Hallo,
ich habe über das WISO-Steuerprogramm mein Gewerbebetrieb (Erzeugung Solarstrom) erfasst und die Sonder-Afa nach § 7g (5) geltend gemacht und die Sonder-Afa auf 5 Jahre verteilt. Die Photvoltaikanlage wurde im Mai 2008 in Betrieb genommen.
Nun habe ich den Bescheid des FA bekommen und hier wurde diese Sonder-Afa einfach nicht berücksichtigt. Man hat lediglich den Satz "Der Bescheid entspricht den Erörterungen mit Ihnen" aufgenommen. Auf meine Rückfrage hat man mir mitgeteilt, dass man mich telefonisch informiert hätte. M.W. nach hat man aber nur die Jahresumsatzsteuermeldung angefordert, welche ich dann noch abgegeben habe.
Auf meine Nachfrage, warum man die Sonder-Afa nicht berücksichtigt wurde mir lediglich mitgeteilt, dass mir nach aktuellem Steuerrecht das nicht zustehen würde. Ich sollte die Nachweise liefern (Urteile, Bescheide anderer Photovoltaikbetreiber etc.) dann würde es nochmals geprüft werden oder aber besser zu einem Steuerberater gehen, der würde mir schon sagen, dass die Sonder-Afa nicht geht.
Hat der Finanzbeamte recht?
Was kann ich tun?
Gibt es ein Musterschreiben als Einspruch, welches ich verwenden kann?
Danke im voraus für Eure Unterstützung.
Grüße
Thomas