Aufwände für Kapitallebensversicherung keinen Einfluss auf Steuererstattung

  • Hallo Wiso-Forum,


    was muss ich tun, damit ein Eintrag für Kapitallebensversicherungen sich positiv auf die Steuererstattung auswirkt? Oder gibt eine Höchstgrenze, die eine Auswirkung verhindert.


    Ausgangssituation:

    • Rentenversicherungsbeiträge: 13.980,75 EUR
    • ==> Nachricht in Tipps und Tricks: "Der Höchstbetrag für XXX von 20.000 € für Rentenversicherungen ist noch nicht ausgeschöpft! Bis zu 6.020 € können 2008 noch zu 66 % berücksichtigt werden!"
    • ==> Nutzung des "WISO-Steuerschiebers" bei "Sonderausgaben/Altersvorsorgebeiträge nach §10 Abs. 3" Eintrag von 2.080 EUR
    • =======> Folge in der Steuerschieber-Voransicht: laut Erklärung: 2.207,18 EUR nach Anpassung: 2.867, 75 EUR

    Wenn ich das richtig verstehe, würde es sich also lohnen, eine weitere Rentenversicherung anzugeben:


    Änderung bei WISO:

    • Eintrag von 2.080 EUR
    • entweder bei "Allgemeine Ausgaben/Versicherungen und Altersvorsorge//Kapitallebensversicherung (Mindestlaufzeit....)"
    • oder bei "Allgemeine Ausgaben/Versicherungen und Altersvorsorge/Rentenversicherungsbeiträge/Beiträge zur Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (88% anrechenbar)"

    Ergebnis:
    Keine Erhöhung der Steuererstattung! :cursing: :cursing: :cursing:


    Rahmenbedingungen:

    • Einträge bei anden Posten unter "Allgemeine Ausgaben/Versicherungen und Altersvorsorge/Rentenversicherungsbeiträge/" erhöhen alle sofort meine Steuerstattung
    • Rentenversicherungsbeiträge: 15.811,15 EUR laut Wiso (weil nur 88% anrechenbar sind von den 2080 EUR)


    Bei Bedarf kann ich gerne Screenshots mit anfügen.


    Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar
    Bernd


    P.S. Die Formalien der Kapitallebensversicherung (Abschluss vor 2005 etc.) sind natürlich erfüllt, sind hier aber ja auch nicht das Thema


    P.S. Ich habe die aktuellen Updates von WISO bis zum 6.6.09 heruntergeladen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Beiträge zu Kap-Lebensversicherungen können nicht einfach so zu den Beiträgen zur Rentenversicherung hinzugerechnet werden, weil dazu grundsätzlich zu unterscheiden ist.


    Beiträge zu Kap-Lebensversicherungen wirken sich (wie auch in Deinem Fall) meist steuerlich gar nicht aus, weil die Höchstbeträge längst durch andere Versicherungsbeiträge erschöpft sind.


    Das Theme wurde aber hier im Forum schon oft behandelt; einfach mal durchblättern.

    • Offizieller Beitrag

    Einfach mal unter den Erläuterungen zur Steuerberechnung nachlesen. Da werden die Berechnungen doch detailliert ausgewiesen (einschließlich Höchstbeträgen). Bei über 13.000 € Rentenversicherungsbeträgen gehe ich einmal davon aus, dass die abziehbaren Höchstbeträge für die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben bereits ausgeschöpft sind.

  • Erst einmal vorweg: Ihr seid super, in weniger als 30 Minuten 2 Antworten: RESPEKT.


    • Ich bin davon ausgegangen, dass der Höchstbetrag 20.000 EUR ist. Oder warum schreibt das WISO-Programm sonst:"Der Höchstbetrag für XXX von 20.000 € für Rentenversicherungen ist noch nicht ausgeschöpft! Bis zu 6.020 € können 2008 noch zu 66 % berücksichtigt werden!"
    • Entschuldigt, aber ich bin kein Steuerexperte und bisher habe ich mich auf WISO verlassen. Wo genau finde ich die "Erläuterungen zur Steuerberechnung", wo ich die Höchstbeträge nachlesen kann. Ich habe im Forum bei Google und in Wiso nachgeschaut, aber anscheinend nicht an der richtigen Stelle gesucht. ?(


    • Wovon hängt der Höchstbetrag ab?

    Danke für eure Mühe!
    Timo

    • Offizieller Beitrag

    Wie oben schon erwähnt, zählen Beiträge zu Kap-Lebensversicherungen keinesfalls zu den Rentenversicherungen, sondern zu den "Übrigen Vorsorgeaufwendungen". Dies sind also völlig verschiedene Aufwendungen.


    Nach Öffnung des Programms oben auf "Formulare" klicken. Dann links auf "Steuerberechnung" gehen und wieder links auf "Kommentierung Seite 1 oder 2" klicken. Dann dort nach dem Titel "Übrige Vorsorgeaufwendungen" suchen.


    Dort wirst Du feststellen, das der Höchstbetrag zu diesem Titel erreicht ist und sich weitere Beiträge nicht mehr auswirken.

  • Stimmt, dank deiner guten Anleitung steht bei mir bei WISO:


    "Übrige Vorsorgeaufwendungen sind ab 2005 in diesem Fall bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR steuerlich abzugsfähig. Dieser Höchstbetrag ist unter Berücisichtigung der bisherigen Angaben bereits erreicht und weitere Versicherungsbeiträge wirken sich daher nicht aus. "


    • Macht es keinen Unterschied, dass ich die fondsgebundene Kapitallenbensversicherung mit Kapitalwahlrecht schon 2001 abgeschlossen habe? ?(
    • bei WISO steht doch explizit "Beiträge zu Rentenversicherungen (Mindestlaufzeit 12 Jahre und laufzeitbeginn vor 2005)" - muss da ein Normalsterblicher verstehen, dass das keine Rentenversicherung ist? ;(
    • Kann sich jemand erklären, warum mein Versicherungs-Berater mir immer vorrechnet, dass meine Kapitallebensversicherung steuerliche Vorteile bringt und sich deshalb lohnt, obwohl er weiß, dass ich erhebliche "übrige Vorsorgeaufwendungen" habe? :cursing:
    • Offizieller Beitrag

    Kann sich jemand erklären, warum mein MLP-Berater mir immer vorrechnet, dass meine Kapitallebensversicherung steuerliche Vorteile bringt und sich deshalb lohnt, obwohl er weiß, dass ich erhebliche "übrige Vorsorgeaufwendungen" habe?

    Weil er verkaufen will und Provisionen einstreichen. Das war schon immer so und wird immer so bleiben. Nur die Argumente ändern sich und passen sich dem ständigen Wandel der Gesetze an.

  • Kann sich jemand erklären, warum mein MLP-Berater mir immer vorrechnet, dass meine Kapitallebensversicherung steuerliche Vorteile bringt und sich deshalb lohnt, obwohl er weiß, dass ich erhebliche "übrige Vorsorgeaufwendungen" habe?


    Diese Frage würde ich mal deinem MLP-Berater stellen !!!


    Der Mann muss verkaufen, und je mehr er dir andreht, desto höher ist seine Provision.


    MfG Günter

  • Und grundsätzlich lügt er ja nicht mal-er kann ja nix dafür, dass der Höchstbetrag schon ausgeschöpft ist!

  • Ihr hattet vollkommen Recht! Auch das Finanzamt hat mir nach 30 Sekunden bestätigt, dass die Kapitallebensversicherung sich meist steuerlich gar nicht auswirkt. Das ist natürlich auch in meinem Fall so.


    Damit werde ich die Beiträge zur Kapitallebensversicherung dauerhaft aussetzen und habe war fürs Leben gelernt.


    Vielen Dank für die schnelle und sehr kompetente Hilfe - ihr seid klasse! 8)

  • Vielen Dank für die schnelle und sehr kompetente Hilfe - ihr seid klasse!


    Stimmt, dieses, ich sag mal unser Forum steht auf einem sehr hohen Niveau, und was der eine nicht weiß, das erläutert eben der andere. Wenn sich hier mehrere Meinungen decken, so ist das besser, wie jede andere Auskunft. Danke an alle........


    MfG Günter

  • ......

    • Kann sich jemand erklären, warum mein Versicherungs-Berater mir immer vorrechnet, dass meine Kapitallebensversicherung steuerliche Vorteile bringt und sich deshalb lohnt, obwohl er weiß, dass ich erhebliche "übrige Vorsorgeaufwendungen" habe? :cursing:

    Auch wenn der Beitrag nun schon etwa ein Jahr alt ist, bin ich heute erst darüber gestolpert. Da einige gleich wieder laut nach den bösen Verkäufern gerufen haben, anstelle den Absatz genau zu lesen, möchte ich das aus meiner Sicht klar stellen.
    Die Aussage des Versicherungs-Beraters war doch nicht, dass er neue Versicherungen abschliessen soll, sondern, dass die (bestehenden) KLV's aus dem Jahr 2001 im Vergleich zu den heutigen steuerliche Vorteile bringen. Diese wirken sich, wie bereits erörtert, nicht in der Sparphase aus, sondern in einer vollständig steuerfreien Auszahlung.
    Dem Berater ist es nach acht Jahren Laufzeit finanziell völlig egal ob die Versicherung gekündigt, beitragsfrei gestellt oder fortgeführt wird, die Stornohaftung ist rum. Im Gegenteil, er könnte, wenn er neue Abschlüsse machen wollte, einfach sagen, dass sich die KLV's nicht mehr auswirken und aktuell Riester/Rürup mit oft direkter Auswirkung in der nächsten Einkommensteuer anbieten.
    Darüber hinaus haben diese Versicherungen auch einen deutlichen höheren Garantiezins als die aktuellen Versicherungen (zum Glück ein vernachlässigbarer Vorteil, da gute Versicherer auch jetzt noch mehr als die höchsten Garantiezinsen erwirtschaften).


    Grüsse von einem "bösen" Handelsvertreter :P


    Simon


    P.S.: Natürlich will ein Verkäufer verkaufen, das ist sein Job, damit verdient er sein Geld. Egal ob es Brötchen, Wurst, Friseurartikel oder Finanzdienstleistungen sind. :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich will ein Verkäufer verkaufen, das ist sein Job, damit verdient er sein Geld.


    kann er ja auch, ist ja auch verständlich.


    Es werden aber oftmals Versprechungen gemacht, die so nicht stimmen.


    Mir wollte einer erzählen, dass man bei einer Riester-Rente immer auch den Sonderausgabenabzug bekommt.


    Und das stimmt einfach nicht.


    Aber wie überall gibt es eben auch in der Versicherungsbranche schwarze Schafe......

  • Da stimme ich Dir zu 100% zu und bin auch dafür ohne Kompromisse gegen solche Leute, in welcher Branche sie auch immer arbeiten, vorzugehen.


    Ja, das stimmt nicht, da durch die Günstigerprüfung entschieden wird, ob es diesen noch zusätzlich gibt. Ich finde es aber eher beeindruckend, dass er überhaupt etwas von der weiteren Fördermöglichkeit wusste :D (wobei, er hatte doch Recht, nur ist der Abzug halt bei manchen €0,- :thumbsup: )
    Wenn ich da an Gespräche mit ledigen (und eventuell gut verdienenden) Kunden denke, die Riester ablehnen, da sie nur von der Zulagenförderung wissen...


    Mir ging es auch nur um die Reaktionen aufgrund des Posts des TE, die an dieser Stelle nicht angebracht waren.