Wirtschaftsgut defekt, wie Abschreiben

  • Hallo zusammen,


    ich bin Musiker und hab mir vor ca. 3 Monaten einen neuen Bogen für den Kontrabass gekauft. Brutto um die 1600 Euro.
    Vorsteuer hab ich Anfang diesen Monats geholt (zweites Quartal) und den Bogen hab ich natürlich auch für die AfA eingetragen.


    Jetzt ist am Wochenende durch einen Windstoß ein Notenpult umgefallen, wie es der Zufall will direkt auf meinen Bogen, die Stange des Bogens ist gebrochen -> Totalschaden!
    Versicherung sagt, das ist höhere Gewalt und deshalb zahlt sie nichts.


    Was passiert jetzt aus Sicht der Buchhaltung mit dem Bogen? Muss ich den defekten Bogen jetzt wie geplant über die nächsten 5 Jahre abschreiben? Oder kann ich den gesamten Betrag auf einmal abschreiben? Oder darf ich ihn gar nicht mehr abschreiben?


    Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte...


    Viele Grüße,
    Stefan

  • ...sofort ganz abschreiben.


    Aber wofür hast du denn die Versicherung, höhere Gewalt ??? :) ... das gibt es doch nicht, da hat doch jemand dran gestoßen???


    MfG Günter

  • Vielen Dank für die Info...
    Welche Konten sind im SKR 03 dafür vorgesehen und muss ich den Bogen irgendwie noch aufheben, als Beweiß für's FA, dass er wirklich defekt ist und ich ihn nicht verkauft habe?


    Das ganze war bei ner Probe für ein Kirchenkonzert. Die Versicherung der Diözese hat gemeint, dass Windböen höhere Gewalt sind und sie deshalb nicht dafür aufkommen werden.
    Evtl. ist da aber tatsächlich jemand dran gestoßen, ich glaube sogar dass das aus dem Orchester jemand gesehen hat ;)


    Viele Grüße,
    Stefan