Wie Werbungskosten den Kapitalerträgen zuordnen

  • Wie kann ich folgende überordnete Werbungskosten den Kapitalerträgen zuordnen:


    Depotgebühren, Bankspesen (Provisionen und Gebühren von Käufen und Verkäufen von inländischen und ausländischen Wertpapieren), Bürokosten (Pauschale für Aufstellung von Kap-Erträgen), Rechtsberatung (Anfrage im Internet zu Aktien-Verlusten), Steuerberatung (hier Fachliteratur – Software - das Wiso-Programm)


    Im Wiso-Programm habe bei der Zuordnung angeklickt „im Verhältnis der Einnahmen“. Dadurch hat das Programm offenbar einer Anlage einen Werbekostenbetrag zugeordnet, der den eigentlichen Ertrag übersteigt. Nun wollte ich dies ändern und habe „direkt“ zuordnen angeklickt, worauf die Werbekosten den ausländischen Einnahmen zugeordnet wurden, was ja auch nicht korrekt ist.



    Z.B. kann ich Depotgebühren kann ich nicht nur inländischen Kapital-Erträgen zuordnen oder muß ich für jeden einzelnen Posten im Depot die Gebühr ausrechnen und sie kann der jeweiligen Einnahme-Gruppe hinzurechnen. Aber wie wäre es z.B. beim Wiso-Programm, wie soll da der Betrag aufgeteilt werden?


    Ich hoffe auf einen Steuerprofi mit Durchblick

    • Offizieller Beitrag

    Kosten, die tatsächlich direkt zuzuordnen sind, sind auch im Rahmen der WK direkt zuzuordnen. Kosten die eben nicht betragsmäßig genau zuzuordnen sind, sind zwangsläufig im Verhältnis der Einnahmen aufzuteilen.


    Wie das im Sparbuch einzugeben ist, wäre eigentlich besser im Unterforum "Bedienung" aufgehoben. Müsste aber im Sparbuch erfahrungsgemäß gut nachvollziehbar gelöst sein.