Umsatzsteuer

  • Hallo,
    habe gerade erfahren, dass ich rückwirkend ab 1.1.2009 Umsatzsteuer zahlen muss (bislang Kleinunternehmen). War schon beim Finanzamt und habe auf Ist-Besteuerung umgestellt. Nun muss ich allerdings noch die Umsatzsteuer für die letzten Monate machen. Beim Sparbuch gehe ich auf die Option "Umsatzsteuer-Voranmeldung". Ich verlange von berufs wegen 7% Umsatzsteuer von meinem Auftraggeber. Nun habe ich einige Fragen:
    Wo trage ich meine Einnahmen ein? Lieferungen und sonstige Leistungen 7%? Muss ich dazu auf Monat I Bezeichnung I Betrag ?
    Wo trage ich meine Ausgaben ein? "Vorsteuerbeträge von anderen Unternehmen? Muss ich dazu auf Monat I Bezeichnung I Betrag ?
    Erkennt das Programm automatisch, für welche Monate es übertragen soll? Sprich, wenn ich nachträglich noch was ändere, wird das dann einfach wieder neu mitübertragen?
    Übernimmt das Programm das autmatisch bei Installation vom Programmnachfolger für die Steuer 2009?
    Vielen Dank im voraus!

  • Beim Sparbuch gehe ich auf die Option "Umsatzsteuer-Voranmeldung".


    Musst du nicht eh eine EÜR ab 01.01.2009 machen ?....dann erübrigt sich das doch.
    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist dann eine Nebenauswertung der EÜR und kommt automatisch.
    MfG Günter

  • die EÜR muss ich in der Tat machen. Klasse! Dadurch spare ich mir einen Haufen Arbeit, wenn ich das jetzt schon in einem Abwasch machen kann.
    Ich habe jetzt einen Steuerfall Umsatzsteuer 2009 eingerichtet und vermute,. dass ich zu "Einnahmen/Ausgaben / Laufende Buchungen 2009 / Buchungen" wechseln muss... Jetzt aber noch ein paar Fragen:
    Wo kann ich eingeben, welchen Mehrwertsatz ich benötige a) Einnahmen 7% (Umsatzerlöse 7%) und Ausgaben (Wareneinkauf 7% oder 19 % ) ? Was wären Kommunikationskosten à 19 %?
    Was ist Sachkonto?
    Gebe ich mein ganz normales Geldkonto an?
    Sehe ich es richtig, dass ich alle Anschaffungen wie PC, Möbel etc direkt bei Betriebsvermögen eingebe? Gebe ich da auch wie in der Steuererklärung das bereits partiell abgeschriebene Betriebsvermögen ein? Und bei Ausgaben bei "Buchungen" beispielsweise Dienstleistunge, lauende Kosten etc?
    Wie kann ich das monatlich ans Finanzamt senden?
    Vielen Dank im voraus!

  • Du musst die EÜR eínrichten und dann buchen. Deine Fragen erledigen sich von selbst, wenn du mit einigermaßen Sachverstand die Sache angehst.
    Erstmal würde ich einen Monat vollständig buchen und dann mal in den Auswertungen nachschauen und kontrollieren.
    MfG Günter


    Haufen Arbeit sparen....Abwasch...Steuerfall Umsatzsteuer 2009 ???....DU benötigst keinen Mehrwertsteuersatz ?( der ist vom Gesetz vorgegeben
    ...also so einfach wird das bestimmt nicht.

  • Das Meiste habe ich jetzt auch gefunden und tippe fleißig die Belege ein.
    Wo konkret ist die Funktion, mit der ich die Daten an das Finanzamt übermittle?
    "Arbeit sparen", falls das Programm das alles in meine Stererklärung zum Jahr 2009 übernimmt und ich dann nicht noch mal alles tippen muss. Und das wäre bei der reinen Umsatzsteuer-Voranmeldung der Fall gewesen.

  • "Arbeit sparen", falls das Programm das alles in meine Stererklärung zum Jahr 2009 übernimmt


    ...in die Ek.-Sr.-Erklrung wird definitv nur eine Zahl übernommen, und das ist dein Gewinn.
    ...Die Umsatzsteuer-Erklärung 2009 muss man eh ohne Übernahme machen, sind aber auch nur ein paar Zahlen.
    MfG Günter

  • Ich muss einige Dinge verbuchen und habe nicht den Hauch einer Ahnung, ob da Vorsteuer für entrichtet wurde oder nicht. Außerdem weiß ich nicht, in welches Sachkonto die kommen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, damit ich das korrekt eintragen kann:



    - Berufsgenossenschaftsbeitrag
    - Berufsunfähigkeitsversicherung
    - freiwillige Arbeitslosigkeitsversicherung über Arbeitsagentur
    - Künstlersozialkasse
    - Hausratversicherung (anteilig da Arbeitszimmer)


    Kommt die private Rentenversicherung (UWP) da auch rein oder in die normale Steuererklärung? Und berufliche Beratungskosten? Schließlich kommen doch in die EÜR alle Kosten, die mir durch den Beruf entstanden und absetzbar sind? Bei meinem alten Steuerprogramm wollte er es aber an eine andere Stelle. Verwirrt...
    Und kommt der neue PC und die absetzbare Kamera zu laufende Buchungen, zu Anlagegüter oder muss er bei beiden eingetragen werden?

    • Offizieller Beitrag


    - Berufsgenossenschaftsbeitrag
    - Berufsunfähigkeitsversicherung
    - freiwillige Arbeitslosigkeitsversicherung über Arbeitsagentur
    - Künstlersozialkasse
    - Hausratversicherung (anteilig da Arbeitszimmer)


    alles ohne Umsatzsteuer


    Zitat

    Kommt die private Rentenversicherung (UWP) in die normale Steuererklärung?


    ja


    Zitat

    Und berufliche Beratungskosten?


    EÜR


    Zitat

    Und kommt der neue PC und die absetzbare Kamera zu laufende Buchungen, zu Anlagegüter oder muss er bei beiden eingetragen werden?


    kommt auf die Höhe der Anschaffungskosten an

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Ich muss einige Dinge verbuchen und habe nicht den Hauch einer Ahnung, ob da Vorsteuer für entrichtet wurde oder nicht. Außerdem weiß ich nicht, in welches Sachkonto die kommen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, damit ich das korrekt eintragen kann:


    Und Du bist Dir sicher, dass Du das selber machen willst, und da nicht vielleicht an der falschen Stelle sparen willst?

  • Ich muss einige Dinge verbuchen und habe nicht den Hauch einer Ahnung,


    ...meinst du nicht, daß bei deinem Wissensstand mal ein Besuch bei einem Fachmann/Steuerberater angesagt wäre. Du hast jetzt die Chance, etwas neues und vernünftiges mit deiner Buchhaltung zu beginnen, also lass dir das vernünftig einrichten.


    MfG Günter

  • Hallo,


    erst einmal vielen herzlichen Dank für die schnelle und zahlreiche Hilfe.


    Ich gebe jedem Recht, dass es ratsam ist, einen Steuerberater aufzusuchen. Ich habe in den vergangenen Jahren immer meine Steuer selber gemacht mit einem Programm und dann noch einmal am Ende den Fachmann drüber schauen zu lassen. Es war immer alles korrekt, auch das Finanzamt war glücklich. Vieles erklärt sich ja von selber und vieles kann man glücklicherweise in Foren wie diesen erfragen.


    Nur ist Umsatsteuer komplett neu für mich und daher habe ich da Nachholbedarf. Deshalb war ich auch erst einmal zum Finanzamt zur Beratung. Die wussten leider GAR nichts. Weder den für meinen Beruf gültigen Vorsteuersatz (7%), noch die Pauschhöhe (30 %) von anderen Fragen ganz zu schweigen. Also erarbeite ich es mir selber und schreibe es mir für die Zukunft auf.


    Hinzu kommt, dass ich vorher mit einem anderen Programm gearbeitet habe, dass mir viele der jetzigen Fragen abgenommen hat.


    Ich bin mir aber sicher, die Probleme mit Hilfe der freundlichen Helfer lösen zu können.


    Kommen
    - Berufsunfähigkeitsversicherung
    - freiwillige Arbeitslosigkeitsversicherung über Arbeitsagentur
    - Hausratversicherung (anteilig da Arbeitszimmer)


    in das Sachkonto Versicherung? Und die Künstlersozialkasse, welches Konto?



    Vielen Dank im voraus!

  • Hallo,


    erst einmal vielen herzlichen Dank für die schnelle und zahlreiche Hilfe.


    Ich gebe jedem Recht, dass es ratsam ist, einen Steuerberater aufzusuchen. Ich habe in den vergangenen Jahren immer meine Steuer selber gemacht mit einem Programm und dann noch einmal am Ende den Fachmann drüber schauen zu lassen. Es war immer alles korrekt, auch das Finanzamt war glücklich. Vieles erklärt sich ja von selber und vieles kann man glücklicherweise in Foren wie diesen erfragen.


    Jedoch ohne Garantie dafür, ob der Metzger von umme Ecke aus Lust und Laune etwas mitteilt, oder ob das, was hier geschrieben wird, wirklich Hand und Fuss hat.



    Zitat

    Nur ist Umsatsteuer komplett neu für mich und daher habe ich da Nachholbedarf. Deshalb war ich auch erst einmal zum Finanzamt zur Beratung. Die wussten leider GAR nichts. Weder den für meinen Beruf gültigen Vorsteuersatz (7%), noch die Pauschhöhe (30 %) von anderen Fragen ganz zu schweigen.



    Das ist auch nicht deren Job.
    Ach ja-Pauschhöhe??? Was soll das sein?
    Und-der Vorsteuersatz ist nicht von Dir abhängig, sondern von der Leistung, die Du bezogen hast.
    Man könnte meinen, Du meinst evtl den Umsatzsteuersatz?


    Zitat

    Also erarbeite ich es mir selber und schreibe es mir für die Zukunft auf.


    Dann is ja gut, dass sich im Steuerrecht nicht alle naselang was ändert.
    Wär ja noch schöner.


    Ach ja: [Ironie Off]


    Zitat

    Hinzu kommt, dass ich vorher mit einem anderen Programm gearbeitet habe, dass mir viele der jetzigen Fragen abgenommen hat.


    Dass ein Prog aber nur so gut ist, wie der, der davor sitzt, ist schon klar, oder?


    Zitat

    Ich bin mir aber sicher, die Probleme mit Hilfe der freundlichen Helfer lösen zu können.


    Spätestens bei der ersten BP hilft dann aber nicht: "Die im Forum haben aber gesagt...."


    Zitat

    Kommen
    - Berufsunfähigkeitsversicherung
    - freiwillige Arbeitslosigkeitsversicherung über Arbeitsagentur
    - Hausratversicherung (anteilig da Arbeitszimmer)


    in das Sachkonto Versicherung?


    Da gehts schon weiter-da fehlt einfach das Grundwissen!!!





    Zitat

    Vielen Dank im voraus!


    Gern geschehen!

  • Hallo Clematis,


    ich schätze es nicht, wenn auf freundliche Fragen unfreundlich geantwortet wird. In diesem Fall verzichte ich dann gerne auf launische Antworten. Ich erlaube mir auch dich darauf hinzuweisen, dass man etwas dezenter auftreten sollte, wenn man Dinge einfach nicht weiß, anstatt Unwahrheiten herauszuposaunen. Journalistische Leistungen werden mit 7 Prozent besteuert im Gegensatz beispielsweise zu PR. Deswegen schrieb ich ja auch Journalist und nicht PR-Mensch. Des Weiteren sind hauptberuflich tätige Journalist berechtigt, eine Betriebsausgabenpauschale von 30 Prozent Ihrer Einnahmen zu beanspruchen, wobei es eine Höchstgrenze gibt. Außerdem ist das Finanzamt sehr wohl zuständig, da es zumindest hier vor Ort explizit eine Beratung für Existenzgründer anbietet. etc etc. Also erst informieren, dann stänkern.
    Ich kenne das so aus Foren, das man versucht, sich gegenseitig zu helfen. Da du da keine Ambitionen zu verspüren scheinst, würde ich mich freuen, nichts mehr von dir lesen zu müssen.




    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen bei der offen gebliebenen Frage:


    Kommen
    - Berufsunfähigkeitsversicherung
    - freiwillige Arbeitslosigkeitsversicherung über Arbeitsagentur
    - Hausratversicherung (anteilig da Arbeitszimmer)


    in das Sachkonto Versicherung? Und die Künstlersozialkasse, welches Konto?


    Vielen Dank im voraus!

  • Hallo Clematis,


    ich schätze es nicht, wenn auf freundliche Fragen unfreundlich geantwortet wird. In diesem Fall verzichte ich dann gerne auf launische Antworten. Ich erlaube mir auch dich darauf hinzuweisen, dass man etwas dezenter auftreten sollte, wenn man Dinge einfach nicht weiß, anstatt Unwahrheiten herauszuposaunen.


    Wo habe ich Unwahrheiten geschrieben?

    Zitat


    Journalistische Leistungen werden mit 7 Prozent besteuert im Gegensatz beispielsweise zu PR.


    Hab ich irgendwo das Gegenteil behauptet?
    Aber-nur weil Du Journalist bist, zahlst Du auf Deine Stifte zB trotzdem 19% VORSTEUER, und nicht 7%


    Zitat

    Deswegen schrieb ich ja auch Journalist und nicht PR-Mensch. Des Weiteren sind hauptberuflich tätige Journalist berechtigt, eine Betriebsausgabenpauschale von 30 Prozent Ihrer Einnahmen zu beanspruchen, wobei es eine Höchstgrenze gibt.


    Hab ich irgendwo geschrieben, dass würde nicht stimmen?
    Nur-was hat das mit USt zu tun?
    Das war dann ja die ganzen Jahre schon so, also für Dich nichts neues.


    Zitat

    Außerdem ist das Finanzamt sehr wohl zuständig, da es zumindest hier vor Ort explizit eine Beratung für Existenzgründer anbietet. etc etc. Also erst informieren, dann stänkern.


    Super, was Du damit anfangen kannst, hast Du ja gesehen.


    Zitat

    Ich kenne das so aus Foren, das man versucht, sich gegenseitig zu helfen. Da du da keine Ambitionen zu verspüren scheinst, würde ich mich freuen, nichts mehr von dir lesen zu müssen.


    Die beste Hilfe, die Du kriegen kannst, ist, wenn Du dieses eine Jahr mit dem Umstieg zur USt vom Fachmann erledigen lässt.
    Und das habe ich versucht, Dir klarzumachen. Ist scheinbar immer noch nicht angekommen.
    Gut, Deine Sache.




    Zitat

    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen bei der offen gebliebenen Frage:


    Kommen
    - Berufsunfähigkeitsversicherung

    Nein


    Zitat

    - freiwillige Arbeitslosigkeitsversicherung über Arbeitsagentur

    Nein


    Zitat

    - Hausratversicherung (anteilig da Arbeitszimmer)

    Kommt drauf an


    Soll ich jetzt anfangen, ob das AZ wirklich noch abziehbar ist oder nicht?
    Das wirst Du aber sicher wissen, dass sich da seit 2007 die Rechtslage geändert hat, oder?

  • Nur ist Umsatsteuer komplett neu für mich und daher habe ich da Nachholbedarf. Deshalb war ich auch erst einmal zum Finanzamt zur Beratung. Die wussten leider GAR nichts. Weder den für meinen Beruf gültigen Vorsteuersatz (7%), noch die Pauschhöhe (30 %) von anderen Fragen ganz zu schweigen. Also erarbeite ich es mir selber und schreibe es mir für die Zukunft auf.


    Hilfe !!! ?( ?( ?( Bist du wirklich journalistisch tätig ?
    Also, ich habe dir ja schon manchen Tip gegeben, aber wenn ich gewusst hätte, daß dein steuerliches Fachwissen gleich null ist, hätte ich es lieber gelassen.
    Ich kann dir nur den einen Rat geben, geh zum Steuerberater und lass dir deine Buchführung einrichhten, wenigstens im ersten Jahr, später kannst du es vielleicht selber, was ich aber auch bezweifle.
    Spätestens bei der ersten Betriebsprüfung, bei Umsatzsteuerpflicht kommt die garantiert, wirst du vor die Wand laufen, daß es echt weh tut.


    War nur ein guter Rat, und jetzt träum weiter
    mfG Günter

  • [quote='spax4784',index.php?page=Thread&postID=113427#post113427] und jetzt träum weiter
    mfG Günter


    Meine Güte, Höflichkeit ist nicht wirklich die Stärke dieses Forums, oder? Selten so viele unfreundliche Menschen auf einem Haufen gesehen. Ich weiß ja zu schätzen, dass mir erfahrene Menschen den Ratschlag geben, lieber zum Steuerberater zu gehen und nehme dies auch ernst. Das heißt aber nicht, dass jeder Neuling grenzdebil ist und auch so behandelt werden sollte. Seid ihr schon mit eurem Steuerwissen geboren worden oder habt ihr es auch erst lernen müssen? Und war der Arroganzmodus da auch schon von Beginn an aktiviert?
    Danke Clematis für die Antworten. das Arbeitszimmer kann ich absetzen, weil es nachweislich den Mittelpunkt meiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Dies wurde in den vergangenen Jahren auch nicht vom FA moniert. Freie Journalisten sind so ziemlich die letzten, die davon noch profitieren.

  • Weder den für meinen Beruf gültigen Vorsteuersatz (7%), noch die Pauschhöhe (30 %) von anderen Fragen ganz zu schweigen.


    ...tut mir ja leid, daß du hier etwas missverstehst, aber der obige Satz outet dich als absoluten ?( Fachmann ?( , und zwar so krass, daß nur noch Klartext angebracht ist. Was du jetzt daraus machst, ist deine Sache. Wir jedenfalls brauchen uns keine Vorwürfe zu machen.
    MfG Günter

  • Seid ihr schon mit eurem Steuerwissen geboren worden oder habt ihr es auch erst lernen müssen?


    Ja, aber sicher nicht in einem Forum, oder hast Du Dein jounalistisches Wissen auch in einem Forum gelernt?


  • ...tut mir ja leid, daß du hier etwas missverstehst, aber der obige Satz outet dich als absoluten ?( Fachmann ?( , und zwar so krass, daß nur noch Klartext angebracht ist. Was du jetzt daraus machst, ist deine Sache. Wir jedenfalls brauchen uns keine Vorwürfe zu machen.
    MfG Günter


    Man hätte auch freundlich sagen können - hör mal zu, du verwechselst da was. Mit den 7 Prozent meinst du die Umsatzsteuer, nicht die Vorsteuer und der Pauschbetrag bei der Umsatzsteuer für Journalisten beträgt 4,8 Prozent. Die 30 Prozent haben auch nichts mit der Umsatzsteuer zu tun, sondern mit den gesamten Betriebsausgaben, bei denen du 30 Prozent als Pauschale geltend machen kannst solange dein Einkommen die Grenze von 61356 Euro nicht überschreitet.
    DAS wäre hilfreich gewesen und nicht euer arrogantes Genöle. Ich mache mich auch nicht über die zahllosen Rechtschreibfehler in euren Postings lustig.
    Und wie ihr seht, habe ich es auch so gelernt.
    Und nein, mein journalistisches Wissen habe ich nicht aus einem Forum, weil es etwas mit üben, üben, üben zu tun hat. Ich habe aber sehr wohl Bücher, in denen steht, dass ein Artikel nicht im Imperfekt begonnen wird und Foren, in denen ich erfahre, wie gute Online-Recherche noch verbessert werden kann. Dort ist man freundlich zueinander und versucht Neulingen detailliert zu helfen. Ich habe vor einigen Jahren zum ersten mal einen PC zusammengebaut. Und das gesamte Wissen dazu habe ich mir durch Nachfragen in wohlgesonnen Foren geholt. Und das ist bedeutend komplizierter als die bescheuerte Umsatzsteuer eines freien Journalisten, bei der 5 Fragen zu klären sind und gut ist...

  • Pauschbetrag bei der Umsatzsteuer für Journalisten beträgt 4,8 Prozent.


    ...tut mir ja leid,. aber es ist schon wieder falsch, was du schreibst ?(
    ...es gibt Pauschbeträge für den Vorsteuerabzug bei bestimmten Berufsgruppen. z.B. Journalisten 4,8 %, aber nicht bei der Umsatzsteuer.
    MfG Günter