Allgemeinreparaturen in EWG

  • Guten Tag zusammen,


    kann ich Reparaturkosten, die lt. Teilungserklärung innerhalb einer Eigentümerwohngemeinschaft für mich als Vermieter einer ETW auch anteilig anfallen, steuerlich geltend machen? - Und wenn ja, wo ist diese Position im Wiso-Programm (für 2007) einzugeben? Bei den Werbungskosten in der Anlage V hab ich nichts richtig passendes gefunden.


    Besten Dank für die Infos


    Steinginster

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wenn ich Deinen Beitrag richtig verstanden habe, dann zählen diese Reparaturkosten zu den Erhaltungsaufwendungen.


    Demnach sind diese Kosten in den Eingabemasken zur Anlage V unter dem Titel "Erhaltungsaufwendungen direkt zuzuordnen" im Programm einzutragen. Diese Aufwendungen erscheinen dann in Zeile 37 des Formulars für 2007.