Vom Arbeitgeber bezahlte Studiengebühren steuerplichtiger Arbeitslohn!?

  • Hallo zusammen!


    Ich habe gestern einen 2 geänderte Bescheide zu meiner Einkommenssteuererlärung 2006 und 2007 erhalten, wo ich um eine Rückzahlung von über 1.300 € gebeten werde.


    Als Grund wurde angegeben, dass die von meinem Arbeitgeber übernommenen Studiengebühren in Höhe von 270,- € monatlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt. Dies wurde im Rahmen einer Lohnaußensteuerprüfung in unserem Unternhemen festgestellt.


    Die Studiengebühren wurden einfach auf mein zu versteuerndes Einkommen draufgepackt.


    So jetzt zu den weiteren Daten:
    - Ich habe die Ausbildung zum industriekaufmann in diesem Unternehmen gemacht, bin im Vertrieb übernommen worden und habe 1 Jahr später ein BWL-Studium als Trainee (mit Abschluss als Diplom-Kaufmann FH) an der privaten Fachhochschule FOM in Essen begonnen. Das bedeutet, dass mein Arbeitsvertrag von 40 Std./Woche auf 24 Std./Woche geändert wurde, damit ich die Vorlesungen vormittags besuchen kann. Dementsprechend verdiene ich auch deutlich weniger.
    - Angemeldet hat mich mein Arbeitgeber, Studien- und Prüfungsgebühren erfolgen auf Rechnung des Arbeitgebers.
    - Ich sollte nach Ende des Studiums dementsprechend nicht mehr Sachbearbeiter sein sondern Area Sales Manager oder Assitent der Geschäftsführung werden, wobei ich ersteres schon jetzt ausübe. Meine Wahlpflichtfächer habe ich dementsprechend gewählt: Vertriebsmanagement, Marketing, Projektmanagement, Außenwirtschaft.
    - Im geänderten Arbeitsvertrag steht, dass sich meine Arbeitszeit zudem eine Klausel, dass ich zu einer Rückzahlung der Studiengebühren verpflichtet bin, falls ich aus dem Unternhemen ausscheide.
    - Fahrkosten und Literatur gebe ich als Werbungskosten an und wurden auch so aktzeptiert


    Bin ich jetzt blöd und muss auch meine sonstigen Fortbildungen, wie z.B. eine vom Arbeitgeber bezahlte Seminargebühr für "Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht" auf meinen Bruttolohn packen!? Oder vielleicht noch EDV-Schulungen für SAP?


    Soll ich jetzt Einspruch gegen den Bescheid einlegen oder doch vorher einen Steuerberater beauftragen!?


    Wäre nett, wenn ein Experte hierzu seine Meinung geben könnte.


    Verärgerte, aber dennoch freundliche Grüße...

  • Wäre nett, wenn ein Experte hierzu seine Meinung geben könnte.


    Könnte es vielleicht sein, dass dein Arbeitgeber alles bezahlt hat, und du in deiner Eink.-Steuer-Erklärung diese Kosten nochmals als Werbungskosten angesetzt hast ???


    MfG Günter

  • Dann wär das heut schon der zweite Fall, in dem einer die Kuh zweimal melken will....

  • Nein, ich gebe keine Studiengebühren als Werbungskosten an.


    Wie, denn? Die Rechnungen sind auf meinen Arbeitgeber ausgestellt. Dieser bezahlt die kompletten Studiengebühren und schreibt diese ab. Für sonstige Ausgaben wie Fahrtkosten zahlt mein Arbeitgeber nichts.


    Unter Werbungskosten trage ich lediglich Fahrtkosten zur Fachhochschule und Literatur ein.


    Ich habe eher das Gefühl, dass die Kuh mich melken möchte...

  • Ich habe eher das Gefühl, dass die Kuh mich melken möchte...




    :P ...ruhig Blut, der Staat braucht Geld. Wie die Sache auf eurem Lohnbüro gelaufen ist, kann ich nicht nicht beurteilen. Falls aber die vom AG bezahlten Studiengebühren eindeutig als zusätzlicher Lohn deklariert wurden und versteuert und Sozialversicherung abgeführt wurde, so kannst du die Kosten für die berufliche Fortbildung dann aber selbst als Werbungskosten in Ansatz bringen.


    Aber irgendetwas scheint mir da aber unklar zu sein, denn so dumm ist normalerweise kein Lohnbüro, und wenn der AG etwas bei der Lohnsteuer vergessen oder falsch berechnet hat, so hält sich das Finanzamt erst einmal an den AG.


    Könnte es vielleicht auch sein, dass der ganze Vorgang als Erststudium gewertet wurde ? Um hier jetzt aber einen genauen Rat zu geben, müsste man alle Unterlagen einsehen. Also alles zusammenpacken und zum Steuerberater, weil hier eh nur eine rechtsverbindliche Auskunft für dich infrage kommt.


    MfG Günter


    Hilft dir das weiter.....http://www.dietmar-zimmers.de/…studierende_an_110703.htm

  • Danke erst mal für die Antwort!


    Kann ich denn das Finanzamt anrufen und mal fragen, wie das zu verstehen habe und ob die das als Erststudium gewertet haben? Oder ist eher eine schlechte Idee?


    Soweit ich weiß darf man Fahrtkosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben beschränkt von der ESt absetzen. Bei mir wurden diese aber als Werbungskosten aktzeptiert. Aber besser wenn man keine schlafenden Hunde weckt...


    Mein Arbeitskollege, der unter den gleichen Bedingungenan der gleichen FH studiert macht sich auch schon Sorgen. Aber für ihn ist ein anderes Finanzamt zuständig.

  • Kann ich denn das Finanzamt anrufen und mal fragen, wie das zu verstehen habe und ob die das als Erststudium gewertet haben?




    Das geht aber alles aus den geänderten Steuerbescheiden hervor, mal richtig durchlesen. Ferner würde ich auch mal zum Lohnbüro gehen, denn da scheint etwas nicht zu stimmen, und mal nachsehen, wie deine Verträge aussehen. Waren die richtig formuliert ???


    -----------


    a) Bezahlt ihm sein Arbeitgeber (auch) für Ausbildungszeiten eine Vergütung, handelt es sich um lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt.


    ----------


    Und dann unbedingt zum Steuerberater, bei 1300 € kommt es auf die 1-200 € auch nicht mehr an.


    MfG Günter

  • Danke erst Mal!


    Arbeitgeber zahlt für Ausbildungzeiten keine Vergütung. Mein Arbeitsvertrag wurde von einer 40 auf eine 24Std/Woche reduziert damit ich an den Vorlesungen vormittags teilnehme.


    Werde noch schreiben, wie das Ganze ausgeht...

  • Mein Arbeitsvertrag wurde von einer 40 auf eine 24Std/Woche reduziert damit ich an den Vorlesungen vormittags teilnehme.


    Dann durfte dein Gehalt auch nur ein 24/40stel betragen.


    Beispiel: 3000 € vorher, während des Studium 1800 €


    MfG Günter

  • Werde noch schreiben, wie das Ganze ausgeht...


    ...würd mich interessieren.


    Viel Erfolg


    Günter


    Anhang------ zur Info


    Arbeitgeber bezahlt Studiengebühren für Berufsakademie des Arbeitnehmers- Arbeitslohn?


    Seit dem Sommersemester 2007 erheben Berufsakademien Studiengebühren. Schuldner der Studiengebühren ist laut gesetzlicher Vorschrift der Arbeitnehmer. Nun stellt sich die Frage, ob eine Zahlung der Gebühren durch den Arbeitgeber steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. In einer Mitteilung der OFD Karlsruhe wurde ausgeführt, dass die Übernahme von Studiengebühren der Berufsakademien durch den Arbeitgeber überwiegend betrieblichen Charakter habe. Aus diesem Grund handelt es sich nicht um Arbeitslohn. Allerdings sollte das betriebliche Interesse des Arbeitgebers durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer dokumentiert werden, aus der eine Verpflichtung zur Rückzahlung anteiliger Gebühren hervorgehe, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlasse.



    Übernahme von Studiengebühren: Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn


    [06.03.2009] - Die Sozialversicherungsträger haben klargestellt, dass die Übernahme von Studiengebühren jeder Art durch den Arbeitgeber als sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. Der Fiskus ist großzügiger: Lohnsteuer ist nicht fällig.
    Immer mehr Arbeitnehmer studieren parallel zu ihrer Beschäftigung. Übernimmt dann der Arbeitgeber Studiengebühren, beispielsweise beim Studium an einer Berufsakademie, muss er darauf keine Lohnsteuer abführen. Denn bei einem Ausbildungsdienstverhältnis geht man von einem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers aus. Dem Fiskus fällt es leicht, hier großzügig zu sein, da andernfalls ja der Arbeitnehmer seine Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen könnte.
    Diese Betrachtung gilt leider nicht für die Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsträger haben klargestellt, dass die Übernahme von Studiengebühren jeder Art durch den Arbeitgeber als sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist (Besprechung vom 7./8.5.2008).
    Strenger gehandhabt werden seit 2008 auch berufliche Weiterbildungsleistungen externer Unternehmer. Geht die Rechnung dafür an den Arbeitnehmer und erstattet ihm der Arbeitgeber die Kosten, gilt das ebenfalls als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Deshalb sollte besser direkt gegenüber dem Arbeitgeber abgerechnet werden. Zusätzlicher Pluspunkt ist gegebenenfalls der Vorsteuerabzug daraus (Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 31.10.2007).

  • So, heute beim Steuerberater gewesen und er fragte erst mal was für eine komische Lohnbuchhaltung wir haben und was für einen seltsamen Finanzamt-Menschen die vorbei geschickt haben...


    Wie schon Günter geschrieben hat: "Dem Fiskus fällt es leicht, hier großzügig zu sein, da andernfalls ja der Arbeitnehmer seine Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen könnte."


    Das bedeutet dass das Finanzamt zwar meinen Arbeitslohn schön um die von meinem Arbeitgeber bezahlten Studiengebühren hochgesetzt gesetzt hat, aber die Studiengebühren dann nicht bei mir als Werbungskosten angesetzt hat.


    Hier noch zur Info: http://www.fom.de/fom_faq_zu_den_kosten.html


    Und an der FOM studieren viele Mitarbeiter von Siemens, Thyssen-Krupp, Aldi und auch viele Steuerfachangestellte, wo das Finanzamt keine Einwände hat...


    Mein Steuerberater wollte erst mal beim Finanzamt anrufen bevor er Einspruch gegen den Bescheid einlegt, aber die Herrschaften waren an einem Freitag um 10 Uhr nicht erreichbar...


    Zudem sollte ich auch bei mir in der Firma fragen, ob man was dagegen macht oder das so aktzeptiert. Und wieso man mich nicht informiert hat, da es im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfung beim Abschlussgespräch auch ein Thema war. Aber auch in unserem Lohnbüro hatte man heute für sowas keine Zeit und kommt erst am Montag auf mich zu...


    Und jetzt darf man sich natürlich die Frage stellen, ob die bei unserem Finazamt keine Ahnung haben oder ob die bösartig sind.


    Auf jeden Fall muss der Sachbearbeiter beim Finanzamt sich auf unserer aller Kosten mit Thema erneut beschäftigen...

  • Zudem sollte ich auch bei mir in der Firma fragen, ob man was dagegen macht oder das so aktzeptiert. Und wieso man mich nicht informiert hat, da es im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfung beim Abschlussgespräch auch ein Thema war. Aber auch in unserem Lohnbüro hatte man heute für sowas keine Zeit und kommt erst am Montag auf mich zu...


    Das ist genau das, was ich auch nicht verstanden habe. Der Abteilung *Lohnbuchhaltung* würd ich mal Nachhilfeunterricht empfehlen, und denen die Rechnung vom Steuerberater vorlegen.


    MfG Günter

  • So, wie versprochen hier das endgültige Ergebnis:


    Gestern ein Anruf vom Steuerberater: "Machen Sie sich keine Sorgen, Problem gelöst. Morgen kommt die neuen Steuerbescheide."


    Soeben aus den Briefkasten geholt und geöffnet: Statt der 1.300 € verlangt das Finanzamt lediglich eine Nachzahlung von 42 € für das Jahr 2006. Dies kommt wegen einer Abweichung bei Studienbeginn meiner Arbeitstage von 5 auf 3 Tage die Woche. Von den Studiengebühren als lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn war überhaupt keine Rede mehr. :thumbsup:


    Bin auf jeden Fall erleichtert, aber mit der Lohnbuchhaltung werde ich noch ein Hühnchen rüpfen.


    Es wäre deren Aufgabe gewesen den komischen Finanzamtmenschen darauf aufmerksam zu machen, dass man ein berechtigetes Interesse an meiner Fortbildung hat und entsprechend personell einplant (ein BWL-Studium ist für einen Assistenten der Geschätsführung oder Key Account Manager recht sinnvoll...). Zudem hat man sich mit einer Rückzahlungsverpflichtung meinerseits bei vorzeitiger Kündigung, versichert.


    Bedanke mich jedenfalls für die hilfreichen Posts hier!

  • Bin auf jeden Fall erleichtert, aber mit der Lohnbuchhaltung werde ich noch ein Hühnchen rüpfen.


    ...und nicht vergessen, die Rechnung vom Steuerberater dem Lohnbuchhalter unter die Nase halten :thumbsup:
    MfG Günter

  • Soeben aus den Briefkasten geholt und geöffnet: Statt der 1.300 € verlangt das Finanzamt lediglich eine Nachzahlung von 42 € für das Jahr 2006. Dies kommt wegen einer Abweichung bei Studienbeginn meiner Arbeitstage von 5 auf 3 Tage die Woche. Von den Studiengebühren als lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn war überhaupt keine Rede mehr. :thumbsup:

    Na dann hast du das ja gut gelöst, darf sich nicht alles gefallen lassen, es hätte bestimmt auch Leute gegeben die dann zu unrecht die 1300eur gezahlt hätten...Aber das sie dann immer noch ganze 42eur haben wollten...naja..

    • Offizieller Beitrag

    Na dann hast du das ja gut gelöst, darf sich nicht alles gefallen lassen, es hätte bestimmt auch Leute gegeben die dann zu unrecht die 1300eur gezahlt hätten...Aber das sie dann immer noch ganze 42eur haben wollten...naja..


    Veranlagung ist Veranlagung! Da kann man nichts unter den Tisch fallen lassen!
    Wenn Sie 50 Euro gezahlte LSt wieder haben wollen, erstellen Sie doch auch eine ESt-Erklärung... ?(

  • Ich habe eine Frage, habe 2011 ein berufsbegleitendes MAS Management angefangen, bin auch im Management tätig, deshalb übernimmt mein AG 2/3 der Studiengebühren, und ich kann 2/3 der Tage in Arbeitszeit kompensieren. Ich musste mich allerdings auch für 3 Jahre verpflichten. Wirkt sich diese Übernahme der Studiengebühren bei der einkommensteuer aus? Heisst, ist sie geldwerter Vorteil und wird zum Lohn zugerechnet? -- Muss ich dafür Steuern zahlen? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe es mal zu der mutmaßlichen Lösung Deines Problems verschoben.


    Vielleicht künftig auch einmal die komfortable Forensuchfunktion nutzen, mittels derer auch wir solche Beiträge finden.

  • Ich finde das nicht wirklich hilfreich. Wird das von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich behandelt?? Die einen rechnen es an die Anderen nicht? Wenn 2/3 der Studienzeit Arbeitszeit ist muss Steuer bezahlt werden? Aber, wenn man es nicht angibt stört es das Finanzamt auch nicht? Da soll einer schlau werden....Grüsse Timeless