ACHTUNG, Fehler: Umsatzsteuererklärung per Elster eventuell ohne Anlage UR

  • Nachdem ich meine Umsatzsteuererklärung für 2008 online verschickt hatte, bekam ich vor Kurzem die Aufforderung vom Finanzamt, meine Anlage UR nachzureichen. Laut Buhlschem Support sollte diese eigentlich auch auf dem elektronischen Wege mit an das FA geliefert worden sein. In der gedruckten Version der Anlage UR sind bei mir auf der Seite 2 oben die Felder für Innergemeinschaftliche Lieferungen (Zeile 33, Feld 741) und entsprechend für die Summe (Zeile 36) ausgefüllt. Die Anlage UR ist also nicht leer!


    Trotzdem habe ich erst jetzt gesehen, dass im Elster-Ausdruck oben auf der Seite 2 steht: "Zur Anlage UR: Ich habe dieser Steuererklärung die Anlage UR nicht beigefügt, weil ich darin keine Angaben zu machen hatte." Da sind also ganz offenbar einige Daten nicht an das Elster-Modul übergeben worden.


    Vom Support habe ich jetzt mitgeteilt bekommen, dass man den Fehler reproduzieren konnte und an die Entwickler weitergegeben hat.


    Grüße,


    Volkmar

  • Hallo Volkmar,


    danke für die Info.
    Es gibt ganz offensichtlich bei MB kein einziges Steuerformular, das korrekt erstellt bzw. übermittelt wird. Das Grauen nimmt kein Ende.


    Wie heißt es so schön auf Seite 2 des MB Handbuches: Sie haben ein Produkt erworben, das aus unserer Sicht höchsten Ansprüchen an Qualität und Güte genügt. Allzugroß können die Ansprüche an Qualität und Güte bei Buhl allerdings nicht sein.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das so wahr ist, dann ist´s ein Hammer. Schon aufgrund der vorhergegangen Fehlfunktionen habe ich bei meinem FA eine Fristverlängerung beantragt um auf das Update zu warten und wenigstens eine halbwegs fehlerfreie Umsatzssteuererklärung abgeben zu können. Das kann ich jetzt wohl wieder knicken und doch alles mit Taschenrechner und dem Sparbuch (Wenigstens das scheint korrekt zu arbeiten) durchziehen. Normal ist´s nicht.


    Gruß Burki

  • Wie heißt es so schön auf Seite 2 des MB Handbuches: Sie haben ein Produkt erworben, das aus unserer Sicht höchsten Ansprüchen an Qualität und Güte genügt. Allzugroß können die Ansprüche an Qualität und Güte bei Buhl allerdings nicht sein.


    Das Programm scheint aber auch wirklich total aus dem Rahmen zu fallen ?( ...wann schreibst du mal einen bösen Brief an Buhl?
    Allein was du da in letzter Zeit aufgedeckt hast, macht das Programm ja für den Laien unbrauchbar.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Es liegt hier kein Fehler vor!


    Die Anlage UR wird nur versendet wenn auf dem ersten Blatt der Umsatzsteuererklärung in Zeile 27 das entsprechende Kreuz gesetzt wurde. Dies geschieht nicht automatisch, da wir hier dem Anwender die Wahl lassen, ob diese Anlage mit abgeschickt werden soll.


    Eine entsprechende Warnung, wenn Einträge in den Feldern der Anlage enthalten sind, werden wir vorsehen.


    Schöne Grüße,
    Thargor

  • Ich habe dieser Steuererklärung die Anlage UR nicht beigefügt, weil ich darin keine Angaben zu machen hatte

    Lieber Thargor,
    in dem hier geschilderten Sachverhalt, sollte die Anlage UR wohl nicht beigefügt werden. Also hätte in dem hier geschilderten Sachverhalt, der Haken bei Zeile 28 gesetzt werden müssen.
    Wurde denn vom Support mit Vauha abgeklärt, ob er in Zeile 28 ein Kreuz gesetzt hatte oder wurde von Buhl eigenständig getestet, was passiert, wenn in Zeile 28 das Kreuz gesetzt ist bzw. wenn weder in Zeile 27 noch in Zeile 28 ein Kreuz gesetzt wurde. Die Zeilen 27 und 28 hängen ja wohl zusammen.
    Denn im Elster-Ausdruck von Vauha steht ja:

    Zitat von vauhaDL

    ...im Elster-Ausdruck oben auf der Seite 2 steht: "Zur Anlage UR:...

    Die Frage ist doch nun: Was hat Vauha in Bezug auf die Zeilen 27 und 28 beim Ausfüllen der UST gemacht.
    Eine Klarstellung deines Beitrages und des von Vauha wären daher sehr hilfreich.


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    Grundsätzlich bleibt anzumerken, dass wir im Grunde bei einem alten Problem landen:


    Wenn ich dem Kunden beim Erstellen eines Formulares einen Button anbiete: "Aus Buchungen ermitteln". Dann setzt nicht nur der buchhalterisch unerfahrene Benutzer voraus, dass die Erklärung versandfertig erstellt wird und das ein manuelles Eingreifen von ihm nicht erforderlich ist. Zumal genau diese vermeintliche Sicherheit ihm auch in den Buhlschen Dokumentationen immer wieder vermittelt wird:

    Zitat von Schritt für Schritt Anleitung Umsatzsteuer

    ...
    Sofern Sie "WISO Mein Büro 2009" Ihre Voranmeldung aus den Buchungen ermitteln lassen, ist keine einzige manuelle Tastatureingabe erforderlich!
    ...
    Jahres-Umsatzsteuererklärung
    Zusätzlich zu den monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen ist im Folgejahr eine abschließende Jahres-Umsatzsteuererklärung vorgeschrieben. Sie wird normalerweise zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben. Die Umsatzsteuererklärung erstellen Sie mithilfe von "WISO Mein Büro 2009" noch schneller als die laufenden Voranmeldungen. Sie kommen mit gerade einmal zehn Mausklicks ans Ziel: Bei "Klick 3" wählen Sie "Umsatzsteuererklärung", die Schritte 4 bis 7 entfallen.

    In der gesamten Anleitung zur Jahres-Umsatzsteuererklärung (und das Zitat zur Jahres-Umsatzsteuererklärung ist die gesamte Anleitung) findet sich nicht ein Hinweis, dass ich bei der Jahres-Umsatzsteuererklärung entgegen der Umsatzsteuervoranmeldung eventuell doch eine manuelle Eingabe vornehmen muss! Ganz im Gegenteil, es wird der Eindruck erweckt, dass die Jahres-Umsatzsteuererklärung noch einfacher zu erstellen ist, wie die Voranmeldung. Warum sollte der gemeine MB Anwender auf die die Idee kommen, dass bei der Jahres-Umsatzsteuererklärung ein manuelles Eingreifen erforderlich ist?


    Nun mag das Programm vielleicht richtig arbeiten, die Anleitung dafür, ist aber wie so häufig ungenau bis falsch!

    5 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo zusammen,


    ich melde mich erst jetzt wieder, da ich erst jetzt eine Antwort vom Support erhalten habe. Diese steht im Widersrpruch zu der vom Anfang des Monats:


    Am 08. Juli schrieb der Support: "Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt konnte von uns reproduziert werden." Und nun: "... konnte vom Programmentwickler nicht nachgestellt werden." Begründung: Den Fehler hätte ich gemacht, nämlich im Druck-Formular vergessen, ein Häkchen an der richtigen Stelle zu machen. Das entspricht in etwa der Antwort von Thagor oben.


    Aber: "Mein Büro" hat bei mir die Anlage UR automatisch ausgefüllt und somit hätte ich vom Programm auch erwartet, dass es mich fragt, ob die Anlage mitgeschickt werden soll - wenn es denn da überhaupt eine Wahlmöglichkeit gibt. Laut meinem FA gibt es die nicht: Da die Anlage UR nicht leer ist, dürfte ich eben auch nicht ankreuzen, dass "ich keine Angaben zu machen habe".


    Viel Schlimmer: im verschickten Elster-Formular steht ja explizit, dass ich die Anlage UR nicht mitschicke, weil ich keine Angaben zu machen habe - als hätte ich im Druck-Formular das Häkchen in Zeile 28 gesetzt. Das habe ich aber nicht: Ich habe überhaupt kein Häkchen gesetzt, weder in Zeile 27, noch in Zeile 28. "Mein Büro" hat da also in jedem Fall eigenständig eine Falschmeldung verbreitet! Das darf einfach nicht sein! Von der Benutzerführung ganz zu schweigen!


    Grüße,


    Volkmar

  • Neue Antwort vom Support:


    "Die Notwendigkeit bei Befüllung des Formulars "Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung" automatisiert die Option "beigefügt" auf Seite 1 des Formulars "Umsatzsteuererklärung" zu aktivieren wurde an den Programmentwickler weitergegeben."


    Na, dann hoffen wir mal!


    :!: Vorerst gilt also weiterhin: Genau kontrollieren, was "Mein Büro" da eigentlich macht. Man darf sich nicht auf die Software verlassen :!:


    Grüße,


    Volkmar