Hallöchen
Meine Frage ist folgende. Betrifft EK für 2008.
Mein Mann hat 2008 für 2007 3 Monate Insolvensgeld bekommen.(Bescheinigt durch Arbeitsamt), von diesem Betrag sind ca. 350.00 € wegen Progr. bei der Berechnung(St-rechner) abgezogen worden.
Bei der EK für 2007 habe ich aber für die 3 Monate eine vollständige Berechnunggemacht, weil auf Lst. liste mit eingetragen.
Also habe folglich kein "Nicht-Erhalten" vermerkt.
Wie kann ich o.gen. Sachverhalt dem Finanzamt plausibel machen und dabei eine Doppelbesteuerung 2007-Lohn und Insolvensgeld- eintrag 2008 vermeiden. Oder kommt das Finanzamt vielleicht selbst darauf!!
Danke für schnelle Hilfe