US Witwenrente

  • Hallo liebe Sparbuchler,
    ich bin gerade dabei die Steuererklärung meiner Mutter
    zu erstellen. Um es kurz zu machen, sie ist Rentnerin, Deutsche und war
    mit einem Amerikaner (Berufssoldat in den USA, lebte und arbeitete
    zuletzt in D) verheiratet. Meine Mutter lebt in Deutschland und bekommt
    Rente bzw. Witwenrente.
    Mein Vater starb 1987. Seit dieser Zeit
    bekommt sie Rente von der US-Army und auch Leistungen aus der Social
    Security der USA. Meine Frage ist nun:
    Wo erfasse ich die
    Auslandsrenten im Sparbuch, und wird das Einkommen besteuert? Einen
    ähnlichen Beitrag habe ich schon gelesesen, da ich aber nicht
    wirklich Ahnung von Steuern und den § habe komme ich damit nicht klar.
    Es würde mir schon reichen wenn Sie mir sagen in welchem Feld und
    wieviel % des Einkommens. Es handelt sich um ca.19500 Euro im Jahr.
    Leider wird das Thema der Auslandsrenten meiner Meinung nach für Laien wie mich nicht besonders gut im Sparbuch erklärt.


    Vielen herzlichen Dank für eine Antwort.
    stobiwan

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach trifft hier Art 18 DBA USA zu.


    Da dieses Versorgungsbezüge darstellen würden, wären diese auf der Anlage N einzutragen, wie inländische Versorgungsbezüge.


    So würde ich die wenigen Angaben interpretieren.


    Am besten ist es in solchen Fällen mit den kompletten Unterlagen der "Rente" zum Finanzamt zu gehen und alles durchsprechen.

  • Hallo Petz,
    vielen Dank für die Antwort.
    Was für Details würden Sie noch benötigen, und warum Anlage N und nicht in Anlage R wie eine normale Rente?
    Die Bescheide aus den USA haben keine weiteren Angaben wie in Deutschland. Nur den monatlichen Endbetrag in US-Dollar und den Hinweis auf keine Steuer (vermutlich in USA).
    Gruß
    stobiwan

    • Offizieller Beitrag

    Bezüge vom ehemaligen Arbeitgeber sind nun mal steuerrechtlich Versorgungsbezüge und keine Rente.


    Versorgungsbezüge gehören auf die Anlage N.


    Ich würde die Anlage N so ausfüllen:


    Bruttoarbeitslohn 19.500 (Zeile 6)
    Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer jeweils 0,00 (Zeilen 7-9)


    Zeilen 11 und 12 jeweils 19.500


    Zeile 13: Das Jahr der ersten Zahlung (also das Jahr des Tods des Ehemanns)

  • Hallo und velen Dank für die Antwort Petz,
    bei mir ist die Verwirrung jetzt perfekt. Mein Vater war US-Soldat. Ist das US Militär ein Arbeitgeber wie jede normale Firma in Deutschland ? Es handelt sich doch eigentlich um eine Witwenrente aus dem Ausland für meine Mutter. Und auch die Social Security stammt vom US-Staat. Für mich ergeben sich im Moment drei Möglichkeiten. Anlage R für Rentner, Anlage N wie in Ihrer Nachricht beschrieben oder Anlage AUS für ausländisches Einkommen ohne Steuer in D.


    Übrigens will ich nicht nerven, aber es gibt einfach keine eindeutigen Hinweise im Sparbuch und auf dem Finanzamt hat man meiner Mutter gesagt "das müßen Sie auf jeden Fall versteuern! ":)


    Gruß
    stobiwan

    • Offizieller Beitrag

    In meinem ersten Beitrag ist ein link, dort habe ich begründet, warum ich meine Auffassung für richtig halte.


    Wenn du meinst, kannst du das auch normale Rente auf der Anlage R eintragen.


    Oder auf der Rückseite der Anlage AUS in Zeile 35, dann aber nur mit dem Besteuerungsanteil!
    Das hätte den Vorteil, dass die Rente dann in D nur dem Progressionsvorbehalt besteuert werden würde.


    Aber beides ich für die falsche Lösung.


    Das Sparbuch kann diese Informationen nicht leisten, dafür ist das Thema zu komplex. Es gibt Abkommen mit über 80 Staaten und fast jedes Abkommen ist anders.


    Und im FA gibt es in der Regel nur einen Mitarbeiter, der sich damit auskennt. Du könntest dich an den Hauptsachbearbeiter Außensteuerrecht wenden.