Hallo,
bei mir liegt folgendes Problem vor :
Ich bin bei meinem Arbeitgeber als Merchandiser eingesetzt und fahre täglich an wechselnde Arbeitsstätten. Diese Einsatzwechseltätigkeit wurde mir auch von meinem Arbeitgeber schriftlich bestätigt.
Für diese Tätigkeit stellte mir mein Arbeitgeber einen Firmenwagen mit privaten Nutzung zur Verfügung, den ich mit 1% des Listenpreises auf meinem Bruttogehalt versteuerte. Auch wurde von meinem Arbeitgeber die Tankrechnung per Tankkarte komplett übernommen.
Meine Steuererklärung tätigte ich mit der Wiso Steuer Software, in der unter dem Punkt "Einsatzwechseltätigkeit" nicht die Frage gestellt wurde, ob es sich um ein Privatwagen oder einenFirmenwagen handelte( dort stand nur : " PKW Standard").
Das stellte das FA nun in Frage und strich mir diese angegebenen Reisekosten, da mir schliesslich keine Kosten entstanden seien.
In den Steuererklärungen für 2007 und 2006 hat das FA diese jedoch angerechnet und ohne zögern bezahlt.
Kann ich nun gegén den aktuellen Bescheid und die Nichterstattung der Reisekosten Einspruch einlegen???
Danke für eine schnelle Antwort, da die Einspruchsfrist beim FA abläuft.