Steuerfrei Verpflegungszuschüsse -Verpflegungspauschale

  • Hallo, wer kann helfen?


    In der Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung des AG werden die "Steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" eingetragen.


    Wir die Summe der Zuschüsse anhand von Reiseabrechnungen über die "Schnellerfassung" belegt erfolgt über den WISO- Programm Rechner sofort eine Verrechnung der Beträge zu Gunsten des Anwenders.


    Für die Elster-Übermittlung wird aber die "detallierte Erfassung der Reisekosten" verlangt, wird nun anhand der Reiseabrechnungen die Summe der Zuschüsse belegt erfolgt keine Verrechnung über das WISO Programm. Wo liegt hier der Unterschied?


    Wird z.B. der Eintrag aus Zeile 20 wieder gelöscht, erfolgt wieder eine Verrechnung.


    Da ich per "Online Hilfe" auch nicht schlau geworden bin- hier noch die entscheidende Frage: Wie wirkt sich eigentlich der Eintrag in Zeile 20 auf den Jahressteuebescheid aus.



    Danke im Voraus für die Hilfe


    mfg Reuters

  • Wie wirkt sich eigentlich der Eintrag in Zeile 20 auf den Jahressteuebescheid aus.


    Der Betrag wird deinem Einkommen zugerechnet und erhöht die zu zahlende Steuer.


    MfG Günter