Vebuchung von Zubehör ohne aktiviertes Hauptgerät

  • 1. Wie kann ich eine Mouse verbuchen, wenn sie für
    ein Notebook genutzt wird, das ich nicht aktiviert habe?
    Kann ich Sie unter 4930 wegbuchen? Oder muss ich
    so tun als gehört sie zu einem Anlagegut? (Das Notebook
    wird kostenlos vom Auftraggeber bereitgestellt.)


    2. Was mache ich, wenn ich eine Telefonanlage (GWG) habe,
    die ich bei einer Geschäftsübergabe unter der Vorraussetzung den
    Gegenwert erstattet zu bekommen, abgegeben habe und der
    Nutzer mir den Gegenwert nicht erstattet? Ich hingegen
    habe noch Personalkosten, die ich dieser Person erstatten müsste.
    Die rechtliche Lage ist mir klar, aber wie mach ich es dem
    FA bei einer Betriebsprüfung klar? Das GWG ist noch 4 Jahr
    abzuschreiben, aber die Telefonanlage ist nicht vorhanden.

    • Offizieller Beitrag

    zu 1.
    Da die Mouse nicht selbständig nutzbar ist, kommen § 6 Abs. 2 bzw. Abs. 2a EStGnicht zur Anwendung. Die Mouse ist m.E. zwingend zu aktivieren und über die AfA (3 Jahre) abzuschreiben.


    zu 2.
    Von welcher Höhe der Forderung bzw. der Verbindlichkeit sprechnen wir hier? Zwangsmaßnahmen eingeleitet?

  • 1. Mmmh bei 8,99 Euro Wert aktivieren. Naja ich mach es, obwohl es doch
    ein wenig albern ist.
    2. Die Telefonanlage hat einen RBW von 800,00 Euro. Ich habe 650,00 in Rechnung
    gestellt und die Personalverbindlichkeiten wären 590,00 Euro.
    Zwangsmaßnahmen will ich hier nicht einleiten. Mir geht es lediglich darum,
    wie ich dem FA klar mache, dass eine Telefonanlage abgeschrieben wird, über
    deren Verbleib ich keine Unterlagen habe.

    • Offizieller Beitrag

    1. Das ist nun mal leider so.


    2. Wenn Du schreibst "Geschäftsübergabe", meinst Du dann "Betriebsaufgabe"? Dann hättest Du doch alles bei der Ermittlung des Aufgabe- bzw. Übergangsgewinns berücksichtigen müssen.

  • 2. Wenn Du schreibst "Geschäftsübergabe", meinst Du dann "Betriebsaufgabe"? Dann hättest Du doch alles bei der Ermittlung des Aufgabe- bzw. Übergangsgewinns berücksichtigen müssen.


    Nein, lediglich der Teil der Geschäftsräume wurde übergeben bzw. aufgegeben.


    Es hat somit nichts mit der Aufgabe der Selbstständigkeit zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    Was mache ich, wenn ich eine Telefonanlage (GWG) habe,
    die ich bei einer Geschäftsübergabe unter der Vorraussetzung den
    Gegenwert erstattet zu bekommen, abgegeben habe und der
    Nutzer mir den Gegenwert nicht erstattet?

    Keine Einnahme zu buchen, da ja noch nichts geflossen ist; Restbuchwert im Zeitpunkt der Veräußerung als Betriebsausgabe zu buchen.


    Ich hingegen
    habe noch Personalkosten, die ich dieser Person erstatten müsste.

    Keine Betriebsausgabe zu buchen, da ja bisher nichts verausgabt.


    Die rechtliche Lage ist mir klar, aber wie mach ich es dem
    FA bei einer Betriebsprüfung klar?

    [u] Die entsprechenden Unterlagen über die Geschäftsvorfälle in den Buchführungsunterlagen sorgfältig und vollständig aufbewahren. Am besten mit einem Vermerk, der das Datum der Ablage trägt.

  • Restbuchwert im Zeitpunkt der Veräußerung als Betriebsausgabe zu buchen.


    Wirklich?


    Wenn Geld geflossen wäre müsste ich doch auch
    weiterhin abschreiben und könnte es nicht
    als BA buchen. (Ist im Pool noch 4 Jahre)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Geld geflossen wäre müsste ich doch auch weiterhin abschreiben und könnte es nicht als BA buchen. (Ist im Pool noch 4 Jahre)

    Schreib doch gleich, dass 2008 angeschafft. Dann ist es natürlich so. Hättest dann diesbezüglich auch gar nicht fragen müssen. War deshalb fälschlich von früherer Anschaffung ausgegangen.

  • aber wie mach ich es dem
    FA bei einer Betriebsprüfung klar? Das GWG ist noch 4 Jahr
    abzuschreiben, aber die Telefonanlage ist nicht vorhanden.


    Mir geht es lediglich darum,
    wie ich dem FA klar mache, dass eine Telefonanlage abgeschrieben wird, über
    deren Verbleib ich keine Unterlagen habe.


    :grumble:
    Aber trotzdem danke!