Insolvenzgeld

  • Hallöchen


    Meine Frage ist folgende. Betrifft EK für 2008.


    Mein Mann hat 2008 für 2007 3 Monate Insolvensgeld bekommen.(Bescheinigt durch Arbeitsamt), von diesem Betrag sind ca. 350.00 € wegen Progr. bei der Berechnung(St-rechner) abgezogen worden.


    Bei der EK für 2007 habe ich aber für die 3 Monate eine vollständige Berechnunggemacht, weil auf Lst. liste mit eingetragen.


    Also habe folglich kein "Nicht-Erhalten" vermerkt.


    Wie kann ich o.gen. Sachverhalt dem Finanzamt plausibel machen und dabei eine Doppelbesteuerung 2007-Lohn und Insolvensgeld- eintrag 2008 vermeiden. Oder kommt das Finanzamt vielleicht selbst darauf!!


    Danke für schnelle Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    offenbar wurde ja die Steuererklärung für 2007 schon abgegeben. Liegt denn für das Jahr 2007 auch schon ein Steuerbescheid vor?


    Das Insolvenzgeld gehört in dem Fall nämlich in die Steuererklärung für 2008. Wurde dazu die Erklärung auch schon abgegeben?


    Eigentlich rechnet das FA dabei nicht "doppelt". Trotzdem sollte man sich hier mit dem FA nochmals in Verbindung setzen, um den genauen Sachverhalt zu klären.

  • offenbar wurde ja die Steuererklärung für 2007 schon abgegeben. Liegt denn für das Jahr 2007 auch schon ein Steuerbescheid vor?

    Hallo,


    heißt das, wenn die Steuererklärung für 2007 noch nicht abgegeben wurde, könnte man das Insolvenzgeld noch auf 2007 buchen, auch wenn es erst im 2008 gefloßen ist?


    ne andere Frage: wie ist es mit Arbeistlosengeld II für Januar 2008, das am 27.12.2007 gezahlt wurde? kann das auf 2007 gebucht werden? : Fall 1: keine Steuererklärung im 2007 gemacht? Fall 2: Steuererklärung für 2007 kann noch gemacht werden?


    Danke euch

  • Hallöchen



    Danke für die schnellen Antworten.


    Ja ,Steuerbescheid für 2007 liegt schon vor, aber dort wurden normal 12 Arbeitsmonate berechnet, da der AG erst in 2008 die Insolvenz gemeldet hat. Ich habe aber gegen AG 2007 Klage wegen ausstehenden Lohn eingereicht und gewonnen. Keine Masse-Kein Geld, deshalb wurde erst 2008 Insolvenz vom AG eingereicht und dann kam das Geld vom AA.


    Deswegen der lange Leidesweg und Steuer wurde normal eingereicht.


    Mit EKst. für 2008 bin ich gerade fertig, somit entstand mein Problem.


    Ich dachte man könnte das Insolvensgeld in Verluste buchen.



    Naja, kann ich wohl vergessen.


    Rossini


  • ne andere Frage: wie ist es mit Arbeistlosengeld II für Januar 2008,


    Arbeitslosengeld II wird überhaupt nicht in der Steuererklärung "verbucht". Die Leistungen sind steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.