Wo soll man die Abfindung eintragen wenn sie noch nicht versteuert ist ?

  • Hallo,
    mein Arbeitsverhältnis wurde zum Mai 2008 gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch eine Einmalzahlung die ich dann mit Hilfe eines Anwalts erwirgt hatte fällig. Diese Abfindung wurde OHNE Abzüge ausgezahlt. Sie erscheint nirgends. Nur als Überweisung und im Aufhebungsvertrag.
    Wo soll man dies eintragen? Das Wiso Sparbuch sieht da nichts vor, oder sehe ich es einfach nicht.


    Hessi James :P

    • Offizieller Beitrag

    Es müssen die Zeilen 10 bis 12, ggfs. auch 13, der Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt werden.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......