Kann ich Wiso Sparbuch mit Aktualitätsgarantie verkaufen?

  • Hallo,



    hat von Euch schon mal Jemand sein Sparbuch mit Aktualitätsgarantie verkauft ? Habe eigentich bisher nach Fertigung der Steuererklärung immer das Sparbuch über Ebay weiterverkauft. Ist ja rechtlich auch kein Problem, wenn ich es von meiner Festplatte schmeiße.


    Nun stecke ich aber mit der Aktualitätsgarantie fest, die ich nicht rechtzeitig gekündigt habe und natürlich ursprünglich auch gar nicht wollte :rolleyes:


    Habe da sowohl datenschutzrechtl. Fragen als auch technische:



    1) Ist es korrekt, dass die Garantienummer der Seriennummer entspricht und daher der KÄufer das Sparbuch problemlos installieren kann, sofern ich ihm die Garantienummer überlasse ?


    2) Erwirbt der Käufer damit auch gleichzeitig die "Vorteile", wie z.B. Premium-Support, etc. und kann diese ganz legitim in Anspruch nehmen ? Auch unter seinem eigenen Namen ? (Bitte jetzt keine Diskussion darüber, ob es nun Vorteile sind oder nicht - darum geht es jetzt ja nicht).


    3) Wird der Käufer durch Eingabe der Garantienummer und etwaigen Online-Verbindungen (z.B. Updates) in irgendeiner Form Einsicht in meine persönlichen Daten erhalten ?


    Um das zu testen, müsste ich jetzt bereits alles von der Festplatte putzen und neu installieren. Und selbst das würde mir nicht unbedingt weiterhelfen, da erfahrungsgemäß immer Überbleibsel mit Infos in der Registry verbleiben.



    Alles nochmal kurzum:

    Wer hat sein Sparbuch (mit Aktualitätsgarantie) schonmal weiter verkauft und kann mir sagen, ob es etwas zu beachten gibt bzw. man es besser lassen sollte.



    Danke schon mal im voraus !

  • Och - ich dachte, weil es hier wahrscheinlich schneller geht und die ja eh hier auch mitlesen. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass ich hier die einzige bin, die Software, welche definitiv für einen selbst nicht mehr zu Gebrauchen ist, gerne auch wieder veräußert.



    So unglaublich freuen, wird sich Buhl ja nun nicht über solche Anfragen - dass sie die Beantwortung auf ihre Prioritätenliste setzen werden ;)

    • Offizieller Beitrag

    Mit Sicherheit nach den AGB´s nicht zulässig.


    Erstellt jeder seine Erklärung und verkauft die Software mit Aktualitätsgarantie dann wieder. Wäre ein tolles Geschäft für Buhl.

  • Zitat von Buhl-AGB

    Ohne schriftliche Genehmigung der Buhl Data Service GmbH sind Sie nicht berechtigt, über die obige Gestattung hinausgehend Kopien der Dokumentation, der Original-Software oder der Sicherungskopie anzufertigen; die Software oder Dokumentation zu vermieten oder sonst gewerblich zu nutzen, wenn dies nicht ausdrücklich gestattet ist, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzugeben; die Software oder Dokumentation zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen (dieses Verbot gilt unter anderem auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwenden des Produktes in Teilen). Nach Ende der eingeräumten Nutzungsdauer darf die Software nicht länger betrieben, sondern muss vollständig von Ihrem System entfernt werden. Die Bestimmungen des Urheberrechts finden auch hier ergänzende Anwendung.


    Zitat von Forenregel

    2. Lizenz-/Buchhhaltungsanfragen
    Das Forum ist in erster Linie ein Community Forum, es wird nicht durch Mitarbeiter von Buhl moderiert, es ist daher den Mitgliedern des Forums leider nicht möglich solche Anfragen zu beantwortet. Bitte wendet euch bei der solcher Art von Anfragen direkt an die Buhl Data Service GmbH. Die Kontaktdaten findet Ihr auf den entsprechenden Internetseiten http://www.buhl.de oder http://service.buhl.de

  • O.K. - Ihr habt mich überzeugt, dass die Anfrage bei Buhl besser aufgehoben ist.


    Dann werde ich als sog. "Premium-Kunde" dort mal vorstellig werden ;)


    Allerdings kann ich miwe4 nicht ganz folgen. Die Garantie geht doch dann lediglich auf eine andere Person über. Ist beim KFZ-Verkauf und sämtlichen anderen Produkten mit Garantie ja nun auch so. Sehe also nicht, wo hier "das tolle Geschäft" sein soll ? Vorausgetzt da hat ein kleiner Hinweis auf "Ironie" gefehlt, was beim schriftlichen Austausch durchaus hilreich ist. Natürlich verkaufen Sie das Produkt dann nicht nochmal an diese Person, die von mir kauft - aber diese Art von "Geschäftseinbuße" trifft ja nun wirklich auf alle Artikel zu, die irgendwo, irgendwann an irgendwen als Privatperson weiterverkauft werden.

    • Offizieller Beitrag

    Das Auto darfst Du ja auch nich nur fünf mal (o.ä.) fahren.


    Das WISO-Sparbuch ist hinsichtlich der (gleichzeitig) Anzahl der zu erstellenden bzw. verwaltenden Erklärungen, selbst für uns als Premiumkunden, begrenzt. Für eine unbegrenzte "Mandantenverwaltung" braucht Du schon die Beraterversion (siehe Leistungsübersicht).


    Soweit ich mich aus einem anderen Post erinnern kann, musst Du das Sparbuch mit der Garntienummer (dem Key) registrieren, um zum Beispiel die Erklärung per Elster absenden zu können. Ähnlich könnte es mit dem Ausdruck der Papierversion sein. Ich bin mir also nicht sicher, ob man ein bei Ebay gekauftes Sparbuch ohne jede Einschränkung nutzen kann. Ich möchte es bezweifeln.


    Man kann z.B. eine Steuersoftware auch nicht mit einem Betriebssystem vergleichen.


    Buhl könnte z.B. sagen, Du darfst 2 Erklärungen erstellen und abgeben und dann deaktiviert sich diese Funktion. War dann für Dich immer noch billiger als ein Steuerberater. Mann muss hier auch den finanziellen Nutzen der Software sehen.


    Und früher am besten auch noch die Software als Sonderausgabe geltend gemacht und dann trotzdem weiterverkauft? Ich denke, alles hat seine Grenzen und die Software ist ihren Preis wert.



    P.S.:
    Ich bin kein Mitarbeiter von Buhl.



  • Tja, so gesehen könntest Du natürlich richtig liegen. Klingt durchaus logisch. Allerdings hat das dann nichts mehr mit der Aktualitätsgarantie zutun, sondern würde grundsätzlich auf dieses Produkt zutreffen. Und da jedes Jahr die Ebay-Seiten voll von Verkäufen des Sparbuchs sind und sich das ganze auf einer höchst offziellen Platform abspielt, möchte ich doch sicher annehmen, dass bislang da keine rechtl. Hürden waren - außer, dass die Software vom PC des Verkäufers gelöscht werden musste. Ist ja klar, sonst würde es ja unter das "Vervielfältigungverbot" fallen. Aber ob sich im Rahmen der Aktualitätsgarantie nun etwas geändert hat, weiß ich leider auch nicht. Werde ich dann eben bei Buhl herausfinden.


    Warum Du mich hier allerdings mit Deinem letzten Satz so anmachst, kann ich nicht nachvollziehen. Habe ich irgendwo verlauten lassen, dass die Software ihren Preis nicht wert wäre ? Mein Auto war auch seinen Preis wert und dennoch verkaufe ich es jetzt. Soll ich es aus Loyalität zum Hersteller vielleicht lieber verschrotten lassen ? Deine Denkweise ist mir doch sehr fremd. Also, das Geld, welches der Verkauf bringt, ist letztendlich die ganze Mühe mit Fotos machen, Produkt beschreiben, etc. nicht wirklich wert. Finde ich aber besser, als etwas, was 100% ig funktionstüchtig ist nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen und das Handbuch, welches bei mir komplett unbenutzt bleibt, ins Altpapier zu befördern.


    Außerdem habe ich nicht früher die Software von der Steuer abgesetzt, sondern tue dies immer noch. Ich wüsste auch nicht, wo hier ein Problem liegen sollte - außer, dass es nun eigentlich nicht mehr möglich sein sollte. Aber ich glaube, ich bin nicht verpflichtet, steuerrechtlich akribischer zu verfahren als der Finanzbeamte, der meine Erklärung bearbeitet.


    Aber mal was anderes: Wie verhindert man denn, dass nach dem Absenden eines Beitrages auf einmal riesige Lücken zwischen den Absätzen entstehen ? Musste bisher jedes Mal wieder den Beitrag bearbeiten und die Absätze wieder "ordnen".

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich Dir zu Nahe getreten bin, tut mir das Leid. War nicht meine Absicht.


    Ich sehe die Software als einmalige Leistung von Buhl. Allenfalls zwei- oder dreimalige (Verwandte gerade Linie). Dann ist die Software für mich abgeschrieben und Buhl hat seine Pflicht getan.


    Die Aktualitätsgarantie hast Du perönlich von Buhl gekauft und registriert und die haben das Recht, diese auch nur Dir zukommen zu lassen.

    Aber ich glaube, ich bin nicht verpflichtet, steuerrechtlich akribischer zu verfahren als der Finanzbeamte, der meine Erklärung bearbeitet.

    Doch. Wenn Du andere Sachen, gegen besseres Wissen einträgst, könnte man das, mit etwas bösem Willen, als (versuchte) Steuerhinterziehung bezeichnen. Im Idealfall soll die Erklärung so aussehen, dass der Bearbeiter die nur freigeben muss.

    Aber mal was anderes: Wie verhindert man denn, dass nach dem Absenden eines Beitrages auf einmal riesige Lücken zwischen den Absätzen entstehen ? Musste bisher jedes Mal wieder den Beitrag bearbeiten und die Absätze wieder "ordnen".

    Kenne ich. Noch keine Lösung gefunden.

    • Offizieller Beitrag

    Aber mal was anderes: Wie verhindert man denn, dass nach dem Absenden eines Beitrages auf einmal riesige Lücken zwischen den Absätzen entstehen ? Musste bisher jedes Mal wieder den Beitrag bearbeiten und die Absätze wieder "ordnen".

    Ich schreibe direkt im Quellcode-Modus, da passiert so etwas nicht.


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Ich schreibe direkt im Quellcode-Modus, das passiert so etwas nicht.

    Gut, dass wir darüber gesprochen haben.
    Ich habe es direkt mal ausprobiert und es klappt offensichtlich.


  • Hallo Miwe,


    ich würde ja lieber auch so schön einzeln zitieren wie Du - aber im Moment bekomme ich das noch nicht hin. Werde aber auch mit dieser Forumssoftware noch irgendwie Gut-Freund werden, hoffe ich. Also, "zu nahe getreten" bist Du mir in dem Sinne nicht - dennoch ist es ja nicht zu übersehen bzw. überlesen, dass Dich schon allein mein Anliegen irgendwie gewurmt hat. Ein Buhl-Mitarbeiter bist Du vielleicht nicht, aber so sehr, wie Dir Leute auf die Nerven gehen, die irgendwie versuchen möglichst "günstig" davon zu kommen, tippe ich, dass Du beruflich nicht allzu weit von einem Finanzbeamten entfernt agierst.


    Mit der eigentlichen Aktualitätsgarantie hast Du sicher recht - da ist der Übergang auf eine andere Person schon allein registrierungstechnisch (bekannte Garantienummer - aber anderer Name) kaum machbar. Rechtlich habe ich mich allerdings nochmal bei Buhl abgesichert. Da Lizenzangelegenheiten aber in der Tat Sache des Herstellers sind (da habt Ihr mich ja recht schnell überzeugt) gehe ich hier nicht ins Detail.


    Was die versuchte Steuerhinterziehung angeht.... klar, wenn ich wider besserem Wissen fehlerhafte Angaben mache. Tue ich aber nicht. Seit der sog. Änderung in diesem Bereich frage ich mich, was diese Aufteilung in "privater" und "beruflicher" Nutzung zu bedeuten hat. Kappier ich einfach nicht. Das einzige was ich mir dazu denken kann, ist, dass hier gemeint ist, dass ich die Art des Steuerabzugs schätzen soll - also, ob direkt berufl. bedingt (wie z.B. Reisekosten) oder privat im Sinne von "haushaltsnahe Dienstleistung" oder "Privathaftpflicht". Wenn das der Fall ist, dann sollte man vielleicht mal realitätsnahe Steuerregeln schaffen. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie ich das einschätzen sollte.
    Aber davon abgesehen, gibt es bei mir keine Posten, die nicht klar und eindeutig benannt und wenn nötig auch erläutert sind.


    Also- noch keine Lösung für das "Formatierungsproblem"... Dann warten wir einfach mal ab, ob hier mal nachgebessert wird ;)

    • Offizieller Beitrag

    Seit der sog. Änderung in diesem Bereich frage ich mich, was diese Aufteilung in "privater" und "beruflicher" Nutzung zu bedeuten hat. Kappier ich einfach nicht. Das einzige was ich mir dazu denken kann, ist, dass hier gemeint ist, dass ich die Art des Steuerabzugs schätzen soll - also, ob direkt berufl. bedingt (wie z.B. Reisekosten) oder privat im Sinne von "haushaltsnahe Dienstleistung" oder "Privathaftpflicht". Wenn das der Fall ist, dann sollte man vielleicht mal realitätsnahe Steuerregeln schaffen. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie ich das einschätzen sollte.

    Genau wie einer pauschalen Steuerberaterrechnung auch (die gibt es nämlich zulässiger Weise, z.B. für langjährige Mandanten): Nämlich im Schätzungswege. Da geht man hin und rechnet die Kosten den jeweiligen Einkunftsarten und den privaten Anteilen (früher Sonderausgaben) zu. Das Glück der Meisten ist da dann mal wieder eine Nichtaufgriffsgrenze der FinVerw.