WEG-Verwalter zahlt ALLE Reparaturen vom laufenden Konto

  • Sind Wohnungseigentümer und haben schon letztes Jahr festgestellt, daß der Verwalter die Rücklagen grundsätzlich nicht anrührt. Ist ja eigentlich löblich, aber: Wenn er ALLES vom laufenden Konto zahlt (auch größere Reparaturen), das dadurch dann ins Minus rutscht, kann es nicht mehr richtig sein. Er sagt, er kann nur vom Rücklagenkonto abbuchen, wenn er einen so lautenden Beschluss hat. Das kann doch nicht richtig sein, oder? Wer weiß was???

  • Er sagt, er kann nur vom Rücklagenkonto abbuchen, wenn er einen so lautenden Beschluss hat.


    Richtig, von allen Eigentümern.


    mfG Günter

  • Meiner Meinung nach


    Deine Meinung interessiert nicht, es gilt was im Gesetz steht. Wenn sich alle einig sind, können auch 10 Euro aus der Rücklage bezahlt werden.

  • Statuten? Falls das gemeint ist: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sagen dazu nichts, Beschlüsse in dieser Hinsicht gab es auch nicht.
    Und wenn wir im Internet fahnden, dann sagen da alle: Solange nichts anderes beschlossen ist und genug in der Rücklage liegt, soll er es aus der Rücklage nehmen. Tut er aber nicht.
    Das Kuriose ist halt, wie will man sowas denn beschließen? Pünktlich vor einer Versammlung geht das Wenigste kaputt! Hier geht es übrigens um zwei Dachgauben, die durchgefault waren.
    Jahresetat der WEG liegt bei 45.000€, Rücklagen haben wir so 20.000€, Reparaturkosten lagen bei 2 mal 2.000€. Haus ist 10 Jahre alt.
    Wie sieht es jetzt aus?

  • Und wenn wir im Internet fahnden, dann sagen da alle: Solange nichts anderes beschlossen ist und genug in der Rücklage liegt, soll er es aus der Rücklage nehmen. Tut er aber nicht.


    Er macht alles richtig.


    Reparaturen in der Größenordnung vom Hausgeld, von der Rücklage nur durch gemeinschaftlichen Beschluss. Wenn ihr das so wollt, so gebt ihm nachträgliche einen gemeinsamen Beschluss mit Vollmacht über diesen Vorgang, und er bucht um. Was ist daran so schwer zu verstehen, das Zauberwort heisst alle.


    An das Rücklagenkonto darf der Verwalter nicht so einfach dran, aus Sichereheitsgründen, und das ist doch gut so.

  • Dein Nick befremdet mich. Er unterstellt, dass der Verwalter nicht ordentlich arbeitet, obwohl Du keinerlei Ahnung hast ob dies so ist und du nur im Dunkeln fischst.


    Bei Deiner Aufzählung der Statuten hast Du das wichtigste Statut vergessen. Nämlich das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WoEigG)


    Vielleicht ist euer Posten für laufende Instandhaltung / Reparaturen zu gering angesetzt.
    Die Instandsetzungsrücklage dagegen ist etwas anderes. An dieses Geld darf der Verwalter nur mit Beschluß der Gemeinschaft. Auch die Höhe der Rücklagenzuführung wird per Beschluß festgelegt.


    Noch ein (älteres) Urteil zum Thema:
    Ob größere Reparaturarbeiten aus der hierfür wahrscheinlich ausreichenden Instandhaltungsrücklage bezahlt werden sollen ... , liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Wohnungseigentümer. ... (BayObLG, Beschluss vom 27.03.2003 - 2Z BR 37/03)


    Meiner Meinung nach, verhält sich der Verwalter korrekt.
    Stattet den Verwalter per Beschluss in einer Eigentümerversammlung mit einer entsprechenden Vollmacht aus und die Sache sollte erledigt sein.

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  • Warum befremdet Dich mein Nick?


    Erklärung:
    Wir haben die Wohnung im letzten Jahr gekauft, er war gleichzeitig Makler und Verwalter. Der Notar klärte uns dann später auf, daß er keine Provision verlangen durfte, weil er die Zustimmung zu dem Kauf geben mußte. Das tat er aber doch und es dauerte noch Wochen, bis er den Interessenkonflikt einsah. Er verzichtete dann "aus Kulanzgründen" auf seine Provision. Seit diesem Tag ist er äußerst unfreundlich, wenn er mit uns spricht.
    Wir haben bislang einige Bücher zum WEG durchgearbeitet und meinen, jetzt besser Bescheid zu wissen.
    Jetzt sprachen wir ihn in der Versammlung höflich darauf an, wie das mit den Reparaturen so sei. Sofort wurden wir von ihm übel beschimpft, als "notorischer Verwalterschreck" beschimpft usw... So kam ich dann auf den so befremdlichen Nick!
    Kurze Frage: Du bist nicht zufällig unser Verwalter? Ich will es nicht hoffen.


    Zum Fall:
    Im Wirtschaftsplan gibt es keine Position "laufende Instandhaltung / Reparaturen". Die "Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage" liegt bei 7€/m² und Jahr. Das laufende Konto ist z. Zt. mit 3.600,- € im Minus, in der IHRL liegen 23.402,-€. Der Fehlbetrag auf dem lfd. Konto wird nun durch erhöhte Wohngeldzahlungen ausgeglichen. Aber das wird dann noch bis Ende des Jahres dauern, bis das Konto restlos ausgeglichen sein wird. Ich halte das einfach nur für "ungeschickt" und für die Eigentümer nicht als wirtschaftlich effizient verwaltet.


    Wenn's so richtig ist, dann soll es so sein. Aber ich glaube es einfach nicht so ganz.

  • Kurze Frage: Du bist nicht zufällig unser Verwalter? Ich will es nicht hoffen.


    Was soll der Quatsch ???


    Setzt eure Wohngeldzahlung doch entsprechend an, oder einmalige Zahlung, und das wars.

  • Hier scheint die Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaft nicht richtig zu funktionieren. Dass das Gemeinschaftskonto in diesem Umfang in das Minus rutscht sollte nicht passieren. Aber vielleicht lässt sich das vom Verwalter auch nicht verhindern, weil die Mehrheit der Eigentümerversammlung ein höheres Wohngeld bisher abgelehnt hat. Ein Indiz ist der fehlende Posten "laufende Instandhaltung / Reparaturen" im Wirtschaftsplan. Unter Umständen wurde dem Verwalter von der Eigentümergemeinschaft deutlich gemacht, dass bei einem 10 Jahre alten Haus ein solcher Posten entbehrlich ist. Dann kann der Verwalter nur so reagieren wie er reagiert. Solange Hausgeld da ist, wird es aufgebraucht, ist das Hausgeld aufgebraucht und das Konto im Minus, werden die Eigentümer zur Nachzahlung aufgefordert.


    Denn die Reparaturen darf er nicht aus der Instandsetzungsrücklage bezahlen, weil der Beschluss der Eigentümerversammlung fehlt.
    Würde er dies tun, wärst Du der erste, der ihm einen Strick daraus dreht, wenn der neue Heizbrenner beschafft werden müßte und aus diesem Grund eine Sonderumlage fällig wäre, weil der Verwalter eigenmächtig Reparaturen aus der Instandsetzungsrücklage bezahlt hat.


    Für die nächsten Eigentümerversammlung würde ich den Antrag stellen, dass im Wirtschaftsplan ein Posten für "laufende Instandhaltung / Reparaturen" aufgenommen und das Wohngeld entsprechend erhöht wird um derartige Reparaturen zukünftig abzufangen. Dann wird es sich ja zeigen, ob es hierfür eine Mehrheit in der Eigentümerversammlung gibt.


    Wenn ihr mit dem Verwalter so unzufrieden seid, dann besteht die Möglichkeit mit Ablauf des Verwaltervertrages einen neuen Verwalter für die WEG zu berufen, sofern sich hierfür eine Mehrheit in der Eigentümerversammlung findet.

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