Hallo,
in Januar 2009 habe ich von IKK einer Rückerstattung für das Jahr 2008 bekommen.
Wie buche ich?
Ich werde mich freuen, wenn jemand mir helfen kann.
Hallo,
in Januar 2009 habe ich von IKK einer Rückerstattung für das Jahr 2008 bekommen.
Wie buche ich?
Ich werde mich freuen, wenn jemand mir helfen kann.
Standardfrage: Bilanz oder EÜR?
Standardfrage: Bilanz oder EÜR?
Dir macht es Spass, die Leute zu quälen? Im übrigen sind wir hier im EÜR Forum!
Und hier sind User, die eine EÜR mit einer Software machen, die es ermöglicht die Geschäftsvorfälle
auf KONTEN zu erfassen! Und somit lasst doch die Leute Ihre Buchführung ordentlich machen!
Egal, zum Fragesteller
Bank an 1820 wäre ne Möglichkeit
In jedem Fall gegen das Konto, wo Du die Beiträge vorher gebucht hast.
Ich buche alle beschr. abzugsf. Sonderausg. auf 1820, um nachher einfach
den Saldo in die EKSt einzutragen und gebe das Konto als Beleg zum FA.
(Die Erklärung dient für diejenigen, die die Buchung für unnötig halten.)
EÜR
ZitatDir macht es Spass, die Leute zu quälen? Im übrigen sind wir hier im EÜR Forum!
Bevor man solche Sprüche von sich gibt, sollte man doch lieber sein Gehirn einschalten, aber daran mangelts ja so oft bei vielen.
Wo ist denn z.B. das Bilanz-Forum ????
Wo ist denn z.B. das Bilanz-Forum ????
Das ist mir doch egal!
Ich glaub da hast Du das entsprechende Organ nicht benutzt und damit
eine ganz schön sinnfreie Stellungnahme verfasst.
Lieber Aidan,
was die anderen Dir sagen wollten, war lediglich, dass Buhl diesen Unterbereich zwar Einnahme-Überschussrechnung genannt hat, es hier aber um die Gewinnermittlung der Unternehmen generell geht. Also sind die Fragen nach 4/1er oder 4/3er durchaus berechtigt.
Und wenn Du jetzt jedem rätst, es Dir mit dem Buchen nachzutun, kann ich nur zur Vorsicht raten. Ein 4/3er, der bucht, hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese Buchführung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Tut sie das nicht, hat er gegenüber der FinVerw ganz schlechte Karten und die Bf kann im schlechtesten Fall ganz verworfen werden. Sie wird dann im Zweifel gerade noch als Schätzungsgrundlage zu gebrauchen sein.
Ein 4/3er sollte also eigentlich nicht mehr machen als er muss. Nämlich Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen.
Wenn Du zu etwas anderem rätst, solltest Du auch auf die GoB hinweisen.
Und wenn Du jetzt jedem rätst, es Dir mit dem Buchen nachzutun, kann ich nur zur Vorsicht raten. Ein 4/3er, der bucht, hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese Buchführung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Tut sie das nicht, hat er gegenüber der FinVerw ganz schlechte Karten und die Bf kann im schlechtesten Fall ganz verworfen werden. Sie wird dann im Zweifel gerade noch als Schätzungsgrundlage zu gebrauchen sein.
Ein 4/3er sollte also eigentlich nicht mehr machen als er muss. Nämlich Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen.
Sorry, aber auf so einen Unsinn antworte ich jetzt wirklich nicht mehr!
In jedem Fall gegen das Konto, wo Du die Beiträge vorher gebucht hast.
Aha, ich habe mich also disqualifiziert.
Wieso antwortest Du dem Fragesteller dann mit meinen Worten?
Zitat von ClematisBuchs doch 2009 auf das Konto, auf das Du die Zahlung 2008 gebucht hast, dagegen!
Selbstdarsteller!