1. Wie kann ich eine Mouse verbuchen, wenn sie für
ein Notebook genutzt wird, das ich nicht aktiviert habe?
Kann ich Sie unter 4930 wegbuchen? Oder muss ich
so tun als gehört sie zu einem Anlagegut? (Das Notebook
wird kostenlos vom Auftraggeber bereitgestellt.)
2. Was mache ich, wenn ich eine Telefonanlage (GWG) habe,
die ich bei einer Geschäftsübergabe unter der Vorraussetzung den
Gegenwert erstattet zu bekommen, abgegeben habe und der
Nutzer mir den Gegenwert nicht erstattet? Ich hingegen
habe noch Personalkosten, die ich dieser Person erstatten müsste.
Die rechtliche Lage ist mir klar, aber wie mach ich es dem
FA bei einer Betriebsprüfung klar? Das GWG ist noch 4 Jahr
abzuschreiben, aber die Telefonanlage ist nicht vorhanden.