Spesen in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung nicht als "Spesen" sondern als "steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" eingetragen

  • Hallo, vielleicht kann mir ja jemand helfen:
    Ich hatte im Dezember eine Dienstreise. Die Hotelkosten habe ich vorgestreckt, mein Arbeitgeber hat sie allerdings nicht als "Spesen" zurückerstattet sondern als "steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung". Da ich keine doppelte Haushaltsführung habe bzw. hatte, will WISO das ganze jetzt natürlich als zu versteuernde Einnahme betrachten (ist ja in sich logisch).
    Jetzt gibt es in WISO den Punkt "Vorzunehmende Korrekturen (bei Fehlern im Lohnsteuerabzugsverfahren) - sonstige Korrekturen" (unter "Lohnsteuerbescheinigungen"). Kann man da einen solchen Fehler eintragen, also die Hotelkosten als negativen Betrag eintragen? Denn mein Arbeitgeber kann das jetzt für das Finanzjahr 2008 nicht mehr korrigieren. Oder wozu ist dieses Feld da? Wenn das da nicht eingetragen werden kann, wo dann?



    Vielen Dank schon mal.
    Entejens

  • Ich hatte im Dezember eine Dienstreise. Die Hotelkosten habe ich vorgestreckt, mein Arbeitgeber hat sie allerdings nicht als "Spesen" zurückerstattet sondern als "steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung".

    Mal eine Frage vorab: Dein Arbeitgeber hat doch schon erstattet, was gibts du dann noch ein. Dir sind doch keine Kosten entstanden.



    Die ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung ist falsch. Der Betrag gehört in die nächste Zeile als *...........bei Auswärtstätigkeit'*


    Also eine neue Bescheinigung ausstellen lassen. (Kann nicht, gibt's nicht !


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    €entejens


    Dein AG hat einen Eintragungsfehler in der Lohnsteuerbescheinigung gemacht. Nun also nicht versuchen, diesen Fehler über das eigene Programm auszubügeln, weil das eh nichts nutzt.


    Also, den AG bitten, diesen Fehler zu korrigieren - und zwar gegenüber dem FA und Dir. Warum soll das nicht gehen?

  • Mal eine Frage vorab: Dein Arbeitgeber hat doch schon erstattet, was gibts du dann noch ein. Dir sind doch keine Kosten entstanden.

    Die ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung ist falsch. Der Betrag gehört in die nächste Zeile als
    *...........bei Auswärtstätigkeit'*


    Also eine neue Bescheinigung ausstellen lassen. (Kann nicht, gibt's nicht !


    MfG Günter

    Ich gebe das ein, was auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht. "Kosten" (im Sinne von anfallenden Steuern) entstehen mir aber, weil ich keine doppelte Haushaltsführung hatte und damit dieser Betrag versteuert wird.


    Mein Arbeitgeber hat gesagt, daß eine korrigierte elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, da das Steuerjahr 2008 gegenüber dem FA schon abgeschlossen ist (zumindest wohl in Bezug auf die Lohnsteuer, wenn ich das richtig verstanden habe).


    Aber immerhin gibts ja diesen Punkt im Programm, zu dem es hinter dem Fragezeichen heißt:
    "Eintragungen zu vorzunehmenden Korrekturen beim Bruttoarbeitslohn sollten nur eingegeben werden, wenn Sie sicher sind oder Ihnen bekannt ist, dass der ausgewiesene Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung unrichtig ist."
    Eigentlich gehört der Betrag ja sowieso nicht in die Lohnsteuerbescheinigung, da es ja nur die Rückerstattung von ausgelegtem Geld ist (gehört also meiner Meinung nach auch nicht in die Zeile "Steuerfreier Verpflegungszuschuss bei Auswärtstätigkeit" (vorhergehende, nicht nächste Zeile)). Da aber eben angeblich keine neue Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt werden kann, dachte ich, daß dafür vielleicht der Korrekturabschnitt genutzt werden kann (mit Vorlage einer Kopie der Hotelrechnung). Und ebenso hatte ich gedacht, daß vielleicht jemand schon Erfahrung mit einem Korrektureintrag hat.


    Entejens (immer noch grübelnd ?( )


    Nachtrag: Ich habe noch was gefunden, wonach zumindest eine Korrektur seitens des Arbeitgebers wohl wirklich nicht mehr möglich ist.
    "Nach der Übermittlung können auch die Mitarbeiter eine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verlangen. Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann mit Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr rückgängig gemacht werden (BFH, Urteil v. 13.12.2007, VI R 57/04). Eine Bereinigung kann nur im Rahmen der Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer erfolgen, bei der die zu Unrecht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet wird." (gefunden bei haufe mit Bezug auf BMF, Schreiben v. 30.8.2007, IV C 5 - S 2378/07/0003) Da werde ich wohl die Variante der Korrektur wählen müssen ...

  • Mein Arbeitgeber hat gesagt, daß eine korrigierte elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, da das Steuerjahr 2008 gegenüber dem FA schon abgeschlossen ist (zumindest wohl in Bezug auf die Lohnsteuer, wenn ich das richtig verstanden habe).



    Mach was du willst, nur wirst du ein Chaos anrichten. Mein Vorschlag ist, nimm deine Akten unter den Arm und wandere zum Sachbearbeiter beim Finanzamt. Im Programm kannst du bei *sonstige Korrekturen* den (-) Minusbetrag eingeben und dann eben persönlich erläutern im FA.


    Übrigens trifft für dich das grüne zu.



    Lohnsteuerbescheinigung: Korrektur elektronisch übermittelter Daten



    OFD Erfurt, Verfügung vom 30.5.2005, S 2378 A – 10 – L 222 Der Arbeitgeber hat die Korrektur elektronisch übermittelter Lohnsteuer-Bescheinigungsdaten grundsätzlich elektronisch vorzunehmen. Eine solche Korrektur ist nur dann zulässig, wenn es sich um die bloße Korrektur eines zunächst übermittelten Datensatzes handelt (R 137 Abs. 6a LStR 2005).
    Den Arbeitnehmern sind die Ausdrucke der erneut übermittelten Daten mit dem Hinweis, die darauf enthaltenen Daten der Einkommensteuererklärung zugrunde zu legen, zu übergeben. Wegen der Verwendung der Daten für die Einkommensteuerveranlagung hat die Korrektur zeitnah zu erfolgen.


    Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs darf nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung in keinem Fall erfolgen. Sollte eine nachträgliche Erhöhung des Lohnsteuerabzugs erforderlich sein, ist dies nur über eine Anzeige nach § 41c Abs. 4 EStG möglich.


    Eine nachträgliche Minderung des Lohnsteuerabzugs ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann auch nicht mit einer Korrektur im Sinne der R 137 Abs. 6a LStR 2005 erfolgen.


    In diesen Fällen ist die zu Unrecht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und auf die für den Voranmeldungszeitraum festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen (H 135 „Bescheinigung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer“ und H 137 „Erstattungsantrag“).


    Sollte durch den Arbeitgeber die Korrektur nach R 137 Abs. 6a LStR 2005 ausnahmsweise nicht elektronisch, sondern in Papierform mittels Lohnsteuerkarte oder Besonderer Lohnsteuerbescheinigung vorgenommen worden sein, sind diese Lohnsteuerbescheinigungen für Zwecke der Lohnsteuerzerlegung an das Statistische Landesamt weiterzuleiten; eine Reservierung der fehlerhaften Daten im e-Speicher hat nicht zu erfolgen.

  • Hallo, nun mal zur Information:
    Ich habe den Fehler als Korrektur im Programm eingetragen (wie am Anfang angedacht) und im Anschreiben mein Vorgehen erläutert (inkl. Kopie der Hotelrechnung).
    Das wurde ohne jede Rücksprache akzeptiert und berücksichtigt.

    Es geht also doch! Ich habe kein Chaos angerichtet wie es mir prophezeit wurde ... :P

    • Offizieller Beitrag

    Das wurde ohne jede Rücksprache akzeptiert und berücksichtigt.

    Bist Du sicher, das das im FA überhaupt jemand gemerkt bzw. gelesen hat. Würde ich so also nicht verallgemeinern.

  • Bist Du sicher, das das im FA überhaupt jemand gemerkt bzw. gelesen hat. Würde ich so also nicht verallgemeinern.

    Ich kann natürlich nicht 100%ig sicher sein. Aber da ich

    • vergessen hatte, das Anschreiben mit den notwendigen Belegen (VL usw.) an das FA zu schicken und nach Einsendung
    • ein Nachweis für meine hohen Fahrtkosten in den Werbungskosten verlangt wurde (Zeitarbeiter projektbezogen)

    gehe ich schon davon aus, daß der Fall nicht einfach so ohne Ansicht durchgewunken wurde.
    Bei meinem Rückruf wegen des Nachweises für die Fahrtkosten sagte die Kollegin der meinen Fall bearbeitenden Mitarbeiterin sinngemäß wie folgt: "Nachweis für knapp 4700 km? Das machen wir eigentlich nie!."
    Und als ich dann ein paar Tage später mit der Fallbearbeiterin telefonierte, fand sie es auch nicht amüsant, als ich sie darauf hinwies, daß ich als Zeitarbeiter im Projekteinsatz sehr wohl einen Anspruch auf Anrechnung als Reisekosten bei beruflich veranlaßter Auswärtstätigkeit habe ("Das müssen Sie schon mir überlassen"). Ich denke schon, daß die sich das etwas angesehen haben, weil ja auch die 129 Euro elektronisch an das FA übergeben wurden, dort also auch auftauchen müßten (ganz genau weiß ich das aber auch nicht, was die davon alles sehen).

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke schon, daß die sich das etwas angesehen haben, weil ja auch die 129 Euro elektronisch an das FA übergeben wurden, dort also auch auftauchen müßten (ganz genau weiß ich das aber auch nicht, was die davon alles sehen).

    Den Grund für die "Großzügigleit" der FinVerw hast Du ja jetzt erstmalig genannt: BMG 129 € . Ich kann Dir sagen , dass sich dafür keiner groß Gedanken machen wird.

  • Den Grund für die "Großzügigleit" der FinVerw hast Du ja jetzt erstmalig genannt: BMG 129 € . Ich kann Dir sagen , dass sich dafür keiner groß Gedanken machen wird.

    Mach was du willst, nur wirst du ein Chaos anrichten. Mein Vorschlag ist, nimm deine Akten unter den Arm und wandere zum Sachbearbeiter beim Finanzamt. Im Programm kannst du bei *sonstige Korrekturen* den (-) Minusbetrag eingeben und dann eben persönlich erläutern im FA.

    Ja und? Es ging ja auch nicht um die Höhe, als mir das Chaos prophezeit wurde. Ergo, was soll dieser "Vorwurf"? Sorry, aber das klingt für mich ein bissel überheblich, vor allem, weil Du vorher anmerktest, daß es ja möglicherweise gar keiner im FA gelesen hat - und dann würde die Höhe ja erst recht keine Rolle spielen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja und? Es ging ja auch nicht um die Höhe, als mir das Chaos prophezeit wurde.

    Also ich habe oben noch einmal nachgelesen. Von 129 € habe ich dort nichts gefunden.


    Abgesehen davon gibt man auf Fragen den Hinweis zum richtigen Verfahren. Dieses wurde von Deinen Helfern auch versucht.


    Im Übrigen spielt auch die Höhe eines Antrags eine Rolle, ob sich jemand etwas "genauer" anschaut. Wenn Du wüsstest, was so in einem FA abgeht, würden Dich solche praxiskonforme Lösung nicht wundern. Nennt sich gewichtende Bearbeitungsweise.


    Die von den Forumsmitgliedern erhaltene Antwort würdest Du, bei gleicher Fragestellung, immer wieder bekommen.

  • Richtig, wenn die Höhe eines Antrags eine Rolle spielt, "ob sich jemand etwas 'genauer' anschaut", dann sollte es auch eine Rolle spielen, wenn man ein Chaos prophezeit. Und wenn man die Höhe nicht kennt, dann kann man auch das Chaos nicht so absolut vorhersagen ...
    Und wie schon gesagt, bei Deinem ersten Einwurf spielte ja die Höhe auch keine Rolle ...
    Und ich habe auch nicht behauptet, daß ich vorher schon von 129 € sprach, also was soll dieser lehrerhafte Einwurf "Also ich habe oben noch einmal nachgelesen. Von 129 € habe ich dort nichts gefunden."? ?(


    Und im übrigen habe ich auch keinerlei Hilfe kritisiert, sondern nur das Ergebnis mitgeteilt ...

    • Offizieller Beitrag

    ....... also was soll dieser lehrerhafte Einwurf .............


    Und im übrigen habe ich auch keinerlei Hilfe kritisiert, sondern nur das Ergebnis mitgeteilt ...

    Ich würde mich hinsichtlich etwaiger Formulierungen auch einmal an die eigene Nase fassen.


    Dein AG hat einen Fehler gemacht. Du hast einen Fehler gemacht. Man hat versucht Dir den richtigen Weg zu beschreiben. Das FA hat sich großzügig gezeigt. Gut so. Habe fertig. Freu Dich.

  • Ich würde mich hinsichtlich etwaiger Formulierungen auch einmal an die eigene Nase fassen.


    Dein AG hat einen Fehler gemacht. Du hast einen Fehler gemacht. Man hat versucht Dir den richtigen Weg zu beschreiben. Das FA hat sich großzügig gezeigt. Gut so. Habe fertig. Freu Dich.

    Ja, mein Arbeitgeber hat einen Fehler gemacht, aber wo ich? Daß ich hier gefragt habe? Oder daß ich jemanden darauf hingewiesen habe, daß die Höhe letztlich keine Rolle spielt, wenn man die Argumente zuvor mit in Betracht zieht? Denn wieso sollten die Argumente zu dem Chaos, das ich heraufbeschwören würde, plötzlich wertlos sein, nur weil es "nur" 129 Euro sind? Im übrigen würde ich mich auch nicht zu herablassend anderen gegenüber in Bezug auf Größenordnungen äußern, denn ich kenne nicht deren Verhältnisse. Wenn Du das weißt, dann kannst Du mich ja besuchen kommen, denn dann kennst Du ja auch meine Adresse ...
    Ach ja, genau den "richtigen" Weg hat mir keiner beschrieben, weil man ihn auch gar nicht beschreiben kann, denn wie Du selber anmerktest, hängt es ja wohl nicht nur von der Bearbeiterin im FA ab sondern (vor allem???) von der Höhe, um die es geht, und die war ja, wie Du richtigerweise anmerktest, vorher gar nicht genannt worden.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, mein Arbeitgeber hat einen Fehler gemacht, aber wo ich?

    Du bekommst eine Lohn-/Gehaltsmitteilung? Du kontrollierst Deine Lohn-/Gehaltsmitteilung? Du kennst die Berichtigungsmöglichkeiten innerhalb eines Lohnzahlungszeitraumes?


    Du kennst die gesetzlichen Vorschriften? Du kennst die gewichtende Arbeitsweise? Du kennst Ermessensspielraum?

  • will WISO das ganze jetzt natürlich als zu versteuernde Einnahme betrachten (ist ja in sich logisch).


    ...logisch ist aber auch, dass bei auch richtiger Eintragung Wiso das erstmal als zu versteuernde Einnahme betrachtet, der du dann deine individuellen Kosten der Reise gegenüberstellst. Also was regst du dich auf. Nur wenn du ans Finanzamt solche Vorgänge schriftlich darlegst, ist die Chance eines Chaos ziemlich groß, deshalb mein Vorschlag der persönlichen Vorsprache. Dieser erledigt sich aber bei der Höhe des anzurichtenden Schadens von selbst. Für die zu erwartende Steuererstattung dieser Reisekosten kannst du noch nicht mal zum FA hinfahren
    MfG Günter

  • Du bekommst eine Lohn-/Gehaltsmitteilung? Du kontrollierst Deine Lohn-/Gehaltsmitteilung? Du kennst die Berichtigungsmöglichkeiten innerhalb eines Lohnzahlungszeitraumes?


    Du kennst die gesetzlichen Vorschriften? Du kennst die gewichtende Arbeitsweise? Du kennst Ermessensspielraum?

    Siehst Du, schon wieder nur provokative Fragestellungen (und die hier sind definitiv provokativ und aggressiv). Ja, ich habe den Gehaltsschein bekommen. Und da stand es noch unter "Spesen" (genaugenomme "Unterbringung/Beleg", was ja bei einer Dienstreise mit Hotelabrechnung keine doppelte Haushaltführung sein kann). Der Fehler trat erst in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auf - womit all Deine Fragestellungen diesbezüglich ins Leere laufen.


    Und falls Du es immer noch nicht verstanden hast: Mir wurde ein Chaos prophezeit, und das ohne Kenntnis der Höhe. Daß Du damals nix geschrieben hast, kann man Dir keinesfalls zum Vorwurf machen, jetzt aber mit Kenntnis der Höhe ist es natürlich wesentlich einfacher, auf andere "einzuhauen".


    Ich muß ganz ehrlich sagen, mich als Steuerzahler interessiert die gewichtende Arbeitsweise bzw. der Ermessensspielraum erstmal nicht so viel. Ich hatte einfach nur Deine Frage, ob "das im FA überhaupt jemand gemerkt bzw. gelesen hat", beantwortet. Möglicherweise paßte Dir meine Antwort nicht, weil ich ziemlich genau darlegen konnte, daß ich sehr wohl davon ausgehen kann, daß das im FA jemand gemerkt bzw. gelesen hat. Und dann hast Du mit all den Dingen angefangen, die meines Erachtens überhaupt nicht mehr dazu gehören. Meine Antwort war eine Ergebnismitteilung (es wird ja oft genug in Foren kritisch angemerkt, daß Ergebnisse bzw. Lösungen von Problemen nicht mehr mitgeteilt werden) und damit auch eine Hilfestellung für ähnliche Fragestellungen (was ja auch Dein Anliegen ist).

  • ...logisch ist aber auch, dass bei auch richtiger Eintragung Wiso das erstmal als zu versteuernde Einnahme betrachtet, der du dann deine individuellen Kosten der Reise gegenüberstellst. Also was regst du dich auf. Nur wenn du ans Finanzamt solche Vorgänge schriftlich darlegst, ist die Chance eines Chaos ziemlich groß, deshalb mein Vorschlag der persönlichen Vorsprache. Dieser erledigt sich aber bei der Höhe des anzurichtenden Schadens von selbst. Für die zu erwartende Steuererstattung dieser Reisekosten kannst du noch nicht mal zum FA hinfahren
    MfG Günter

    Hallo "Meister Horn" ;) ,
    es war keine Kritik von mir an Dir, es war (wie ich eben schon schrieb), eine Ergebnismitteilung, die ja manchmal anderen auch helfen kann. Offensichtlich habe ich den Sachverhalt ausreichend beschrieben und sicherlich spielte auch die Höhe eine Rolle. Apropos "Höhe": Ich denke, für ca. 40 Euro kann ich nicht nur einmal zum FA fahren, sondern einen ganzen Monat jeden Tag den ganzen Tag über, denn das ist der Preis für die Monatskarte, die wir haben. :D Nun gut, die Zeit und Muße dafür habe ich nicht, aber selbst mit dem Auto kann man für 40 Euro recht oft die ca. 9,5 km fahren (fast 40 mal) ... :rolleyes: