Kinderfreibetrag übertragen

  • Hallo,


    Wer kann mir helfen?


    Ich möchte den kompletten Kinderfreibetrag beantragen. Da der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt. Und das Kindergeld auch behält. Was muß ich dann beachten beim ausfüllen. Und wie kreuze ich das an ?Bekomme ich dann auch den Entlastungsbetrag ? Mein Sohn ist 12 Jahre alt und ist bei mir gemeldet . Mein Mánn und ich leben seit Jahren getrennt.
    Ich hoffe jemand hat eine Antwort.


    Sharo

  • Zum Prozedere hat ja miwe4 schon etwas geschrieben.


    Ich würde zusehen, dass das Kindergeld mir ausgezahlt wird, also dort, wo das Kind wohnt (seinen Lebensmittelpunkt hat).


    Und ...


    Die Aussichten auf Übertragung des vollen Kinderfreibetrages sehe ich allerdings als gering an, wenn nicht diesbezüglich schon ein Titel (einklagbar) erwirkt worden ist. Zudem ist fraglich, ob sich der volle Kinderfreibetrag überhaupt auswirkt. Manchmal reicht schon das hier Quelle § 32 EStG

    Zitat

    Abweichend von Satz 1 wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 nicht vorliegen, auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt; bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen.