Leistungen zur Entgeltsicherung für ältere AN

  • Wo werden Leistungen des Arbeitsamtes bei Beschäftigung, hier Zuschüsse zur Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, eingetragen?


    Ich habe schon überall gesucht, jedoch keine Rubrik für steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen gefunden.

  • Hallo,



    auf dem Bescheid steht


    "Leistungen zur Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 421 J SGB III"



    Weiter unten steht: Die oben bescheinigte Leistung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz



    Muss ich diese Leistung eintragen bei:


    -> sonstigen Angaben zu Arbeitslohn


    -> steuerfreie Aufwandsentschädigungen (aus öffentlichen Kassen)



    Da es ja keine Leistungen oder Aufwandsentschädigungen für Nebentätigkeiten als Übungsleiter o.ä. sind, bin ich mir unsicher, ob sie hier ordnungsgemäß zugeordnet sind.

  • Hallo,



    danke zunächst für die Hinweise.


    Wenn ich es in Zeile 27 der Anlage N eintrage, dann wird mir bei der Prüfung angezeigt, dass trotz Tätigkeit eine Lohnersatzleistung erfolgte.


    Die Leistung zur Entgeltsicherung ist eine zusätzliche Leistung, d.h. ich bekomme zu meinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit einen Zuschuss des Arbeitsamtes.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das Programm "meckert" hier gerne bei der Plausibilitätsprüfung, was eigentlich ja auch logisch ist. Mal folgendes machen:


    Eingabemaske zu den Lohnersatzleistungen wieder öffnen.


    Nun bei den Abfragen: "Zeitraum"..."Grund"... "Ersatzleistungen"... nichts eintragen bzw. alles löschen. Dann Unter "Betrag" ganz rechts nur den Gesamtbetrag der erhaltenen Leistung eingeben.


    Dieser Betrag erscheint nun in Zeile 27 der Anlage N und wird auch bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Auch das Programm "meckert" nun nicht mehr...