Kfz vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführen

  • Werte Forumsmitglieder,


    aktuell denke ich darüber nach, das zu 100% betrieblich genutzte Fahrzeug mit Fahrtenbuch zurück in das Privatvermögen zu überführen. Das Forum enthält einige Beiträge, die jedoch für meinen Fall nur teilweise die Antworten enthalten. Jedenfalls habe ich es nicht geschafft, meinen Fall komplett anhand der Teilantworten mir selbst zu beantworten, daher bitte ich um Mithilfe.


    Fakt: das Fahrzeug wurde im Juli 2007 privat gekauft und aufgrund der Optierung und in der Rechnung enthaltenen USt. in das Betriebsvermögen überführt sowie die Umsatzsteuer vom zuständigen FA erstatten lassen.


    Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Überführung in das Betriebsvermögen 3Jahre und 7 Monate alt (Erstzulassung Dezember 2003, Kauf Juli 2007). Mein damaliger Steuerberater, der heute wegen mangelnder Umsätze nicht mehr für mich tätig sein kann, hat das für das Fahrzeug einen Abschreibungszeitraum von 3 Jahren angesetzt.


    Hier meine Fragen:


    1. Wenn ich das Fahrzeug wie geplant zum 01. Oktober 2009 entnehme, habe ich es im Jahr 2007 5 Monate (Aug. - Dez. 2007), 12 Monate in 2008 und 9 Monate in 2009, also insgesamt 26 Monate mit 100% Fahrtenbuch im Betriebsvermögen geführt. Folglich wären noch 10 Monate Abschreibungszeitraum übrig, aber auch die vom FA zurückerstattete Umsatzsteuer (August 2007 ca. 2.580 Euro) müßte zu 10/36-tel (also ca. 720 Euro) an das FA zurück erstattet werden. Ist das vom Sinn her richtig oder kann mir jemand die richtige Antwort mitteilen?


    2. Der Buchwert im Juli 2007 (Ende Juli wurde der Wagen gekauft) betrug ca. 14.000 Euro netto. Bei einer Abschreibung inkl. September 2009 von 26 Monaten wären dies ca. 4000 Euro an Buchwert.


    a) Ist dieser Buchwert dann vom Sinn her richtig ermittelt (monatsweise) oder habe ich hier einen Denkfehler und der Buchwert kann nur pro Kalenderjahr festgestellt werden?


    b) Wenn dieser Buchwert ungefähr stimmt, müßte ich dann den Schwacke-Wert ermitteln, davon den Buchwert abziehen, und den Differenzbetrag als Entnahme in der EÜR einbuchen?


    3. Macht das Ganze steuerrechtlich gesehen Sinn oder ist es sinnvoller bis zur vollständigen Abschreibung (also Ende Juli 2010) zu warten? Eine Antwort hierauf wäre sehr nett, da ich kein Steuerprofi bin, aber auch nicht dumm sterben möchte. :rolleyes:


    Für mich geht es darum zu ermitteln, was mich die "Rückführung" in das Privatvermögen kostet. Ich wäre dankbar für Ihre Mithilfe und Korrekturen / Ergänzungen.




    Herzliche Grüße,




    J. Queck

  • Ist denn hier niemand zur Mithilfe bereit?


    ...was du verlangst, ist Steuerberatung, und das darf nicht sein.
    Du brauchst die Auskunft eines Fachmannes, der dafür auch haftet, sonst kann es teuer werden.
    MfG Günter

  • Hallo,
    ich bin zwar kein Steuerberater, aber ich versuche die Diskusion mal ein wenig anzuheizen.
    Ich denke, für Dich und auch für das FA ist nur der tatsächliche Wert des Autos von Bedeutung. Mal angenommen Du verkaufst den Wagen (am Besten mit Beleg :) ) für 1.000 € dann würdest du in diesem Jahr bei einem Restbuchwert von 4.000 € einen Verlust von 3000 € geltend machen können. Auf die gleiche Art mit einem höheren Verkaufserlös ist natürlich auch ein Gewinn möglich. Ich lass Deiner Fanatsie jetzt mal freien Lauf :)


    Wenn Du über die Anlagenverwaltung von WISO arbeitest, kann man diesen Fall sehr schön über den Anlagenabgang steuern.


    So, ich hoffe ich hab mal was als Denkanstoss dazu beigetragen.
    Petrol