Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, kann man den Gutschein als lohnsteuerfreien Sachbezug behandeln. Das gilt unabhängig davon, ob
die Beschäftigten den Gutschein zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt erhalten oder
- ob man die Benzingutscheine durch Entgeltumwandlung finanziert, also einen Teil des Entgelts in den Sachbezug „Benzingutschein“ umwandelt.
- Im letzteren Fall tritt aber Sozialversicherungspflicht ein.
-
Andere Frage: Wie muß ich ein gewährtes Skonto buchen? Oder ist das mit EÜR (Kontenplan EKR03) im WISO Sparbuch 2009 gar nicht möglich?
Du machst doch EÜR, und buchst also nach Zahlungseingang bzw. Zahlungsausgang. Was kümmert dich da Skonto, du buchst doch den Betrag, der auf dem Geldkonto erscheint.
MfG Günter
Ein Beispiel..........Du schreibst eine Rechnung über 119,00 € und der Kunde bezahlt 116,62 nach Abzug von Skonto. Dann buchst du doch 116,62 als Umsatz mit entsprechendem Steuerschlüssel.
-
Zitat
Ich bekomme keine, sondern ich gebe ihn an meinen Angestellten.
an g.horn
Das Buchen auf Konto 4175 Fahrtkostenerstattung wurde so ausgeführt (ohne Vorsteuer). Das ist zwar richtig, weil es Kosten für Personalaufwendungen sind. aber da ist ja noch die Rechnung von der Tankstelle (wo ich ja umsatzsteuerpflichtig bin). Kann ich diese rechnung ganz einfach auf Konto 3400 (Wareneinkauf mit 19% Vorsteuer) buchen, oder gibt es hierfür ein anderes Sachkonto?Die Frage mit dem Skonto hat sich erledigt, war aber genau anders herum gemeint. Das bedeutet, ich nutze das Skonto und wollte das richtig verbuchen. Nach intensiver Suche habe ich das richtige Sachkonto dafür auch gefunden.
-
-
an g.horn
Das Buchen auf Konto 4175 Fahrtkostenerstattung wurde so ausgeführt (ohne Vorsteuer). Das ist zwar richtig, weil es Kosten für Personalaufwendungen sind. aber da ist ja noch die Rechnung von der Tankstelle (wo ich ja umsatzsteuerpflichtig bin). Kann ich diese rechnung ganz einfach auf Konto 3400 (Wareneinkauf mit 19% Vorsteuer) buchen, oder gibt es hierfür ein anderes Sachkonto?
Willst du nicht oder kannst du nicht ???.......Wenn die Rechnung der Tankstelle bezahlt wird dann buchst du.......4175 Fahrtkostenerstattung - Wohnung-Arbeitsstätte / Gegenkonto 1200 Bank
Ohne Vorsteuerabzug buchen !!! (Weil das Gesetz es so will !!! ) Vorsteuerabzug ist hier nicht erlaubt
Das ist alles !!! -
Die Frage mit dem Skonto hat sich erledigt, war aber genau anders herum gemeint. Das bedeutet, ich nutze das Skonto und wollte das richtig verbuchen. Nach intensiver Suche habe ich das richtige Sachkonto dafür auch gefunden.
Na dann teil uns doch bitte mal das Konto mit
-
als Anfänger denke ich vielleicht auch zu kompliziert, mit den ganzen Buchungsvorgängen.
Es könnte aber auch an den Artikel über Benzingutscheine liegen, der als "Steuerfalle Umsatzsteuer" tituliert wurde.
Darin heißt es:
" Das Umsatzsteuergesetz sieht keine entsprechende Regelung vor. Vereinbart der Arbeitgeber mit einer Tankstelle, dass seine Arbeitnehmer die von ihm ausgestellten Benzingutscheine dort einlösen können, ist er umsatzsteuerlicher Leistungsempfänger. Aus der Abrechnung der Tankstelle steht ihm der Vorsteuerabzug zu. Für den Arbeitgeber ist das jedoch eine Null-zu-Nulllösung. Einerseits macht er den Vorsteuerabzug geltend, andererseits entsteht Umsatzsteuer in gleicher Höhe."Ich verstehe den Artikel so, dass mit "er" und "ihm" der Arbeitgeber ist. Ist dann dieser Artikel immer noch identisch mit dem Buchungsvorgang Sachkonto 4175 und Gegenkonto 1200 (ohne Vorsteuerabzug), weil ja im Artikel steht "macht er den Vorsteuersabzug geltend" => ja wo denn?
Hier noch die Antwort zum Skonto: Es wurde als Einnahme gebucht mit Sachkonto "8736" und Gegenkonto "1200".
-
Einerseits macht er den Vorsteuerabzug geltend, andererseits entsteht Umsatzsteuer in gleicher Höhe."
http://www.bft.de/akdocs/neuesz1218813741109.htm
Dort steht alles, wenn du Vorsteuer ziehst, tritts du als Wiederververkäufer auf und musst 19 % MwSt. abführen, also Nullnummer. Der Unternehmer kann aus den Sammelrechnungen zwar die Vorsteuer abziehen, die Ausgabe der Gutscheine unterliegt allerdings gem. § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG der Umsatzsteuer. Wird allerdings die Kraftstoffart oder der Warenbezug in den Gutscheinen nicht genau bezeichnet, entfällt sowohl der Vorsteuerabzug als auch die Besteuerung nach § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG (s.a. Vfüg. OFD Nürnberg vom 23.04.2002, S. 7.109 - 2/St 43).
Sachbezüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, wie z. B. Benzin, gehören zu den laufenden Bezügen wie das Gehalt auch. Sie werden mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort inklusive Umsatzsteuer (Bruttowert) angesetzt. Dabei gibt es eine Freigrenze von 44 Euro monatlich. Sachbezüge bis zu 44 Euro monatlich sind steuerfrei.
Es handelt sich nicht um einen Sachbezug, wenn Ihre Warengutscheine einen angegebenen Betrag enthalten, z.B. "Benzingutschein über 44 Euro", oder wenn Sie eine Höchstbegrenzung angeben, z.B. 35 l Superbenzin, höchstens jedoch 44 Euro".
Die Warengutscheine sind dann als Wertgutscheine einer Barzahlung gleichzusetzen. Ihre Zahlungen sind beim Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Sie dürfen dann aus Leistungen Dritter, die Ihren Wertgutschein einlösen, keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Andererseits fällt auch die Umsatzsteuer für die Leistung an den Arbeitnehmer.
Wenn du anderer Meinung bist, wie vorgeschlagen und wie gesetzlich üblich, so frage einen Steuerberater, der wird dir aber dieselbe Auskunft geben.
MfG Günter
-
Hier noch die Antwort zum Skonto: Es wurde als Einnahme gebucht mit Sachkonto "8736" und Gegenkonto "1200".
Und warum? Du bezahlst und buchst doch bei der EÜR nur den Rechnungsbetrag abzgl. Skonto.