Hallo,
ich habe mich gerade als Übersetzer selbständig gemacht und habe eine Umfrage zu Abschreibungen. Ich muss eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und möchte meinen PC, mein Laptop und Berufs-Software eintragen. Der PC setzt sich aus einzeln gekauften Komponenten zusammen, die mit Ausnahme der Grafikkarte 150 Euro nicht übersteigen.
Normalerweise trage ich ja alle Einkünfte und Ausgaben bei Eingaben/Ausgaben dann Laufende Buchungen dann Buchungen in die EÜR ein. Tue ich das auch bei den PC-Komponenten und der Software? Oder kommt das zum Betriebsvermögen und gar nicht zu den Buchungen?
Und kann ich die EÜR-Daten in das Sparbuch 2010 einfach übernehmen?
afa
- Paule1
- Erledigt
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niemand da, der mir helfen kann?
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niemand da, der mir helfen kann?
...was willst du denn wissen?
...was hat Afa mit der Umsatzsteuervoranmeldung zu tun?
MfG Günter
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Ich dachte, wenn ich mir einen PC kaufe, dann zahle ich ja Vorsteuer. Und die gehört in die Umsatzsteuervoranmeldung der EÜR. Aber damit ist das Gerät ja noch nicht im Betriebsvermögen erfasst, dafür mus es ja in die AFA. Muss ich also während des laufenden Jahres 2009 das Gerät nur in die EÜR übernehmen und dann erst mit dem Sparbuch 2010 in die AFA oder kann Sparbuch 2010 die Liste der jetzt mit Sparbuch 2009 angelegten Geräte übernehmen?
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niemand da, der sich auskennt?
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niemand da, der sich auskennt?
...doch,...doch, aber unsere Kenntnisse decken sich nun mal nicht mit deinem Wissensstand, und scheinbar traut sich keiner, dir das begreiflich zu machen.
Auf welche Konten bei der EÜR würdest du denn buchen, um das Ganze erstmal zu erfassen, und da liegst du mit deinen Buchungen schon mal richtig.
Eine EÜR kennt normalerweise kein Betriebsvermögen, sondern gebucht wird nur die jährliche Afa und dafür wird die Anlage *Anlagegüter* benötigt.
MfG Günter -
Ich bin verwirrt. Jeder, der ein Unternehmen hat, muss doch seine beweglichen Güter eintragen? Einmal beim Kauf, wegen der Vorsteuer und dann eben in Liste der Anlagegüter. Oder sehe ich da etwas grundsätzlich falsch?
Ich würde das in der EÜR beispielsweise unter Sachkonto 470 Computeranlagen buchen. Eventuell auch unter der Vorlage Wareneinkauf 19%. Oder ist das falsch?
EPR sagt mir leider gar nichts. Ich bin Selbständig ohne Gewerbe.
Zu den Anlagevermögen: Gesetzt den Fall, ich setze den neuen PC in die laufende Buchung unter Computeranlagen, damit das Programm die Vorsteuer einbezieht. Und jetzt trage ich ihn in zusätzlich die Anlagen ein wegen der Abschreibung. Wird der dann nicht doppelt in der EÜR abgerechnet? -
Zu den Anlagevermögen: Gesetzt den Fall, ich setze den neuen PC in die laufende Buchung unter Computeranlagen, damit das Programm die Vorsteuer einbezieht. Und jetzt trage ich ihn in zusätzlich die Anlagen ein wegen der Abschreibung. Wird der dann nicht doppelt in der EÜR abgerechnet?
Ich bin verwirrt. Jeder, der ein Unternehmen hat, muss doch seine beweglichen Güter eintragen? Einmal beim Kauf, wegen der Vorsteuer und dann eben in Liste der Anlagegüter. Oder sehe ich da etwas grundsätzlich falsch?
Ich würde das in der EÜR beispielsweise unter Sachkonto 470 Computeranlagen buchen.Alles richtig, 470 erscheint nicht in der EÜR sondern nur im Anlageverzeichnis.
MfG Günter
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Super, danke! Wenn ich jetzt die neuen PCs in 470 übernehme, macht es dann auch Sinn, die alten Geräte zu erfassen? Sprich, kann Sparbuch 2010 dann nächstes Jahr die komplette Liste erfassen und übernehmen?
Und weiß jemand, warum bei der Vorlage der Buchungen nach Einstellen von "Ausgaben" das Sachkonto 27 für EDV-Software nicht mehr wählbar ist? -
niemand?
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Und weiß jemand, warum bei der Vorlage der Buchungen nach Einstellen von "Ausgaben" das Sachkonto 27 für EDV-Software nicht mehr wählbar ist?
...weil es eben ein Anlagekonto ist.
Eine Frage: Hast du so teure Software, die du aktivieren und abschreiben musst?
MfG Günter