Verpflegungsmehraufwendungen nach 3-monats-Regel absetzbar?

  • Hallo Zusammen,



    ich habe zur Verpflegungsmehraufwendungen eine kurze Frage...


    Da ich schon länger als drei Monate bei einem Kunden in der Schweiz arbeite muss ich nach der 3-Monats-Regel meine Verpflegungsmehraufwendungen voll versteuern. Mein Arbeitgeber zahlt mir praktisch den vollen Verpflegungsmehraufwendungen Pauschalbetrag aus und versteuert sie dann auf meiner Lohnabrechnung.



    Nun meine Frage... Kann ich bei meiner Setuererklährung für 2008 die nach den 3. Monaten anfallenden Steuer für den Verpflegungsmehraufwendungen wieder als Werbungskosten absetzen?



    Grüsse,
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Nun meine Frage... Kann ich bei meiner Setuererklährung für 2008 die nach den 3. Monaten anfallenden Steuer für den Verpflegungsmehraufwendungen wieder als Werbungskosten absetzen?

    Nein. Deswegen wird die bisher steuerfrei gezahlte AG-Erstattung ja eben nach dem dritten Monat versteuert. Ansonsten wäre die Erstattung des AG ja quasi wieder steuerfrei. Nach dem driten Monat kein WK-Abzug der Pauschalen mehr, daher auch keine steuerfreie Erstattung derselben mehr möglich.

  • Eventuell mal diese anhängige Verfahren anschauen und "ranhängen" (Einspruch und Verweis auf diese Verfahren nach ergangenem Bescheid)


    • VI R 10/08

    und

    • VI R 11/08