private KfZ Nutzung richtig buchen

  • Ich selbst bin als Arbeitnehmer in einer Firma angestellt.
    ebenberuflich führe ich mit meiner Ehefrau eine Firma als Handelsvertreter.
    Das eine Auto nutzen wir für
    - privat Fahrten (8,99 %),
    - Fahrt zur meiner Arbeit (als Arbeitnehmer 21,93 %) und für die
    - gewerblichen Fahrten (69,08 %).
    In die Buchführung haben wir alle KfZ Kosten nach SKR03 (EÜR) gebucht.


    Aufschlüsselung der Kilometer:
    Gesamt gefahrene Km: 30.097 km
    privat: 2.705 km (8,99 %)
    Arbeitnehmer Arbeit: 6.600 km (21,93 %) [Arbeitstage 220, einfache Fahrt 15 km]
    geschäftl.: 20.792 km (69,08 %)


    Aufschlüsselung der Kfz-Kosten (ges. 5.149,91 EUR):
    lfd. Kfz-Kosten (mit Steuer): 4.006.97 EUR
    sonstige Kosten (Vers., Kfz-Steuer, Autoclub ect): 1.142,94 EUR


    Buchung wäre meiner Ansicht nach wie folgt:
    1880 Unentg. Wertabgaben (S - 531,42 €) an 8921 Verw. von Gegenständen mit USt (H - 360,23 €)
    + 1776 USt 19 % (H - 68,44 €)
    + 8924 Verw. v. Gegenständen o. USt (H - 102,75 €)


    Frage/Anwort: ich hoffe das ist so richtig ist? Ansonsten bitte korrigieren!



    Aber was ist zu Buchen mit meinen Fahrten zu meiner Arbeit als Arbeitnehmer
    1880 Unentg. Wertabgabe (S) an Fahrzeugaufwand ???


    1.) Welches/r Konto bzw. Buchungssatz muss für den Fahrzeugaufwand Arbeitnehmer-Tätigkeit gebucht werden?
    2.) Wie errechnet sich der Fahrzeugaufwand für die Fahrt zur Arbeitnehmer-Tätigkeit?
    3.) Ist es so richtig, dass die Privatfahrten (siehe oben) so abgerechnet werden, oder zählen die Fahrten von der Arbeitsstelle als Arbeitnehmer ebenfalls zu den Privatfahrten und müssen so mit USt gebucht werden?
    (die Fahrten zur Arbeit (Arbeitnehmer) werden in der ESt mit 220 Tage - einfache Fahrt 15 km erfasst)


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.


    MfG

  • Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.


    ...nicht direkt, bei deiner Lösung ?( ...da hast du dir ja viel Arbeit gemacht, aber wofür? ...und das bei einer EÜR


    Du hast ein Firmenauto, nimmst die 1% Regelung und für die Fahrt zur Arbeitsstelle als Arbeitnehmer nimmst du die Entfernungspauschale, das war's.


    MfG Günter

  • Hallo wisomino,


    die 1 %-Regel könnte angewandt werden, aber in einigen Fällen ist es so, dass man bei der 1 %-Regel schlechter fahren kann, als wenn man ein Fahrtenbuch führt - das unterm Strich den Privatanteil geringer ausfallen lässt, als bei der 1 %-Regel.


    Es ist schon empfehlenswert ein Fahrtenbuch zu führen, um prüfen zu können, ob man mit den tatsächlichen Kosten oder mit der 1 %-Regel besser kommt.


    Wenn das Kfz dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, besteht die Möglichkeit die Gesamten Kfz-Kosten nach den tatsächlichen Kosten oder nach der 1%-Regel abzurechnen.


    Die Fahrten zur Arbeit als Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb würde ich bei den privat-Fahrten prozentual - für den privaten-Nutzungsanteil - mit anrechnen.
    Die gefahrenen Km zur Arbeit als Arbeitnehmer werden in der Einkommensteuererklärung erfasst.


    MfG


    ehok

  • Die Fahrten zur Arbeit als Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb würde ich bei den privat-Fahrten prozentual - für den privaten-Nutzungsanteil - mit anrechnen.
    Die gefahrenen Km zur Arbeit als Arbeitnehmer werden in der Einkommensteuererklärung erfasst.


    ...alles richtig, nur bei über 10000 € Kosten und einem Privatanteil von 30 % ist das ungefähr gleichbedeutend mit der 1% Regelung bei 250-300 Euiro monatlicher Versteuerung.
    Ob da der gesamte Buchungsaufwand bei einer EÜR lohnt, wage ich zu bezweifeln, besonders weil der Buchungsansatz vom Fragesteller schon falsch ist.
    MfG Günter

  • Hallo wisomino,



    da auch ich mich anfangs mit Buchhaltung geqält habe, ein paarr Hinweise zum Thema, da schon die Fragestellungen Unsicherheiten andeuten. Alle Angaben ohne Gewähr:



    1. Hier sind:


    A: Firma (Du und Deine Frau) mit einem Betriebsfahrzeug


    B: Du als Privatperson mit Anstellungsverhältnis (ist aus Sicht der Firma wie eine Fremdperson zu betrachten)


    C: Deine Frau als Privatperson (ist aus Sicht der Firma wie eine Fremdperson zu betrachten)



    2. Entscheidung ob Fahrzeug im Betriebsvermögen oder Privatvermögen muss vorab geklärt worden sein:


    A: Das Fahrzeug ist nach Deiner Prozentangabe zwingend notwendiges Betriebsvermögen Eurer Firma wegen betrieblicher Nutzung größer 50 % (hier 69 %). Zeitpunkt des "Einbringens" in die Firma Dies ist dann auch in der Buchhaltung zu dokumentieren, hier Einlage-Buchwert, Anlagespiegel usw.


    (B: Hättet Ihr den betrieblichen Anteil unter 50% gesenkt bekommen, wäre die Wahlmöglichkeit verblieben, dass Fahzeug im Privatvermögen zu belassen und so zu sagen von sich selbst als Privatperson der Firma zu "vermieten" z. B. zum Kilometersatz 0,30 €/km. Diese Einkünfte wären aber der Vollständigkeit halber in der Einkommenssteuererklärung der Privatperson als 0€ Rechnung (Betriebeseinnnahme - Betribesausgabe = O) anzugeben. Die Konstellation macht Sinn, wenn der Wagen alt (1,0 €-Buchwert, also keine Abschreibungsbeträge) ist und nur geringe Kosten verursacht. Der buchhalterische Aufwand ist überschaubarer.)



    3. Möglichkeiten des Nachweises Privatanteil sind bei Fahrzeug im Betriebesvermögen Fahrtenbuch oder 1% Methode, Günstigerprüfung vorab abschätzen. Wenn Fahrtenbuch, dann alle Fahrten korrekt, nicht km x Arbeitstage, nachweisen.



    4. Zu den Fragen:


    Folgendes Vorgehen bei Fahrzeug im Betriebesvermögen, Du buchst das ganze Jahr über alle Kosten zum Fahrzeug setzt die Vorsteuer (MwSt) in Deiner USt-Voranmeldeung jeweils an. Zum 31.12. eines Jahres nimmst Du eine Korrekturbuchung (für Dein beschriebenes Jahr 31%-Anteil) für die Privatnutzung durch Buchen einer gewinnerhöhenden Betriebseinnahme vor, die zugehörige MwSt. ist als Umsatzsteuer abzuführen. Gängige Konten für Fahrzeugkosten sind beim SKR03 z. B. 4510, 4530, 4580, 2120 (Zinsen wenn fremdfinanziertes Fahrzeug), 4560 (Afa-Beträge).



    Welches/r Konto bzw. Buchungssatz muss für den Fahrzeugaufwand Arbeitnehmer-Tätigkeit gebucht werden? Wie errechnet sich der Fahrzeugaufwand für die Fahrt zur Arbeitnehmer-Tätigkeit?


    Du als Privatperson im Anstellungsverhältnis und Eure Firma sind wie zwei Fremde zu betrachten, daher zählt dieser Fahrzeugaufwand für die Firma zum Privatnutzungsanteil. Die Entfernungspauschale dürftest Du wohl in Deiner Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten für Deine Angestelltentätigkeit geltend machen.



    Ist es so richtig, dass die Privatfahrten (siehe oben) so abgerechnet werden, oder zählen die Fahrten von der Arbeitsstelle als Arbeitnehmer ebenfalls zu den Privatfahrten und müssen so mit USt gebucht werden?
    (die Fahrten zur Arbeit (Arbeitnehmer) werden in der ESt mit 220 Tage - einfache Fahrt 15 km erfasst)


    Das o. g. Vorgehen so einhalten und Entfernungspauschale, die zur Privatperson mit Anstellungsverhältnis gehört, in der Einkommensstuer als Werbungskosten ansetzen.



    Viel Spaß Balthasar70.