Reisekosten trotz Firmenwagen??

  • Hallo,
    bei mir liegt folgendes Problem vor :


    Ich bin bei meinem Arbeitgeber als Merchandiser eingesetzt und fahre täglich an wechselnde Arbeitsstätten. Diese Einsatzwechseltätigkeit wurde mir auch von meinem Arbeitgeber schriftlich bestätigt.


    Für diese Tätigkeit stellte mir mein Arbeitgeber einen Firmenwagen mit privaten Nutzung zur Verfügung, den ich mit 1% des Listenpreises auf meinem Bruttogehalt versteuerte. Auch wurde von meinem Arbeitgeber die Tankrechnung per Tankkarte komplett übernommen.


    Meine Steuererklärung tätigte ich mit der Wiso Steuer Software, in der unter dem Punkt "Einsatzwechseltätigkeit" nicht die Frage gestellt wurde, ob es sich um ein Privatwagen oder einenFirmenwagen handelte( dort stand nur : " PKW Standard").



    Das stellte das FA nun in Frage und strich mir diese angegebenen Reisekosten, da mir schliesslich keine Kosten entstanden seien.
    In den Steuererklärungen für 2007 und 2006 hat das FA diese jedoch angerechnet und ohne zögern bezahlt.


    Kann ich nun gegén den aktuellen Bescheid und die Nichterstattung der Reisekosten Einspruch einlegen???


    Danke für eine schnelle Antwort, da die Einspruchsfrist beim FA abläuft.

  • Das stellte das FA nun in Frage und strich mir diese angegebenen Reisekosten, da mir schliesslich keine Kosten entstanden seien.
    In den Steuererklärungen für 2007 und 2006 hat das FA diese jedoch angerechnet und ohne zögern bezahlt.


    Du hast Fahrtrkosten geltend gemacht, die dir nicht entstanden sind, da du ja einen Firmenwagen hast. Hoffentlich werden die letzten beiden Jahre nicht auch noch neu veranlagt, damit musst du aber rechnen.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Das stellte das FA nun in Frage und strich mir diese angegebenen Reisekosten, da mir schliesslich keine Kosten entstanden seien.
    In den Steuererklärungen für 2007 und 2006 hat das FA diese jedoch angerechnet und ohne zögern bezahlt.
    Kann ich nun gegén den aktuellen Bescheid und die Nichterstattung der Reisekosten Einspruch einlegen???

    Ich würde es nicht machen und keine schlafenden Hunde wecken. Das FA hat Recht mit seiner Auffassung. Wenn ich der Bearbeiter wäre, würde ich mir die Vorjahre anschauen.


    Dieselbe Frage gab es übrigens erst vor kurzem: Reisekosten bei Firmenwagen mit Versteuerung nach geldwertem Vorteil
    Suchfunktion: >Reisekosten< >Firmenwagen< Ich denke einmal, Du hättest zumindest einen Treffer gehabt.

  • Welche Kosten wurden überhaupt geltend gemacht? Dass Fahrtkosten nicht in Frage kommen, steht ja nun fest. Aber daher können dennoch Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber diese nicht steuerfrei erstattet.


    Warum das Programm die Fahrtkosten nicht hinsichtlich eines Dienstwagens abfragt, ist mir schleierhaft. Vielleicht wurde das schon an anderer Stelle abgefragt.

  • Warum das Programm die Fahrtkosten nicht hinsichtlich eines Dienstwagens abfragt, ist mir schleierhaft. Vielleicht wurde das schon an anderer Stelle abgefragt.


    Weil du bei einem Dienst-/Firmenwagen keine Fahrtkosten hast, darfst du auch keine angeben. Das ist schlichtweg wissentlich eine falsche Angabe, die zu einem Steuervorteil führt, ein anderes Wort dafür wird er vielleicht vom Finanzamt erfahren. Alles andere ist natürlich im Rahmen der Gesetze ansetzbar.


    MfG Günter