Umbuchungen 1780/1792 Jahresabschluss

  • Zur Erklärung: Es geht um den Jahresabschluss 2007....bevor jetzt Fragen kommen "Wieso 2007?".....da ich letztes Jahr von RLP nach NRW umgezogen bin und das FA die Hälfte meiner Steuerakte verbummelt hat, stehe ich in der Pflicht den ganzen Mist nochmal abzugeben...Hinzu kommt, dass mir das alte FA sagte es würde eine EÜR reichen und das neue mir dann richtiger Weise die Bilanzbuchhaltung abverlangt. Es geht also um Bilanz / SKR03!


    Wie auch immer....2006 war das Gründungsjahr, in dem ich nur Ausgaben und keine Einnahmen hatte. Das ist längst erledigt. Aus 2006 bekam ich noch Summe 438,84 € an gezahlter VST 16% zurück, was mir dann in 2009 ausgezahlt wurde.


    Jetzt kommen die eigentlichen Fragen zum Jahresabschluss 2007:


    1. Da ich die Umbuchung 1792 / 1780 bisher noch nicht hatte, blicke ich da nicht so ganz durch, was nun wie gebucht wird.


    Da wären (laut Bilanz) unter sonstige Verbindlichkeiten:


    1775 Umsatzsteuer 16% = 0,00 €


    1776 Umsatzsteuer 19% = 0,00 €


    1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen = 1.728,44 €


    Da ich offensichtlich gerade eine geistige Blockade habe, raffe ich nicht, ob das (1780) nun ein Soll-Saldo oder ein Haben-Saldo ist!? Das ist ja das Geld, dass mir das FA in 2007 bzw. für 2007 bereits erstattet hat.


    Wenn ich es richtig sehe, dann müsste die Umbuchung wie folgt lauten:


    Konto 1792 -> 1.728,44 € H / Gegen-Kto 1780 S


    Ist das richtig?


    2. Frage:


    Die nächste Frage wäre dann, was mache ich mit den in 2009 ausbezahlten 438,84 VST bzw. Umsatzsteuer-Erstattungen aus 2006, die ja in 2007 noch als "1790 Umsatzsteuer Vorjahr" unter "sonstige Forderungen" im Aktiva in der Bilanz stehen?


    Die kann ich ja offensichtlich erst in 2009 durch den Zahlungseingang ausgleichen, oder?


    Ansonsten müsste ich ja hier ebenfalls (Periode 14) eine Umbuchung machen...wobei ich die ja schon in 2006 beim Jahresabschluss gemacht habe, nämlich:


    Soll 438,84 € / Gegenkonto 1792 / Konto 1790



    Gruß


    Bernd


    P.S.: Sorry, wenn die Fragen vielleicht für den einen oder anderen blöd erscheinen, aber ich sitze seit Tagen an dem Mist und habe gerade einen Blackout....

    Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt! ;)

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  • ob das nun ein Saldo-Betrag oder ein Haben-Betrag ist


    ....es gibt SOLL und HABEN und es gibt SALDO


    ....aber Saldo oder Haben gibt es nicht. Mal vorsichtig ausgedrückt, meinst du, dass du die Umstellung von EÜR auf BILANZ alleine schaffst?


    MfG Günter

  • ZU Deiner Frage: JA, denn ich habe die Bilanz für 2006 ja auch hinbekommen....ohne Beanstandungen des FA´s!


    Ich habe mich lediglich verschrieben....es sollte (Soll-Betrag=>) Soll-Saldo oder (Haben-Betrag=>) Haben-Saldo heißen!


    Wäre nett gewesen, wenn Du mir stattdessen meine Frage beantwortet hättest, die sicherlich auch mit diesem falschen Ausdruck verständlich war! X(

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  • Hallo?


    Niemand da, der mir helfen kann?


    Gruß, Bernd


    Hallo Bernd,


    ruhig Blut... Die Forumsuche mit Suchbegriff "Jahresabschluss" haette Dir viele Ergebnisse geliefert und genau Deine Fragen entbehrlich gemacht.


    Z.B. Jahresabschluss


    Denn, alle Deine Fragen beantwortet meine Anleitung Jahresabschluss die Du Dir von meiner homepage downloaden kannst

  • Hallo Franco,


    Deine Anleitung habe ich ja....danach arbeite ich ja auch, aber die Frage bezüglich des VST-Erstattungsbetrages aus 2006, der mir in 2009 erstattet wurde und den ich jetzt in 2007 immer noch in der Bilanz habe, wird dort defintiv nicht beantwortet.


    Da ich in der Zwischenzeit mal etwas Gartenarbeit gemacht habe, um den Kopf wieder frei zu bekommen, denke ich, dass ich jetzt weiß, wie es zu buchen ist.....


    Da Du auf die Anleitung verweist, wird es also ganz normal wie in der Anleitung behandelt, dann müsste ich diese 438,84 wie folgt umbuchen:


    Für die EB bei Forderung: 1790 Soll an 1792 H


    -> also im Buchungssatz:


    Konto 1790 - 438,84 Soll / GegenKto 1792 - 438,84 Haben


    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Da der Betrag (1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen = 1.728,44 €) kein Minus (-) davor hat, muss es sich also um ein Haben-Saldo handeln.


    Lt. Anleitung wird das Haben-Saldo wie folgt umgebucht:


    1780 Soll an 1792 Haben


    -> also Konto 1780 mit Betrag 1.728,44 Soll / Gegenkonto 1792 mit Betrag 1.728,44 Haben


    Richtig?


    Gruß


    Bernd

    Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt! ;)

  • Wäre nett gewesen, wenn Du mir stattdessen meine Frage beantwortet hättest, die sicherlich auch mit diesem falschen Ausdruck verständlich war!


    Entschuldigung, war nur ein Ratschlag, da ich als Buchhaltungsfan :) mit deinen Fragen nichts anfangen kann.


    MfG Günter

  • Entschuldige Du bitte auch mal....denn ich weiß nicht, was an meinen Fragen so schwer ist für einen "Buchhaltungsfan"!? ?(


    Ich glaube, dass hier im Forum schon "schlimmere Fragen" gestellt wurden! Und dieses Forum ist ja nun dazu da um sich Hilfe von erfahrenen Buchhaltungsfans zu holen, oder!?


    Einfache Frage:


    Kannst Du mir nun sagen, ob die Buchungen so richtig sind :thumbsup: , oder nicht :cursing: ?

    Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt! ;)


  • Hallo Bernd,


    richtig, so ist es :)


    und bitte in Zukunft:


    - nicht draengeln
    - "danke" und "bitte" nicht vergessen
    - sich nicht auf den Schlips getreten fuehlen, weil die eigene Frage unvollstaendig, falsch oder zweideutig war.


    du weisst ja, der Ton macht die Musik

  • Einfache Frage:


    Kannst Du mir nun sagen, ob die Buchungen so richtig sind , oder nicht ?


    Sorry, aber ich habe Probleme mit dem Konto 1792, deshalb meine Nachfrage.


    Soll eine Splittbuchung auf Automatikkonten gemacht werden , wird die standardmäßige Ausführung der Buchung mit größter Wahrscheinlichkeit zu Problemen beim Einspielen der Werte geben (Umsatzsteuer-Problem). Hier ist eine manuelle Aufteilung zu wählen. Dies kann über ein Zwischenkonto erfolgen damit auf dem Personenkonto weiterhin der Komplettbetrag als Forderung/Verbindlichkeit zu finden ist. Bei den mitgelieferten Kontenplänen sind hier die Konten 1792 (SKR03) bzw 3630 (SKR04) vorgesehen. Diese Konten sollten auch als Zwischenkonto für eine normale Splittbuchung gewählt werden.

  • Franco


    Da ich an und für sich eine gute Erziehung genossen habe, bedanke ich mich auch, wenn mir geholfen wird. In diesem Fall hat mir aber niemand geholfen, sondern Vorhaltungen gemacht und dafür muss ich mich ja wohl nicht bedanken.


    Ich sehe das so: Wenn jemand helfen will und kann, dann soll er antworten, aber den Schlaumeier spielen nur weil er sich besser auskennt und eigentlich nichts zum Thema sagen....sowas kann man sich dann auch gleich sparen!


    Die letzte Antwort von G.Horn verstehe ich dann absolut nicht mehr, denn wenn er recht hätte, würde er damit Deine Anleitung zum Jahresabschluss als falsch hinstellen bzw. in Frage stellen!


    Du sagst es wäre richtig und er hat Probleme mit dem Konto 1792!?


    Gruß


    Bernd

    Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt! ;)

  • Die letzte Antwort von G.Horn verstehe ich dann absolut nicht mehr, denn wenn er recht hätte, würde er damit Deine Anleitung zum Jahresabschluss als falsch hinstellen bzw. in Frage stellen!


    Du sagst es wäre richtig und er hat Probleme mit dem Konto 1792!?




    Du verstehst hier etwas völlig falsch, und bringst nur Emotionen ins Spiel.


    Wenn ich das so schreibe, wie ich es gemacht habe, so kannst du sicher sein, daß Franco das überprüft in Bezug auf Konto 1792 und die Auswirkungen im Programm. Die sind nämlich bei manchen Programmen unterschiedlich. Im übrigen beherzige doch einfach, was Franco dir mitgeteilt hat.


    Die Forumsuche mit Suchbegriff "Jahresabschluss" haette Dir viele Ergebnisse geliefert und genau Deine Fragen entbehrlich gemacht.


    Wenn du diese Anleitung liest und dich daran hälst, so ist dir doch geholfen, und bitte denk daran.......


    - sich nicht auf den Schlips getreten fuehlen, weil die eigene Frage unvollstaendig, falsch oder zweideutig war.


    MfG Günter

  • @Günter


    Was bitte hat denn meine Frage zu den Umbuchungen auf Steuerverrechnungskonten mit einer Splittbuchung zu tun?


    Sorry, aber mir fehlt der Zusammenhang meiner Frage mit Deiner Antwort!?


    Wenn ich die Anleitung so eindeutig hätte umsetzen können, dann hätte ich meine Frage ja nicht gestellt.


    Die Suche nach Jahresabschluss hat mir leider kein einziges Thema zum Vorschein gebracht, dass meine Frage beantwortet hätte.


    Ich bringe keine Emotionen hier hinein, sondern habe ganz sachlich meine Meinung zu Aufforderung "bitte" und "danke" geschrieben.


    Ich dachte eigentlich, dass dieses Forum zur Hilfe für die ohnehin von Buhl-Data fälschlicher Weise als "Buchhaltung OHNE Vorkenntnisse" verkaufte Software wäre.....also zur Hilfe, wenn man etwas nicht verstanden hat.


    Mag sein, dass jemand der Ahnung von Buchhaltung hat weiß was z.B. mit Sätzen wie:


    "Salden Haben>1775, 1771 USt (alle USt (MwSt) Konten mit Saldo <>0) 1775S, 1771S an 1792H Verrechnungskonto"


    gemeint ist bzw. wie eine solche Buchung dann auszusehen hat, aber ich denke der größte Teil der Nutzer hier sind Laien, die sowas nicht sofort umsetzen können. Ich muss zugeben, dass ich beim ersten Jahresabschluss erstmal gesucht habe, um diese Salden überhaupt zu finden.


    Diese Leute dann wiederholt auf eine Anleitung zu verweisen, die sie nicht umsetzen können / nicht verstanden haben, anstatt ihnen den Weg "zu Fuß" zu erklären, ist nicht unbedingt die beste Lösung.


    Gruß


    Bernd

    Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt! ;)

  • Diese Leute dann wiederholt auf eine Anleitung zu verweisen, die sie nicht umsetzen können / nicht verstanden haben, anstatt ihnen den Weg "zu Fuß" zu erklären, ist nicht unbedingt die beste Lösung.


    Was du willst ist eine *Schritt für Schritt* Anleitung, die du ausführen willst, ohne zu verstehen, was du eigentlich buchst. Und das Ganze soll dann auch noch rechtlich abgesichert sein. Ein wenig denken sollte man aber schon beim buchen ?(


    MfG Günter

  • Hallo Günter,


    gut, dass Du zu wissen meinst, was andere Menschen wollen, ohne sie wirklich zu verstehen.


    Da Du mir ja schreibst "ein bischen denken sollte man schon"....solltest Du Dir das vielleicht auch mal auf die Fahne schreiben, denn würdest Du das beim Lesen meiner Beiträge hier tun, wüsstest Du, dass ich keine Schritt für Schritt Anleitung will, sondern eine Antwort zu einer Frage zum Jahresabschluss.


    Diese Anleitung hat jemand (Franco) geschrieben, der sich mit der Materie sehr gut auskennt, die aber für einen Anfänger/Laien nicht so leicht verständlich ist....was ich übrigens aus dem Suchergebnis "Jahresabschluss" auf jeden Fall aus den Beiträgen entnehmen konnte. Ich bin also nicht der einzige "Buchhaltungs-Doofe" hier.


    Es ist müssig weiter MIT DIR darüber zu diskutieren, denn Du verstehst offensichtlich meine Seite nicht und bist auch nicht bereit jemanden zu akzeptieren, der nicht das gleiche Fachwissen hat wie Du.


    Man kann Themen auch tot reden ohne auf den Punkt zu kommen!


    Dir noch ein schönes Leben!


    Gruß


    Bernd

    Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt! ;)

  • Diese Anleitung hat jemand (Franco) geschrieben, der sich mit der Materie sehr gut auskennt, die aber für einen Anfänger/Laien nicht so leicht verständlich ist....was ich übrigens aus dem Suchergebnis "Jahresabschluss" auf jeden Fall aus den Beiträgen entnehmen konnte. Ich bin also nicht der einzige "Buchhaltungs-Doofe" hier.


    Was ist daran unklar ???


    Hinweis fuer UStVA in Periode 11, 12 oder 4.Q. (nicht fuer EÜR)


    Periode 12 des laufendes Wirtschaftsjahrs, bei Dauerfristverlaengerung auch Periode 11, nicht abschliessen.


    Damit die Zahlung der UStVorauszahlung (oder Erstattung), die in der Regel im Januar des Folgejahres erfolgt, im laufenden


    Wirtschaftsjahr bei der Umbuchung der Steuerkonten in der Periode 14 beruecksichtigt wird, folgende Vorgehensweise


    waehlen:


    Bei Vorauszahlung 1780S an 1790H, bei Erstattungsanspruch 1790S an 1780H in Periode 11/12 oder nur Periode 12 buchen.


    Das Konto 1790 ist mit der EB-Funktion aktiviert.


    Die tatsaechliche Zahlung/Erstattung, die z.B. im Januar ueber die Bank erfolgte, dann in Periode 1 des neuen


    Wirtschaftsjahres bei Vorauszahlung 1790S an 1200H, bei Erstattung 1200S an 1790H buchen.


    Anschliessend Buchungslauf fuer Periode 11/12 durchfuehren.

  • Erstmal folgendes.....es geht hier um die Umbuchungen in Periode 14 und nicht um Periode 12.


    Dort steht in der Anleitung:


    1. G+V und Bilanz drucken. -> okay....ist verständlich


    So...jetzt fängt es an....also die Punkte, die für einen Laien nicht unbedingt verständlich sind:


    2. Salden-Umbuchung Steuerkonten nach Steuerverrechnungskonto


    • Salden-Soll > 1575 (heute 1576),1571 VST(alleVST Konten mit Saldo <>0) 1792S USt Verrechnungskonto an 1575 H (1576H), 1571 H
    • Salden-Haben >1775(heute 1776), 1771 USt (alle USt (MwSt) Konten mit Saldo <> 0) 1775S (heute 1776S), 1771S an 1792H USt Verrechnungskonto


    Um dies zu verstehen, muss man als Laie erstmal wissen, wo man diese Beträge überhaupt findet.


    Ich weiß seit dem 1. Jahresabschluss (2006), dass diese Beträge in der zuvor ausgedruckten Bilanz stehen. Aber was einen in der Bilanz widerum verwirren kann, ist die Tatsache, dass dort Beträge mit einem (-) Minus davor auftauchen....wie z.B. bei mir in 2007 unter Aktiva -> B. Umlaufvermögen ->II -> 4. sonstige Vermögensgegenstände 1776 Umsatzsteuer 19% -655,60


    Da aber in der Anleitung bei der VST nur etwas von Salden-Soll bzw. bei der USt nur etwas von Salden-Haben steht ist die Verwirrung für einen Laien nun komplett.


    Durch die von Dir erwähnte Umbuchung der UStVA für (11+) 12 erscheint dann auch noch unter 1790 "Umsatzsteuer Vorjahr" - für mich verwirrender Weise!, weil es ja nicht das Vorjahr 2006, sondern das lfd. Jahr 2007 betrifft. Da dies aber unter Vermögensgegenstände erscheint, kann es sich aus menschlich logischer Sicht eines Laien (also nicht aus der verdrehten / gespiegelten Logik einer Buchhaltung) nur um eine Forderung handeln, die dann mit 1790 S an 1792 H gebucht werden muss, also Konto 1792 - Betrag als Soll / GegKto 1790 H


    Ich hoffe Du konntest meinen geistigen Gedankenabläufen folgen und verstehst nun, was daran für einen Laien unverständlich ist oder sein kann.


    Gruß


    Bernd

    Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt! ;)

  • Ich hoffe Du konntest meinen geistigen Gedankenabläufen folgen und verstehst nun, was daran für einen Laien unverständlich ist oder sein kann.


    Es gibt den Beruf des bilanzsicheren Buchhalters, die verstehen so etwas. Ein Blick in deine Summen- und Saldenliste, und die auszuführenden Buchungen sind für jeden klar. Was unklar ist und war, sind deine Ausführungen.


    Zitat----- sich nicht auf den Schlips getreten fuehlen, weil die eigene Frage unvollstaendig, falsch oder zweideutig war.


    So ein Durcheinder geschieht meist, wenn eine Buchhaltung nicht zeitnah erledigt wird und in mehreren Vorjahren noch gebucht wird.


    MfG Günteer

  • Herzlichen Dank, dass Du mich daran erinnerst, dass ich kein "bilanzsicherer Buchhalter bin" und dass Du schon wieder am eigentliche Thema vorbei schreibst!


    Ich hatte ausführlich erklärt wieso es um 2007 geht und das hat nichts mit meiner Schlamperei zu tun, sondern mit der Unfähigkeit von deutschen Finanzämtern! Es lebe die Globalisierung, in der man bei deutschen Finanzämtern nach 7 Jahren immer noch nicht geblickt hat, was eine Limited ist und wie sie buchhalterisch zu führen ist! Rheinland-Pfalz sagt EÜR...NRW sagt Bilanz! Dann wird die halbe Steuerakte beim Versand von RLP nach NRW durch das FA verschlampt und DU kommst mir jetzt mit zeitnaher Buchhaltung.....tztztztz


    Lass gut sein...wir reden aneinander vorbei, da Du offensichtlich in einer anderen Welt lebst als ich!


    Für mich ist diese Diskussion hier beendet.


    Gruß


    Bernd

    Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt! ;)

  • Es lebe die Globalisierung, in der man bei deutschen Finanzämtern nach 7 Jahren immer noch nicht geblickt hat, was eine Limited ist und wie sie buchhalterisch zu führen ist! Rheinland-Pfalz sagt EÜR...NRW sagt Bilanz!




    Schlussbemerkung


    Limited / als Limited bist du bilanzpflichtig, da sollte man sich vorher informieren.


    MfG Günter


    Nachsatz: Scheinbar bist du mit deiner Limited selber buchhaltungstechnisch überfordert, wenn man sich so deine Fragen seit Anfang des Jahres mal wieder durchliest.