Fondgebundene Rentenversicherung - ansetzbar?

  • Aloha!


    Meine Freundin hat seit dem 15.01.2003 eine fondgebundene Rentenversicherung bei der Nürnberger. Letzes Jahr habe ich ihre Steuern das ersta Mal gemacht und diese bei den Sonderausgaben als Beiträge zur Rentenversicherung angegeben, da ich nur die Info in der Hauptmaske gelesen hatte und den Zusatz in der Untermaske "Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung..." schlichtweg überlesen hatte.


    Gut, der Sachbearbeiter hat uns dann darauf hingewiesen, dass dies dort nicht ansetzbar sei. Allerdings hatte er auf Anfrage auch bestätigt, dass so eine fondgebundene Rentenversicherung wie meine Freundin sie hat überhaupt niergends ansetzbar sei. ;(


    Hm, ist dem nun wirklich so? Falls noch irgendwelche genaueren Angaben zur Klärung des Sachverhalts fehlen, bitte ich um eine kurze Notiz.


    Schonmal Danke im Voraus
    OK

  • Nun habe ich doch noch etwas dazu gefunden. Also zur steuerlich begünstigten Altersvorsorgeaufwendung zählen solche Versicherungen nicht, das habe ich ja auch nicht angezweifelt. Allerdings kann man sie wohl unter den sonstigen Versicherungen ansetzen und so, falls noch nicht erreicht, den Höchstbetrag von 2.400€ ausschöpfen. Kriterium: Laufzeitbeginn vor 2005, was ja bei mir der Fall ist.


    Wenn dem so ist, dann stimmt das ja doch nicht, was der Sachbearbeiter mir gesagt hat. :thumbdown:


    Oder was verstehe ich hier falsch?


    Gruß
    OK


    PS: Hermann
    Die kurze Notiz bezog sich auf evtl. fehlende Angaben. Nicht auf eine sachliche Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Einfach mal folgendes machen:


    Programm zum Steuerfall öffnen. Dann links auf "Allgemeine Ausgaben" klicken. Danach in der Mitte auf "Versicherungen und Altersvorsorge" klicken. Die entsprechende Eingabemaske ist nun geöffnet. Jetzt im rechten Bildschirmfeld ganz oben auf "Infothek" klicken.


    In der Infothek erfährt man genau, welche Versicherungen ansetzbar sind und welche nicht. Auch in diesem Unterforum wurde das Thema "Fondsgebundene Rentenversicherung" schon öfters angesprochen; dort einfach mal durchblättern.

  • Danke für den Tip!


    Nachdem ich mir nun auch noch das Video angeschaut habe, verstehe ich erst recht nicht die Aussage des Sachbearbeiters und deine. Diese fondgebundene Rentenversicherung kann dich unter den Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht ansetzen.


    Info WISO:


    Unter Lebensversicherungen zählt auch (u.a.)


    Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistungen, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgeübt werden kann


    Kriterien erfüllt! :rolleyes:


    Falls ich hier immer noch nicht was durchblicke, bitte ich um Richtigstellung.

  • Lebensversicherungen, welche Fondsgebunden waren/sind dürfen aber nicht angesetzt werden. Guckst du in das Einkommensteuergesetz (Fassung 2004) so siehst du die Rechtslage für "Altverträge" hier § 10 Abs. 1 Buchst. 2b Satz 5 EStG. Demnach sind Fondsgebunde LV´s ausgeschlossen.

    • Offizieller Beitrag

    Die fondsgebundene Lebensversicherung ist nicht im Rahmen der Sonderausgaben abziehbar. Das Thema wurde hier im Forum schon mehrfach behandelt.


    Siehe auch hier oder hier im Forum.

  • Falls ich hier immer noch nicht was durchblicke, bitte ich um Richtigstellung.


    Einfach mal die Suchfunktion benutzen, das bildet. Du hast hier schon Antworten von zwei Fachleuten, beim Suchen triffst du auf noch mehr Experten. Und die Antwort vom Sachbearbeiter steht auch noch zur Kenntnisnahme.


    Du kannst jetzt aber auch noch gegen Gebühr beim Finanzamt schriftlich anfragen, die Rechtsauskunft ist dann verbindlich.


    :) Günter

  • Lebensversicherungen, welche Fondsgebunden waren/sind dürfen aber nicht angesetzt werden. Guckst du in das Einkommensteuergesetz (Fassung 2004) so siehst du die Rechtslage für "Altverträge" hier § 10 Abs. 1 Buchst. 2b Satz 5 EStG. Demnach sind Fondsgebunde LV´s ausgeschlossen.

    Danke! Das ist eine klare Aussage mit der ich was anfangen kann.


    Gruß
    OK

  • Manchmal sollte man Aussagen auch einfach mal glauben.


    Aber auch ein Hinterfragen ist nicht die schlechteste Variante etwas fürs Leben mitzunehmen. Gerade, wo sich der TE ja scheinbar Gedanken gemacht hat.