Abgeltungssteuer/Nichtveranlagungsbescheinigung?

  • Wir sind eine älteres Eheparr mit einer Gesamtrente von 1300,00€ Netto monatlich. Unser Sparguthaben beträgt keine 15000€uro, so dass wir keine Steuererklärung machen müssen und bisher der Freistellungsauftag bei der Sparkasse ausreichend war. Nun wurden wir informiert, dass wir auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung benötigen und ich möchte wissen, warum? Kann da jemand erklären?
    Danke im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Ihr "benötigt" keine NV-Bescheinigung, sondern könntet beim FA eine solche beantragen. Dies würde ich bei Eurem Einkommen auch empfehlen. Das Antragsformular dazu gibt es beim Finanzamt oder kann im Internet heruntergeladen werden.


    Die vom FA ausgestellte NV-Bescheinigung legt Ihr dann Eurer Bank vor, die dann keine Zinssteuer an das FA abführt. Die Bescheinigung gilt dann meist für 3 Jahre und kann danach wieder erneuert werden. Während dieser 3 Jahre seid Ihr dann auch von der Abgabe einer Steuererklärung befreit.


    Leider lässt sich dies nicht über das WISO-Programm regeln.

    • Offizieller Beitrag

    Während dieser 3 Jahre seid Ihr dann auch von der Abgabe einer Steuererklärung befreit.


    Naja, so pauschal ist der Satz nicht richtig.


    Eine NV-Bescheinigung sagt nicht aus, dass man von der Abgabe der Steuererklärung befreit ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Petz,


    sicher lässt sich das so nicht pauschalisieren. Sollten sich nämlich die Einkommensverhältnisse im Laufe der 3 Jahre ändern (Mehreinnahmen), so ist die NV-Bescheinigung natürlich an das FA zurück zu geben und eine ESt-Erklärung vorzulegen. (Siehe Erläuterungen auf Rückseite der NV-Bescheinigung.)

  • Egentlich sollte der Sachverhalt klar sein: Eine NV wird auf Antrag hin und nach positiver Prüfung durch das Finanzamt mit einer Gültigkeit für drei Jahre erteilt. Das hat dann ganz exakt zur Folge, dass der betreffende Steuerzahler 3 Jahre lang nicht zur Steuer veranlagt wird - ergo, er braucht in diesen 3 jahren eben keine Steuererklärung abgeben. Andererseits hat das wiederum Konsequenzen: Will man in diesen drei Jahren die Abgeltungssteuer von einem zinsbringenden Gemeinschaftskonto zurück haben (für GK gibt es keinen Freistellungsbetrag/NV), dann muss man die NV außer Kraft setzen lassen und zwar für alle 3 Jahre! Denn, wer nicht veranlagt wird, der muss nicht nur keine Steuererklärung, der kann auch keine abgeben. Ist logisch oder?


    Außergewöhnliche Veränderungen in der Steuersituation können natürlich beiderseits dazu führen, dass eine NV aufgehoben wird.




    Für Renter, die mit ihrem steuerpflichtigen Teil allein oder gemeinsam mit allen anderen Einkünften unter dem Betrag für den ersten Steuer-Euro bleiben, ist die NV daher immer noch die erste Wahl zur Verhinderung der Abführung von Abgeltungssteuer + Soli durch die Bank etc.




    Gruß Hans-Jürgen