Hallo, vielleicht kann mir ja jemand helfen:
Ich hatte im Dezember eine Dienstreise. Die Hotelkosten habe ich vorgestreckt, mein Arbeitgeber hat sie allerdings nicht als "Spesen" zurückerstattet sondern als "steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung". Da ich keine doppelte Haushaltsführung habe bzw. hatte, will WISO das ganze jetzt natürlich als zu versteuernde Einnahme betrachten (ist ja in sich logisch).
Jetzt gibt es in WISO den Punkt "Vorzunehmende Korrekturen (bei Fehlern im Lohnsteuerabzugsverfahren) - sonstige Korrekturen" (unter "Lohnsteuerbescheinigungen"). Kann man da einen solchen Fehler eintragen, also die Hotelkosten als negativen Betrag eintragen? Denn mein Arbeitgeber kann das jetzt für das Finanzjahr 2008 nicht mehr korrigieren. Oder wozu ist dieses Feld da? Wenn das da nicht eingetragen werden kann, wo dann?
Vielen Dank schon mal.
Entejens