Re im Dez doppelt. Wann angeben?

  • hallo an Alle,


    ich habe durch gewisse umstände im dez08 2 mal tel bezahlt. 1 x überwiesen + 1 Mal abgezogen. Hatte sich überschnitten und ich wollte da kein ding raus machen, und habe es so gelassen. Im Jan 09 habe ich dafür nichts bezahlt!
    Also habe ich im dez 100,- auf eine R e von 50,- im dez. Dann im jan 0,- auf eine re von 50,- bezhalt.
    Frage: wie gebe ich das in der est 08 an? 100,- auf re von 50,- im dez. Oder ?


    vielen dank schonmal :S
    Stefan

  • Grunsätzlich gilt Zufluss- / Abflussprinzip. EInzige Ausnahmen - regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, welche 10 Tage (oder Weniger)vor bzw. nach Ihrer Fälligkeit gezahlt wurden.